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Rechtsextremer Mord an CDU-PolitikerLübcke-Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Stephan Ernst für den Mord an Walter Lübcke lebenslang in Haft muss. Auch das Urteil gegen Markus H. bleibt bestehen.

Lebenslange Haft: Der BGH bestätigt das Urteil gegen Stephan Ernst Foto: Thomas Lohnes/dpa

Karlsruhe rtr/dpa | Die Verurteilung des Neonazis Stephan Ernst wegen dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen den Hauptangeklagten bestätigt. Auch das Urteil gegen den Mitangeklagten Markus H. wurde bestätigt. H. war lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Mit den BGH-Urteilen ist der Mordprozess abgeschlossen. (AZ: 3 StR 359/21)

Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des OLG – sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.

Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Angriff auf Iraker bleibt ungesühnt

Die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft hatten vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts moniert. Aus ihrer Sicht spielte der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Sie und die Bundesanwaltschaft haben daher Revision eingelegt.

Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wendeten sich gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft.

Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer trat ebenfalls als Nebenkläger auf.

Lübcke war in der Nacht des 1. Juni 2019 in seinem Haus erschossen worden. Der Regierungspräsident saß gegen 23.20 Uhr auf seiner Terrasse, als sich nach den gerichtlichen Feststellungen Ernst, bewaffnet mit dem Trommelrevolver, anschlich und seinem arglosen Opfer in den Kopf schoss.

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