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Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Jens MaierRückkehr und Rausschmiss zugleich

AfD-Politiker Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird aber gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen.

Vertritt rechtsextreme Ansichten: Jens Maier im Bundestag 2018 Foto: Kay Nietfeld/dpa

Dresden taz | Der frühere Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier hat am Samstag zwei Briefe erhalten. Absender ist das sächsische Justizministerium, bei dem er die ihm zustehende Rückführung in das Richteramt beantragt hatte. Maier war bei der Bundestagswahl im vorigen September mit seiner erneuten Kandidatur in Dresden gescheitert. Im ersten Brief steht, dass ihm diese Rückkehr auch gewährt wird und das Ministerium formal seiner Pflicht genügt. Allerdings wird Maier nicht an das Landgericht Dresden zurückkehren, wo er mit Zivilsachen befasst war, und wird auch nicht etwa in einer Behörde wie dem Justizministerium untergebracht. Das Ministerium weist ihm ab dem 14. März eine Stelle am Amtsgericht Dippoldiswalde zu, einer Kleinstadt mit etwa 14.000 Einwohnern, 20 Kilometer von Dresden entfernt.

Mit dem zweiten Brief aber kommt das Ministerium der breiten Front demokratischer Kräfte entgegen, die eine Rückkehr des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften AfD-Politikers in den Justizapparat strikt ablehnen. Das Ministerium delegiert allerdings die Entscheidung über eine tatsächliche Amtsausübung Maiers an die Justiz selbst. An das Landgericht Leipzig, zugleich Sitz des sächsischen Dienstgerichtes, wird der Antrag gestellt, den 60-jährigen Maier in den Ruhestand zu versetzen. Das Justizministerium begründet dieses Ansinnen mit dem Paragrafen 31 des Richtergesetzes, der einen solchen Schritt zur „Abwendung einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege“ erlaubt.

Parallel wird an das gleiche Dienstgericht der Eilantrag gestellt, Maier sofort bei Dienstbeginn die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen. Ein solcher Antrag müsse ausführlich begründet und objektiv belegbar sein, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitagabend. Die rechtlichen Hürden seien außergewöhnlich hoch, man habe sie lange geprüft. Kriterien wie Verfassungstreue, Unparteilichkeit oder Integrität eines Richters spielen dabei eine Rolle.

Landgericht Dresden kann Disziplinarverfahren einleiten

Richter am sächsischen Dienstgericht werden also über die Weiterbeschäftigung ihres Kollegen Maier entscheiden. Nicht nur auf das AfD-Mitglied war der Druck in den vergangenen Tagen gewachsen, sondern auch auf das sächsische Justizministerium. Nach dem Auschwitz-Komitee und dem Zentralrat der Juden kritisierte am Freitag der Landesverband Sachsen der Neuen Richtervereinigung dessen angeblich abwartende Haltung. Die CDU als stärkste Fraktion im Landtag solle allerdings dem Ministerium nicht die alleinige Verantwortung zuschieben, schreiben die Richter. Beide schuldeten „den sächsischen Rich­ter­kol­le­g*in­nen ein beherztes Einschreiten“.

Ein solches Einschreiten auf weiteren Ebenen sei parallel weiterhin möglich, stellten Ministerin Katja Meier und Staatssekretär Mathias Weilandt klar. So könne das Landgericht Dresden als Dienstherr Maiers ein Disziplinarverfahren einleiten. Vor allem rückt nunmehr die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte noch nie angewendete Richteranklage durch ein Parlament verstärkt ins Blickfeld. Die Fraktion der Bündnisgrünen im sächsischen Landtag hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Landesparlament müsste mit einer Zweidrittelmehrheit eine solche Anklage beschließen und an das Bundesverfassungsgericht richten. Wegen der unklaren Haltung der CDU ist eine solche qualifizierte Mehrheit noch nicht gewiss.

Gegen alle diese Maßnahmen stehen Jens Maier Rechtsmittel zu. Die Justizministerin wiederholte am Freitagabend mehrfach, dass es sich um juristisches Neuland handele. Bislang sind in der Bundesrepublik nur zwei Verfahren dieser Art bekannt geworden, eines davon wegen Verstrickung eines Richters ins Rotlichtmilieu. Wegen des Vordringens von AfD-Anhängern auch in die Justiz könnte die Causa Maier aber auch zu einem Präzedenzfall heranwachsen. Wann Entscheidungen fallen, lässt sich derzeit schwer vorhersagen. Das Ruhestandsverfahren könnte sich länger als der absehbare Renteneintritt Maiers hinziehen.

Eine vermeintliche Domestizierung Maiers in den vier Bundestagsjahren, wie in der aktuellen Debatte gelegentlich kolportiert, widerlegt allein schon sein letzter öffentlicher Auftritt im Bundestagswahlkampf. Am 13. September hatte Pegida nicht nur ihn, sondern auch Björn Höcke zur Wahlkampfunterstützung auf den Vorplatz des Dresdner Hauptbahnhofs eingeladen. „Ich habe immer zu Pegida gestanden“, bekundete Maier in einer fanatischen Rede damals. Er warnte davor, dass Deutsche in ihrem eigenen Land zu Menschen zweiter Klasse würden, attackierte die „Schimäre Zivilgesellschaft“ und beschimpfte die Gegendemonstranten als „Kindersoldaten“.

Erleichtert reagieren große Teile der Öffentlichkeit auf die Nachricht, dass Maier nicht wieder als Richter tätig werden darf. Von der Neuen Richtervereinigung hieß es, man begrüße und unterstütze die Maßnahmen der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), „um zu verhindern, dass der als Rechtsextremist eingestufte Maier wieder Recht spricht“. Darüber hinaus seien die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und eine Richteranklage zu prüfen.

Auch beim Staatsrechtler Fischer-Lescano, der die Zögerlichkeit des sächsischen Ministeriums zuvor scharf kritisiert hatte, klang Erleichterung durch, wenngleich mit Einschränkungen: „Der eingeschlagene Weg ist nur eine Notlösung.“ Maiers Rückkehr auf den Richterstuhl sei zwar abgewendet.

Fischer-Lescarno kritisierte aber, dass Maier als Richter a. D. Ruhestandsbezüge behalte. „Das führt zu der nur schwer hinnehmbaren Konsequenz, dass sich ein rechter Verfassungsfeind voll auf die Weiterführung seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten konzentrieren kann und dabei staatlich alimentiert wird.“ Die Versetzung in den Ruhestand dürfe daher nur ein erster, vorläufiger Schritt sein, forderte der Bremer Rechtsprofessor. Das Ministerium bleibe in der Verantwortung, das Disziplinarverfahren durchzuführen.

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6 Kommentare

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  • Na Servus

    Justiz & deren Verwaltung.



    Zum Jagen getragen - traut sich - Was?

    Was früher zu Preußens Gloria - ja Lassie/Reul/Hambie - Dienstpostenzuweisungen:



    Aken High Chaparral Aachen & Oberviechtach Bayern & Westfälisch Sibirien NRW - Ohje!



    Ließ sich also in Sachsen a 63 Amtsgericht Dippoldiswalde in alter Übung - mal ungehemmt* EINTAKTEN! Paßt - rechte 🧦!



    (Eintakten - Dunkeldeutschlander - Werrns noch kennen - wa! Für Wessies =>



    www.korrekturen.de...2647/sbj/eintakten



    (Ging mitte ich Sheriffs der Partei - schneller als n Huhn rupfen. vs GG => Richter unversetzbar - hier die Ausnahme - klar!)

    & next? Brüchig Eis - kaa Scheiß**



    Ujuhijuihjiii! MynisteriumsPhantasie!=>



    In den vorzeitigen 63er-Ruhestand - so mancher - “Rettung naht“ - “halb zog sie ihn - halb er sie aus“ - unterhand verschwand! Volkers 👄 & too=> “Geschwinde Geschwinde - wie die Wurst im 💨!“



    &



    Da gab’s den Behördenleiter Präsi VG Freiburg - der es partout nicht einsah - daß es ihm verwert sein sollte - ohne Fragen - vor Abgang in Proberichter-Entscheidungen freihändig rumzumalen! (“Mit Engelszungen - er sahs nicht ein!“ a Tagung Richard-Schmid-gestählter OLGler Außensenate Freiburg - entre nous!)



    Den ließ die Justizverwaltung bis Amtsenthebung/Abgang 63?? - am VGH Mannheim als BE=Berichterstatter klechen!

    & einer noch => schließt sich der Kreis



    Rudolf Schiedermair - Behördenleiter Präsi 1.Stunde VG Würzburg - Autor Des! Schiedemair AuslGesetz-Kommentar - der feine Herr - mir schon oft Anlaß zur Erwähnung war!



    “ Rudolf Schiedermair (* 8. Mai 1909 in München; † 6. Juni 1991 in Würzburg) war ein deutscher Jurist, Richter und Experte für Verwaltungsrecht, Staatsrecht, allgemeine Staatslehre und öffentliches Recht. Während der deutschen Besetzung Norwegens von 1940 bis 1945 war er Leiter der Abteilung „Allgemeine Staatsverwaltung“ des Reichskommissariats Norwegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er Präsident des Würzburger Verwaltungsgerichts.“

    Ach was! © Vagel Bülow



    ff

    • @Lowandorder:

      ff

      & Luurens all =>



      FOTTO Reichskommissariats Norwegen.



      de.m.wikipedia.org...t_(7129776101).jpg - ein ganz schlimmer Finger • =>



      “ Als 1941 der Reichskommissar in Norwegen aufgrund des Milchstreiks den zivilen Ausnahmezustand ausrief, wurde er zum Beisitzer eines Standgerichtes ernannt und war an mehreren Todesurteilen beteiligt. Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung der deutschen Kriegsverbrechen durch die norwegische Justiz wurde er im April 1949 jedoch lediglich wegen eines Zuchthausurteils gegen den Journalisten Olaf Gjerløw zu 2 Jahren und 1 Monat Zwangsarbeit verurteilt, da er gewusst habe, dass die Anklage nur auf Verdacht und Vermutungen beruhte, und daher wider besseres Wissen geurteilt habe. Einrichtung und Tätigkeit des Standgerichtes selbst beurteilte das Gericht nicht aus sich heraus schon als völkerrechtswidrig.[5] Bereits im Oktober 1949 wurde Schiedermair wieder auf freien Fuß gesetzt und in die BRD abgeschoben.…



      &



      Seit 1953 war er Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg, und von 1958 bis zur Emeritierung 1977 Honorarprofessor. Schiedermair hat zahlreiche Bücher und andere wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.[7]

      Zwei Jahre nachdem Schiedermair in die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewechselt hatte, war er von 1958 bis 1963 Präsident des Würzburger Verwaltungsgerichts. Schließlich kam seine nationalsozialistische Vergangenheit ans Licht. Er wurde vom Amt suspendiert, trat dann aus Gesundheitsgründen zurück und erhielt einen ehrenvollen Abschied.“

      Kaltblütig uneinsichtig - wie immer.

      Hören wir beim unerreichten Doyen Gerhard Mauz Spiegel mal rein! Bitte Herr Mauz!

      “ Am 20. Juli 1963 mußte die Süddeutsche Zeitung über die Amtseinführung seines Nachfolgers berichten: »... nahm auch ... Professor Schiedermair teil, dem vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes eine vorbildliche Amtsführung bescheinigt wurde.…ff

  • dem Rente zahlen? Ne der soll bis zum letzten Tag schaffen. Gibts für Richter keine Bürojobs? Fälle sortieren, alte Fälle auf Korrektheit prüfen, Recherche für die Kollegen machen... Dinge wo er wenig schaden kann, genau vorgegeben ist was zu tun ist und alles nachprüfbar ist.

  • Sollte nicht fährerweise, wenn man über diesen Fall urteilt, das Verhalten des Richters im Dienst, bzw. bei seinen Urteilen Beachtung finden? Eine Verurteilung der Gesinnung war doch auch schon vor einem halben Jahrhundert mit dem sog. "Radikalenerlass" ein falsches Instrument.

    • @Der werktätige Rentner:

      Mal Wikipedia gucken, stehen genug Beispiele drin.

  • Keine optimale, aber eine gute Lösung. Vorerst.