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Rechtsextreme HasskriminalitätFür Entwarnung ist es zu früh

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Rechtsextremist, der Dutzende Gewaltdrohungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll, ist gefasst. Das ist gut. Doch es bleiben offene Fragen.

Selbst wenn die Po­li­zis­t:in­nen keine Mit­tä­te­r:in­nen waren, sind sie doch eine Gefahr Foto: imago

I m Kern gibt es zwei gute Nachrichten. Zum einen wurde der Drohbriefschreiber, der unter dem Kürzel „NSU 2.0“ für eine Serie von 115 Hassnachrichten verantwortlich ist, mutmaßlich identifiziert und festgenommen. Es ist ein 53-jähriger rechtsextremer Arbeitsloser aus Berlin.

Noch wichtiger ist: Der Mann war (soweit bisher ersichtlich) nicht Teil eines rechtsextremistischen Netzwerks in der Polizei – obwohl er mehrfach Informationen aus Polizeicomputern benutzen konnte. Er soll diese vielmehr durch Anrufe als vermeintlicher Kollege und ähnliche Amtsanmaßung herausgelockt haben.

Wenn es so war, dann ist das wichtig. Denn es war eine fast unerträgliche Vorstellung, dass Menschen wie die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die sich schutzsuchend an die Polizei wandten, dann ausgerechnet von Be­am­t:in­nen dieser Polizei mit Informatio­nen aus dem Polizeicomputer bedroht werden.

Es ist auch durchaus plausibel, dass der verhaftete Berliner keine Mit­tä­te­r:in­nen bei der Polizei hatte. Schließlich hat er nur bei einer Handvoll seiner 115 Hassnachrichten interne Polizei­informationen benutzt. Er hätte damit sicher öfter Verunsicherung erzeugt, wenn er darauf einfachen Zugriff gehabt hätte.

Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Wie kann es sein, dass ein Rechtsextremist mit einfachen Anrufen bei hessischen Polizeidienststellen sensibel persönliche Daten von bedrohten Personen erhält? Selbst wenn die auskunftsfreudigen Po­li­zis­t:in­nen keine Mit­tä­te­r:in­nen waren, sind sie doch offensichtlich eine Gefahr.

Außerdem wurden seit Beginn der Drohbriefserie – teilweise im Zuge der Ermittlungen hierzu – immer wieder rechtsextreme Chatgruppen unter Po­li­zis­t:in­nen und Po­li­zei­schü­le­r:in­nen bekannt.

Ein Grund zum Frösteln

Auch das ist für alle, die auf den Schutz der Polizei angewiesen sind, ein Grund zum Frösteln – vor allem wenn sie selbst ins rechtsextreme Feindbild passen. Vielleicht war es eben doch auch eine Frage der Gesinnung, dass hessische Po­li­zis­t:in­nen dem Berliner Arbeitslosen so bereitwillig Auskunft über schutzbedürftige Menschen wie Seda Başay-Yıldız gaben.

Leider ist auch die Hoffnung, dass die Drohbriefserie des „NSU 2.0“ nun zu Ende ist, nicht realistisch. Es ist zwar zu hoffen, dass der festgenommene Berliner nun mit seinen Einschüchterungen aufhört.

Doch es gab bereits mehrere Trittbrettfahrer, darunter ein pensionierter Polizist. Das wird vermutlich nicht aufhören. Innenminister Horst Seehofer hat am Dienstag mitgeteilt, dass die Hasskriminalität in Deutschland weiter zugenommen hat. 87 Prozent der Tä­te­r:in­nen sind Rechtsextremist:innen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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15 Kommentare

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  • 2G
    23673 (Profil gelöscht)

    Der Artikel und einige Kommentaren erwecken den Eindruck, dass man schon etwas traurig wäre, handele es doch tatsächlich um einen Einzelfall. Schon etwas zynisch. Statt erleichtert zu sein, ärgert man sich lieber, der Polizei nicht genug ankreiden zu können.

    "Vielleicht war es eben doch auch eine Frage der Gesinnung, dass hessische Po­li­zis­t:in­nen..."

    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Auf jeden Fall eine sehr unhöfliche Unterstellung.

    • @23673 (Profil gelöscht):

      Es ist eben eine Frage des Vertrauens.Und leider ist "die Polizei" zu einem sehr großen Teil für den Vertrauensverlust selber verantwortlich.Es ist eben auch nicht völlig undenkbar ,das man jetzt einfach einen halbwegs plausiblen Täter präsentiert, um endlich mal Ruhe in die Sache zu bekommen.Da es ein Einzeltäter sein soll ,braucht man dann auch nicht nach weiteren Verbindungen suchen. Wobei ich das schon für möglich halte.Bleibt halt die Frage wie er an die angeblich nur der Polizei zugänglichen Daten gekommen ist. Die Geschichte mit den Anrufen kann stimmen oder von einem noch größeren Datenleck ablenken.Oder beides. Oder ganz was anderes.



      Zumindest sollte man die offiziellen Erklärungen nicht unkritisch und ungeprüft gutgläubig hinnehmen.

      • 2G
        23673 (Profil gelöscht)
        @Mustardmaster:

        "Zumindest sollte man die offiziellen Erklärungen nicht unkritisch und ungeprüft gutgläubig hinnehmen."

        Kritisch zu sein ist das eine, die offiziellen Erklärungen postwendend, inklusive Nazivorwurf zurück zu schicken, etwas anderes.

      • 8G
        82286 (Profil gelöscht)
        @Mustardmaster:

        Sehr schön geschrieben!

    • 1G
      11758 (Profil gelöscht)
      @23673 (Profil gelöscht):

      Sehr schön geschrieben!

  • "Der wahre Täter tarnt sich gerissen in den Tiefen des Darknet, und schreibt weiter wie enthemmt seine Drohmails. Und die Ermittler des hessischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft sehen sich immer wieder Häme und Spott ausgesetzt. Wie kann es denn sein, dass man den Briefeschreiber nicht findet?" (Ntv).

    Einmal mehr gilt: Datenschutz ist Täterschutz. Mit entsprechendem richterlichen Beschluss müssen Ermittler in jedes Netzwerk kommen. Gut begründet, im Einzelfall, bei schweren Straftaten.

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @Wonneproppen:

      "Einmal mehr gilt: Datenschutz ist Täterschutz. Mit entsprechendem richterlichen Beschluss müssen Ermittler in jedes Netzwerk kommen ... ".



      Sie haben ja so recht. Und das vor dem Hintergrund, daß das DARKNET eine hell erleuchtete Einbahnstraße ohne Abbiegemöglickeit ist.

  • Nochmals ein Einzeltäter! Das passt mit Seehofers Politik. Übrigens Seehofer hat ganz klar in der Pressekonferenz am Dienstag gesagt, dass das Problem ist Rechts- und Linkskriminalität. Damit zeigt er, dass:



    1. das Problem nicht versteht bzw. keinen im Team hat, das wissenschaftlichen Untersuchungen gelesen hat und,



    2. keine seriöse Arbeit in der Prävention der Rechtsextremismus auf dieser Basis möglich ist.



    Dass Deutschland so ein Innenminister sich leisten kann ist eine Schande. Ich hoffe, die Wähler werden in September das deutlich zeigen!

  • Es wurde lediglich ein Rechtsextremist der die Drohmails verfasst haben könnte festgenommen, afaik

  • Dann auf zum fröhlichen Anrufen bei der Polizei, um als vermeintlicher Kollege alles mögliche abzufragen! — Jetzt einmal ernsthaft. Die sind doch nicht dümmer, als sie selbst erlauben! Will man den Bürger hier verschaukeln? Wer glaubt denn solche Märchen? Solange es keine plausiblen Erklärungen gibt, muss weiterhin von rechtsextremen Netzwerken ausgegangen werden.

    • @K2BBQ:

      Vielleicht sparen Sie sich Ihre Unterstellungen. Die Erklärung war plausibel genug. Der Typ war gewieft, polizeierfahren und abgebrüht. Er versuchts 50x, einmal klappt's halt.

  • "Wie kann es sein, dass ein Rechtsextremist mit einfachen Anrufen bei hessischen Polizeidienststellen sensibel persönliche Daten von bedrohten Personen erhält?"

    "Das Auto mit dem Kennzeichen/die Person hat mich angefahren. Da brauch ich die Daten für die Versicherung."

    • @Wonneproppen:

      Also Sie schreiben von einem durch die Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall. Zu dem die kompletten Daten, die bei diesem Vorfall aufgenommen wurden weitergegeben werden? Oder kann man da anrufen ich brauche für das Kennzeichen x,y die Personendaten?

      Sorry was Sie schreiben ist doch Humbug, genauso schamlos wie die Ergüsse der Polizei die diesen Mist ebenso darstellen wollen.

    • 1G
      11758 (Profil gelöscht)
      @Wonneproppen:

      Eine Halterabfrage können sogar Sie machen. Kostet ca. 30 Euro.

    • 0G
      04970 (Profil gelöscht)
      @Wonneproppen:

      Klar.



      Und Namen und Anschriften der Familienangehörigen kriegt man so natürlich auch raus (die wurden im Rahmen der (Mord)drohungen gegen Frau Başay-Yıldız genannt).

      Beuth hat laut taz* und TagesSpiegel** vom 10.07.2020 seine Erwartung kundgetan, dass der Verdacht der Täterschaft gegen die Polizei entkräftet wird.

      Beuth ist weisungsbefugt.

      Beuth hat genau das bekommen, was er wollte.

      So sieht's aus!

      *



      taz.de/NSU-20-Droh...8&s=wissler+beuth/

      **



      www.tagesspiegel.d...-ein/25993336.html