Rassistischer Anschlag von Hanau: Terror-Hinterbliebene wollen nicht aufgeben
Die Eltern des 2020 in Hanau ermordeten Hamza Kurtović reichen Verfassungsbeschwerde ein. Sie fordern eine erneute strafrechtliche Überprüfung.
Die Eltern des beim Hanau-Anschlag vor mehr als fünf Jahren ermordeten Hamza Kurtović, Dijana und Armin Kurtović, haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit setzen sie ihren jahrelangen Kampf für eine erneute strafrechtliche Überprüfung fort – sowohl wegen der mutmaßlich verschlossenen Hintertür der Arena Bar, die die Flucht der Opfer erschwert haben soll, als auch gegen Verantwortliche für das am Anschlagsabend nicht funktionierende polizeiliche Notrufsystem.
Die Kritik am Notruf beruht vor allem auf dem Fall von Vili Viorel Păun. Er hatte am Abend des Anschlags mehrfach versucht, die Polizei telefonisch zu erreichen, um die Flucht des Täters zu melden. Fünf Anrufe setzte er ab, zwei davon mit Fehlwahl, doch keiner davon drang zur Notrufstelle durch.
Im Zentrum für die Familie steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Der Betreiber der Arena Bar soll den Notausgang regelmäßig verschlossen gehalten haben, laut der Familie auf Anweisung der Polizei, um bei Razzien zu verhindern, dass die Gäste durch die Hintertür fliehen. Wäre die Tür offen gewesen und hätten die Gäste der Bar davon gewusst, hätten sie laut der Familiedurch den Notausgang fliehen können.
Klageerzwingungsantrag gescheitert
Im März hatte die Familie Kurtović beim Oberlandesgericht Frankfurt einen umfangreichen Klageerzwingungsantrag eingereicht. Die rund 700 Seiten umfassende Klageschrift richtete sich wegen fahrlässiger Tötung gegen den Betreiber der Arena Bar, gegen Mitarbeiter der Stadt Hanau, mehrere Polizeibeamte, den damaligen hessischen Innenminister Peter Beuth, den Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen, Roland Ullmann, den damaligen Leiter der Polizeidirektion Main-Kinzig, Jürgen Fehler, sowie den Leiter der Abteilung Einsatz, Claus S.
Doch Ende Oktober entschied das Oberlandesgericht: Einen Prozess gegen mögliche Verantwortliche wird es nicht geben. Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung wurden als unzulässig verworfen. Die Familie habe, so das Gericht, keine ausreichenden Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft dargelegt. Zudem sei nicht substantiiert glaubhaft gemacht worden, dass die Tötungen hätten verhindert werden können – weder durch einen geöffneten Notausgang noch durch ein leistungsfähigeres Notrufsystem.
Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte bereits 2021 die Ermittlungen wegen des verschlossenen Notausgangs eingestellt und 2023 eine Wiederaufnahme abgelehnt. Im Januar dieses Jahres wurden schließlich auch die Ermittlungen zum nicht erreichbaren Notruf im Fall Păun erneut eingestellt.
Am 19. Februar 2020 hatte ein 40-jähriger Deutscher in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen erschossen: Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst.
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