Rassistische Wohnungsanzeige in Bremen: Unser Viertel soll weiß bleiben
Ein Makler stellt rassistische Bedingungen für die Wohnungsvermittlung. Das Bremer Amt für Soziale Dienste hilft ihm kritiklos bei seiner Suche.
Bremen taz | 55 Quadratmeter, 495 Euro Kaltmiete, mitten im Schnoor – ein gutes Angebot. Allerdings nicht für Schwarze: „Bitte keine Miet-Interessenten aus dem Afro-Bereich“, schreibt ein Schwachhauser Makler unter die Wohnungsbeschreibung. Eine Bremer Behörde hat diese offensichtliche Diskriminierung offenbar nicht davon abgehalten, den Makler bei seiner rassistischen Suche zu unterstützen.
Bekannt gemacht hat den Fall am Dienstag der Bremer Erwerbslosenverband (BEV). Eine Bremerin auf Wohnungssuche, die lieber anonym bleiben möchte, hatte das rassistische Inserat vom Amt für Soziale Dienste (AFSD) bekommen und sich an den BEV gewandt.
Die Zentrale Fachstelle Wohnen beim Amt für Soziale Dienste soll Bürger*innen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, dabei unterstützen, eine Wohnung zu finden. Auch die Mieterin aus der Bremer Neustadt, nennen wir sie F., die aktuell vor dem Verlust ihrer Wohnung steht, hatte sich an die Fachstelle gewandt – und bekam von dort vor gut einer Woche das Angebot für die Schnoor-Wohnung weitergeleitet, inklusive der rassistischen Kriterien.
Das Wohnungsangebot liegt der taz vor. Auf einer knappen Seite richtet sich der Makler darin an die Fachstelle Wohnen, führt die wesentlichen Daten der Wohnung auf – und verbittet sich die Mieter*innen „aus dem Afro-Bereich“; mit denen habe der Vermieter schlechte Erfahrungen gemacht.
Amt für soziale Dienste reagiert mit Sarkasmus
Das zuständige Sozialressort bedauert, dass die Anzeige durch das AFSD weitergeleitet wurde – und erklärt das mit einem Versehen. Die Mitarbeiterin von der Fachstelle Wohnen habe den entscheidenden Satz im Anschreiben nicht gesehen. „Ansonsten wäre das von uns nicht weitergeleitet worden“, so Wolf Krämer, Sprecher des Ressorts. „Das entspricht nicht unserer Einstellung.“ Der Satz freilich ist in dem knappen Schreiben fett gedruckt und zusätzlich unterstrichen; also nur schwer zu übersehen.
Gegen ein Versehen spricht auch die erste Reaktion aus der Behörde, so wie der BEV sie schildert. F. habe der offensichtliche Rassismus übel aufgestoßen; sie richtete sich, so erzählt es Tobias Helfst vom BEV, zunächst mit einer Nachfrage an die Behördenmitarbeiterin, die ihr das Schreiben weitergeleitet hatte.
Erst als von ihr keine zufriedenstellende Antwort kam, wandte sie sich an deren Vorgesetzten. Doch auch von dem folgte laut F. keine Entschuldigung oder Distanzierung – sondern Sarkasmus: Er „empfahl mir dann, mich doch bei der Brebau vorzustellen“, schreibt F. dem BEV, „das Ganze ist ziemlich unglaublich“.
Die Brebau war erst vor kurzem in die Schlagzeilen geraten, weil das kommunale Wohnungsunternehmen Mietinteressent*innen offenbar nach rassistischen Kriterien in Zielgruppen eingeteilt hatte – Politiker*innen aller Fraktionen verurteilten die Praxis.
Das Sozialressort bestreitet, dass die Brebau wegen ihrer rassistischen Praxis genannt wurde; vielmehr habe der Vorgesetzte Frau F. „alle drei großen Wohnungsunternehmen genannt, um ihr bei der Suche zu helfen“, so Krämer.
Konsequenzen sind bisher fraglich
Warum es im gleichen Zuge keine Distanzierung von der rassistischen Anzeige gegeben hat, weiß der Sprecher nicht. Die Beschwerde, die in der Behörde vorliege, müsse noch bearbeitet werden; personelle Konsequenzen sind aber bisher nicht vorgesehen. Vielmehr müsse man dafür „sensibilisieren, die Anzeigen vor der Vermittlung gründlicher zu lesen“.
Der verantwortliche Makler aus Schwachhausen ist am Dienstag für die taz nicht zu erreichen. Folgen hat er nicht unbedingt zu erwarten: Die Behörde kann sich am Dienstag noch nicht dazu durchringen, ihn auf eine Schwarze Liste zu setzen. Auch juristische Konsequenzen für ihn sind eher fraglich: Die Anzeige widerspricht zwar deutlich dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Doch für eine Klage müsste sich jemand finden, der eine persönliche Benachteiligung in genau diesem Fall nachweisen kann.
Leser*innenkommentare
K2BBQ
Ich würde die Wohnung mieten und dann das Leben des Vermieters zur Hölle machen; wenn man als Mieter einen langen Atem hat und der Vermieter es verdient, kann es für beide Seiten bereichernd sein.
Paul Rabe
Man muss sich dabei immer klar sein, es ist völlig legal ein Rassist zu sein.
In einer offenen und freien Gesellschaft gibt es keinen Verbote auch abstrusen, unmoralischen und völlig unlogischen Gedanken zu folgen.
Ingo Bernable
@Paul Rabe Es ist auch völlig legal Einbrecher zu sein, für Einbruch kann man dennoch hart bestraft werden.
§2 AGG bezieht sich ausdrücklich auch auf den Zugang zu Wohnraum.
www.haufe.de/recht...574_HI2598062.html
Paul Rabe
@Ingo Bernable Gilt aber nur bei Massengeschäften und nicht im Einzelfall und hier handelt es sich wohl um deutlich weniger als 50 Wohnungen, oder?
Ingo Bernable
@Paul Rabe Aus der oben verlinkten Quelle:
"Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, vermietet der Vermieter aber insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen, kommt das AGG nur eingeschränkt zur Anwendung, d. h., der Vermieter muss nur die Diskriminierungstatbestände "Rasse" und "ethnische Herkunft" beachten."
Sandra Becker
Natürlich ist so eine Anzeige ein Unding.
Aber letztlich ist es egal, ob das so in der Anzeige steht oder nicht - der Vermieter nimmt eben den, der ihm am besten als Mieter gefällt - und in vielen Fällen ist das eben nicht die Alleinerziehende, der Migrant oder der Arbeitslose - sondern der gutverdiendende Akademiker. Und daran ändert sich auch durch geschickter formulierte Anzeigen nichts.
schwarzwaldtib
Ein Aspekt wird hier vergessen: für wie selbstverständlich normal muss jemand so eine Anzeige halten, um sie so zu formulieren? Vom Gedanken im Kopf „ich schließe bestimmte Menschen aus“, der bei der Auswahl der zukünftigen Bewohner umgesetzt wird, bis zu einer klaren Formulierung in der Anzeige ist es ein längerer Weg. Das macht man nicht einfach so.
Paul Rabe
Die Frage bei dem Vorgang ist ob hier die Ursache oder das Symptom Eines bestimmten gesellschaftlichen Zustandes zu sehen ist.
Wenn wir hier nur das Symptom sehen dann muss man an die Ursache ran gehen und ich befürchte die liegt viel viel tiefer und lässt sich über leichte Änderungen im Verfahren oder Gesetzen nicht beseitigen.
Lowandorder
Däh&Zisch- Mailtütenfrisch schlenztein:
“ "Unser Viertel soll weiß bleiben". Oooch. Die Alternative: "Unser Dorf soll schöner werden."
Šarru-kīnu
Der Makler transportiert ja eigentlich nur die Vorgaben des Vermieters. Bei so einer Anzeige weiß jeder zumindest gleich um was für einen Menschenschlag es sich da beim Vermieter handelt. Ich persönlich finde es so eigentlich besser da die Rassisten dann klar erkennbar sind. Wenn das alles verklausuliert wird und dann am Ende trotzdem nach den nicht mehr kommunizierten Ausschlußkriterien vergeben wird, macht es die Sache doch eigentlich nicht besser?
Lowandorder
Liggers. “ BREMEN taz | 55 Quadratmeter, 495 Euro Kaltmiete, mitten im Schnoor – ein gutes Angebot. Allerdings nicht für Schwarze: „Bitte keine Miet-Interessenten aus dem Afro-Bereich“, schreibt ein Schwachhauser Makler unter die Wohnungsbeschreibung. Eine Bremer Behörde hat diese offensichtliche Diskriminierung offenbar nicht davon abgehalten, den Makler bei seiner rassistischen Suche zu unterstützen.“
Das zeigt mal wieder - wie recht einst die Jungsozialisten vom STAMOKAPPES-Flügel!
Der Gerd & der Olaf & Klaus Uwe & Co. mit ihrem Parteiprogrammantrag SPD hatten!
Die Makler§§ im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ersatzlos zu streichen!
Weil dieser asoziale Beruf keinen rechtlichen Schutz verdiene.
kurz - GazPromGerd & Oil of Olaf - nu kommt ihr - wa!
“Gib mir mal‘n 🍺“
unterm——-
de.wikipedia.org/w...scher_Kapitalismus
&
de.wikipedia.org/w...Klaus_Uwe_Benneter
Rudolf Fissner
"Der Bremer Schnoor: hier gibt es Tourist*innen und Rassismus in Reinform"
Im Schnoor befindet sich die Wohnung, Der Makler kommt laut Artikel aus Schwachhausen. Die Bildunterschrift ist schlampig dahin gewitzelt und dem Thema nicht angemessen.
Jörg Radestock
"Unser Viertel soll weiß bleiben"
Der eigentliche Skandal ist doch so ein Spruch! Leider konnte ich aus dem Artikel nicht entnehmen, wer das geäußert hat - der Makler oder Anwohner? Bitte den Artikel dahingehend ergänzen, da solche Aussagen diskrimierend sind und die Verantwortlichen benannt werden sollten!
Gerhard Krause
@Jörg Radestock M.E. geht klar hervor, dass es sich bei der Überschrift um eine Zuspitzung der Autorin handelt, welche zudem völlig angemessen ist, um das schäbige Unrecht hervorzuheben.