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Räumung in der HabersaathstraßeErst geräumt, dann eingemauert

Nach der Räumung versiegelten Bauarbeiter mehrere Wohnungen in der Habersaathstraße. Dabei wurde eine Frau eingesperrt, die Feuerwehr rückte an.

Nach der Räumung mehrerer Wohnungen in der Habersaathstraße 44 wurde eine Bewohnerin über mehrere Stunden in ihrer Wohnung eingesperrt. Da Bauarbeiter die Wohnung mit Spanplatten und Bauschaum versiegelten, musste die Feuerwehr die Frau am Abend mit einem Leiterwagen aus der Wohnung retten.

Anwohner Daniel Diekmann, der im benachbarten Aufgang wohnt, berichtet, er habe am Abend Schreie aus der Wohnung gehört, als er sich mit Freun­d:in­nen zum Abendessen treffen wollte. „Ich hörte weinende, zitternde Hilferufe aus dem dritten Stock. Sie hat Zettel auf die Straße geworfen, um auf sich aufmerksam zu machen.“

Laut einem Sprecher der Polizei war die Wohnung der Frau nicht Teil der 10 Wohnungen, die am Dienstagmorgen geräumt werden sollten. Nachdem die Polizei das Gebäude dem Eigentümer übergeben hatte, ließ dieser die Wohnungen mit Spanplatten und Bauschaum versiegeln, um zu verhindern, dass die Be­woh­ne­r:in­nen in die geräumten Wohnungen zurückkehren. Dabei versiegelten die Bauarbeiter wohl auch eine noch bewohnte Wohnung. „Es handelte sich um eine Verwechslung“, sagte der Polizeisprecher.

In dem Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40 bis 48 steht ein Großteil der Wohnungen leer. Nach einer Besetzungsaktion Ende 2021 duldeten Bezirk und Eigentümer zwischenzeitlich, dass ehemals obdachlose Be­woh­ne­r:in­nen einige Wohnungen bis zum Abriss des Gebäudes beziehen.

Eigentümer will abreißen

Seit einigen Jahren versucht der Eigentümer mit Räumungsklagen die Be­woh­ne­r:in­nen ohne Mietvertrag zurück auf die Straße zu setzen. Laut einem Gerichtssprecher setzte der Gerichtsvollzieher am Dienstagmorgen Räumungsurteile für 9 Wohnungen durch, eine Wohnung konnte nicht geräumt werden, weil nicht genau klar war, um welche Wohnung es sich handelte.

Der Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch gegenüber der taz, dass die Be­woh­ne­r:in­nen nicht vorab, wie üblich, über die Räumung informiert worden seien: „Die üblichen vorherigen Räumungsmitteilungen konnten hier nicht zugestellt werden, weil keine Briefkästen vorhanden waren.“

Viele der Bewohner:innen, die zuvor auf der Straße gelebt haben, kämpfen mit teilweise erheblichen psychischen und Suchterkrankungen. Eine Begleitung durch So­zi­al­ar­bei­te­r:in­nen des Bezirks erfolgte jedoch nicht. Gegenüber der taz gab das Bezirksamt Mitte an, von den Räumungen nichts gewusst zu haben.

Laut Anwohner Diekmann schien die eingesperrte Bewohnerin zunächst von Polizei und Feuerwehr eingeschüchtert. „Die Frau war so unter Schock, dass sie nicht ans Fenster gekommen ist“, sagt Diekmann. Die Po­li­zis­t:in­nen seien durch das Fenster in die Wohnung gegangen und hätten die Frau angesprochen. Daraufhin sei sie mitgegangen, berichtet Diekmann.

Zurück auf die Straße

Die Räumung bedeutet für die Frau erneute Wohnungslosigkeit. Obwohl es sich laut Polizei um eine „Verwechslung“ handelte und gar kein gültiges Räumungsurteil vorlag, durfte die Frau nicht zurück in ihre Wohnung. Auch die Versiegelung wurde nicht wieder rückgängig gemacht. „Sie wollte nicht in eine Notunterkunft, sondern erstmal gucken, wo ihre Freunde und Nachbarn sind“, sagt Diekmann.

Diekmann berichtet, dass im Zuge der Räumung mehrere Wasserleitungen in dem Haus zerstört worden sind und der Keller mit Wasser volllief. Infolgedessen mussten die verbliebenen Be­woh­ne­r:in­nen das Wasser im gesamten Aufgang abstellen.

Neben den ehemals obdachlosen Mie­te­r:in­nen ohne Mietvertrag leben in der Habersaathstraße 44 noch drei Lang­zeit­mie­te­r:in­nen mit gültigen Mietverträgen. Solange sie nicht ausziehen, darf der Eigentümer Andreas Pichotta den Gebäudekomplex nicht abreißen.

Bislang sind alle Räumungsklagen vor Gericht gescheitert. Doch seit Oktober vergangenen Jahres wird das Gebäude nicht mehr mit Fernwärme versorgt. Nun ist auch noch die Wasserversorgung de facto unterbrochen.

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