Kalte Räumung in der Habersaathstraße: Wenn das Recht wirkungslos bleibt
Die Mieter der Habersaathstraße stehen vor einem Winter ohne Heizung. Der Bezirk Mitte unternimmt bislang fast nichts. Hoffnungen ruhen nun auf den Bezirks-Linken.
Noch sind die Temperaturen sommerlich, doch den wenigen verbliebenen Mieter:innen der Habersaathstraße in Berlin-Mitte graut es vor dem kommenden Winter. Nachdem im vergangenen November der Versorger aufgrund ausbleibender Zahlungen die Fernwärmelieferung gekappt hat, droht ihnen ein zweiter Winter ohne Heizung.
„Wir rennen sehenden Auges ins Unheil“, sagt Mieter Daniel Diekmann. Nachbar:innen, die versucht hätten im vergangenen Winter ihre Wohnungen mit Ölradiatoren zu heizen, hätten Stromnachzahlungen von mehreren Tausend Euro bekommen – und das, obwohl sie weiter Abschlagszahlungen an den Vermieter überweisen.
Die fehlende Fernwärme ist nur einer der Missstände in dem Gebäudekomplex der Habersaathstraße 40 bis 48. Auch Wasser gibt es in vielen Wohnungen, darunter Diekmanns nicht mehr, seit ein Trupp Bauarbeiter im Januar Wasserleitungen und Sanitäranlagen in den leerstehenden Wohnungen kaputt schlug.
Die Eigentümerin der Habersaathstraße, die Arcadia Real Estate GmbH, versucht mit allen Mitteln die fünf verbliebenen Mietparteien zum Auszug zu bewegen. Viele ihrer Methoden verstoßen gegen geltendes Recht. Doch das zuständige Bezirksamt Mitte tut kaum etwas, um die Rechte der Bewohner:innen durchzusetzen.
Untätiger Bezirk
Das legen zumindest die Antworten auf eine parlamentarische Anfrage der bisherigen mietenpolitischen Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, nahe. Schmidberger, die den Wiedereinzug ins Parlament verpasst hat, hatte die Anfrage im September gestellt – beantwortet wurde sie vom Bezirksamt.
Schmidberger verwies in mehreren Fragen auf die Möglichkeit für den Bezirk, die Bewohnbarkeit der Wohnungen durch eine sogenannte Ersatzvornahme wiederherzustellen. Dabei könnte der Bezirk etwa die Rechnungen für die Fernwärme begleichen und der Eigentümerin in Rechnung stellen oder gleich den gesamten Wohnblock unter treuhänderischer Verwaltung stellen.
Dass die Eigentümerin verpflichtet ist, die Versorgung durch Fernwärme wieder herzustellen, hatte bereits im Dezember vergangenes Jahres das Amtsgericht im Zuge einer gescheiterten Räumungsklage festgestellt.
Doch der Bezirk verweist in seiner Antwort darauf, dass es sich bei der Gerichtsentscheidung um Zivilrecht handele. „Das durch das Bezirksamt durchgesetzte Wohnungsaufsichtsrecht legt andere Maßstäbe an als das Miet- und Vertragsrecht, welches derzeit vor den Zivilgerichten verhandelt wird“.
Dann sollen sie doch mit Strom heizen
Für die Wohnungsaufsicht genüge damnach die Zusicherung der Eigentümerin, den Mieter:innen Ölradiatoren bereitzustellen. Dadurch sei die „faktische Unbewohnbarkeit“ der Wohnungen abgewendet, selbst wenn ein zivilrechtlicher Anspruch auf Fernwärme besteht. Für die Bewohner:innen bedeutet das, sie müssen selbst vor Gericht gehen, Verfahren und Berufung abwarten und dann auf einen Strafbefehl hoffen – ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann.
Das Vorgehen stößt bei Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, auf Unverständnis. „Das ist ein Abwälzen der Verantwortung auf die Mieterschaft“, sagt Bartels. Dabei seien die Mieter:innen für die Durchsetzung ihres Rechts auf den Bezirk angewiesen.
Auch andere Mängel sieht das Bezirksamt offensichtlich als nicht so gravierend. Am 20. August kündigte die Stromnetz Berlin an, die Stromversorgung in den Treppenhäusern einzustellen. „Im Haus gibt es keinen Fahrstuhl und momentan ist keine Heizperiode“, teilt das Bezirksamt dazu mit. Auch die defekte Außenbeleuchtung sei „unter Beachtung des Vorliegens einer gültigen Abrissgenehmigung“ zu betrachten.
Kalte Entmietung
Tatsächlich hat das Bezirksamt der Eigentümerin die Abrissgenehmigung im Jahr 2022 selbst erteilt und zuletzt im Dezember 2025 verlängert. Ein Schritt, den Barthels kritisiert: „Das Erteilen der Abrissgenehmigung war die Ursünde.“ Statt den spekulativen Leerstand in der Habersaathstraße zu ahnden, schreckte der Bezirk vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück.
Doch die Arcadia kann nicht abreißen, solange die Mieter:innen nicht ausziehen. Vor Gericht scheiterte bislang sämtliche Räumungsklagen. Die letzte Klagewelle wird im Dezember vor dem Landesgericht verhandelt. Scheitert die Arcadia wieder, ist keine Berufung mehr möglich. Bartels hofft darauf, dass der Bezirk dann die Abrissgenehmigung widerruft „Doch will der Bezirk die Arcadia so lange gewähren lassen?“, fragt Bartels.
Die Arcadia scheint darauf zu spekulieren, dass die Mieter:innen doch noch aufgeben. „Durch die Versorgungssperren werden faktisch Zustände geschaffen, die einem Auszugsdruck bis hin zur Unbewohnbarkeit gleichkommen, bevor die Gerichte über die Räumungsklagen entschieden haben“, kritisiert auch Katrin Schmidberger in der Anfrage.
Abgeschlossene Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt es bislang keine, gibt das Bezirksamt in der Anfrage an. Es habe den Eigentümer aufgrund der drohenden Stromabschaltung zu einer Anhörung geladen. Dazu kam es nicht – aber hauptsächlich deshalb, weil eine Mietpartei die Zahlung der Rechnungen beim Stromversorger übernommen hat.
Druck auf den Bezirk, eine härtere Gangart einzulegen, kommt auch aus dem Bezirksparlament. Mitte September forderten die Bezirksverordneten mit deutlicher Mehrheit das Bezirksamt dazu auf, „im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten“ auf die Eigentümerin hinzuwirken, um die Beheizbarkeit der Wohnungen wiederherzustellen. Auch die Rekommunalisierung des Gebäudes solle geprüft werden.
Habersaath-Mieter:innen hoffen derweil, dass ein Personalwechsel zu einem neuen Kurs im Bezirksamt führen könnte. Zusammen mit 20 weiteren stadtpolitischen Initiativen in Mitte fordern sie die Linke in einem offenen Brief dazu auf, sich den Posten des Baustadtrats sowie die Besetzung des Wohnungsamtes zu sichern. „Wir haben in den letzten Jahren schmerzhaft erleben müssen, wie die anderen Parteien hier durch Untätigkeit und Ignoranz glänzten“, heißt es in dem offenen Brief, „Es wäre daher politisch fatal, wenn ihr nun die Möglichkeiten ungenutzt lasst, die Umsetzung auch durch die Besetzung von dafür wichtigen Bezirksamtressorts abzusichern.“
Bislang war das Amt in Händen von Ephraim Gothe (SPD). Doch nach der Wahl steht der SPD im Bezirk kein Stadtratsposten mehr zu. Dagegen kann die Wahlsiegerin Linke drei von sechs Posten im Bezirksamt besetzen.
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