Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: Gerechtigkeit oder Dammbruch
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Wiederaufnahme von Mordverfahren nach Freisprüchen zulässig ist. Das Gesetz ist von 2021.
Die 17-jährige Schülerin Frederike von Möhlmann war 1981 vergewaltigt und ermordet worden. Verdächtig war der damals 22-jährige Ismet H. Doch das Landgericht Stade sprach ihn 1983 rechtskräftig frei.
Die DNA-Analyse einer Sekretspur vom Tatort deutete 2012 aber doch auf H. als Täter hin. Wegen des Freispruchs konnte er allerdings nicht erneut angeklagt werden. Hans von Möhlmann, der Vater des Opfers startete deshalb eine Petition, die von rund 180.000 Menschen unterzeichnet wurde. Ende 2021 griff die damalige Große Koalition die Forderung auf und änderte die Strafprozessordnung. Die Wiederaufnahme zulasten eines Freigesprochenen ist jetzt auch möglich, wenn „neue Beweismittel“ auftauchen und nun „dringende Gründe“ für eine Verurteilung sprechen.
Verstoß gegen die Grundgesetz-Garantie
Ismet H. wurde sofort verhaftet, die Staatsanwaltschaft beantragte eine Wiederaufnahme des Mordverfahrens, das Oberlandesgericht Celle hielt den Antrag für zulässig. H.s Anwalt Johann Schwenn erhob jedoch Verfassungsbeschwerde. Das neue Gesetz verstoße gegen die Grundgesetz-Garantie, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal verfolgt werden darf.
Einen ersten Erfolg erzielte der Anwalt im Sommer 2022. Das BVerfG ordnete an, dass H. bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aus der U-Haft entlassen wird. In der mündlichen Verhandlung vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts lebte an diesem Mittwoch die alte Regierungskonstellation noch einmal auf. SPD und CDU/CSU verteidigten ihr Gesetz. Grüne und FDP unterstützten die Verfassungsbeschwerde dagegen.
Für die SPD sprach die Rechtsprofessorin Elisa Hoven: „Das Grundgesetz kennt kein absolutes Verbot der Wiederaufnahme zulasten von Freigesprochenen.“ Vielmehr müsse das Prozess-Grundrecht wie alle Grundrechte mit anderen Verfassungswerten abgewogen werden. Hier habe der Anspruch der Angehörigen auf eine effiziente Strafverfolgung Vorrang, betonte Hoven.
Urteil wird in einigen Monaten verkündet
Das Gesetz sei auch verhältnismäßig, weil die Wiederaufnahme zulasten eines Freigesprochenen auf Mord, Völkermord und ähnlich schwere Delikte beschränkt sei, so Rechtsprofessor Michael Kubiciel für die CDU/CSU. Er verwies darauf, dass es bereits seit Jahrzehnten möglich sei, ein Verfahren nach einem Freispruch neu aufzurollen, etwa wenn das Urteil auf einem Meineid beruhte oder wenn der Freigesprochene die Tat später doch gesteht. „Soll das nun plötzlich auch alles verfassungswidrig sein?“, fragte Kubiciel.
Für Grüne und FDP warnte Rechtsprofessor Erol Pohlreich: „Wenn wir hier die Suche nach der Wahrheit absolut setzen, dann sprechen wir morgen auch über eine Relativierung des Folterverbots.“ Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja