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Prozess um Ausweisung von Deniz B.10 Jahre Deutschland-Verbot

Keine Anklage, kein Ermittlungsverfahren, keine Vorstrafen: Doch die Justiz droht Deniz B. mit Sanktionen, weil er ein PKK-Funktionär sein soll.

Protest gegen das PKK-Verbot am 29. November in Frankfurt. Dieses hat Deniz B. in die Mühlen der Justiz geraten lassen. Bild: reuters

BERLIN taz | Vor dem Verwaltungsgericht in Köln beginnt am Dienstag der Prozess um die Ausweisung von Deniz B.. Dem 33-jährigen Kurden wird vorgeworfen, für die PKK in Deutschland politisch aktiv gewesen zu sein. Die Behörden betrachten ihn deshalb als Gefahr, die Ausländerbehörde in Bergisch Gladbach hat ihn im August 2013 für zehn Jahre aus Deutschland ausgewiesen.

Die Sanktion läuft komplett jenseits aller Instrumente der Strafverfolgung: B. ist weder vorbestraft noch einer Straftat angeklagt. Er lebt seit 10 Jahren in Köln und Umgebung und hatte 2005 politisches Asyl bekommen. Im letzten Jahr hatte B. eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt. Verfassungsschutz und BKA meldeten jedoch „Sicherheitsbedenken“ an: B. sei „Funktionär“ der PKK. Er habe sich unter anderem an einem Hungerstreik für die Freilassung Öcalans beteiligt, bei einer PKK-Veranstaltung in Hannover Anwesende aufgefordert, sich aktiv an der Vereinsarbeit zu beteiligen und eine Jugendgruppe geleitet.

B. selbst bestritt seine Haltung zur PKK nicht: „Die Aussage, dass nach Ihrem Dafürhalten es sich bei der PKK um keine terroristische Vereinigung handelt, zeigt Ihre innere Verbundenheit zu dieser Organisation“, schreibt der Landrat des Kreises Bergisch-Gladbach in der Ausweisungsverfügung. Als Unterstützer müsse sich B. die „Gefährdung, die von dieser Terrororganisation ausgeht, auch persönlich zurechnen lassen.“

Weil B. in der Türkei Folter droht kann die Ausweisung nicht vollstreckt werden. „Da mir derzeit die Möglichkeit Ihrer Entfernung aus dem Bundesgebiet nicht gegeben ist, schöpfe ich alle mir vom Gesetzgeber gegebenen Mittel aus, die von Ihnen ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten“, schreibt der Landrat weiter. S. muss nun sich täglich bei der Polizei melden und darf den Landkreis Bergisch-Gladbach nicht verlassen. Bei Verstößen drohen Zwangsgeld und Haft. Zu den Auflagen gehört auch, dass S. in einem Flüchtlingslager bei Rösrath leben muss, statt sich eine Wohnung nehmen zu dürfen.

„So versuchen die Behörden, Kurdinnen und Kurden ihrer politischen Identität zu berauben, ihre Persönlichkeit zu brechen und sie von ihren sozialen und politischen Kontakten zu isolieren“, erklärte die kurdische Rechtshilfeorganisation Azadi.

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3 Kommentare

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  • Leider ist das kein Einzelfall

    aus Bergisch-Läppsch!

     

    geschuldet einer administrativen

    Profilisierungssucht;

    leider fährt die Behördenspitze

    nicht dazwischen;

    Anlaß wäre - jetzt!

  • Warum ist eigentlich die PKK als terroristische Organisation eingestuft, während die Türkische Regierung (welche öffentlich Frauen und anders Gläubige unterdrückt) von uns unterstützt wird?

    Und seit wann ist es mit der Meinungsfreiheit so weit, dass man Ausgewiesen wird, weil man an einer Demonstration teilnimmt, bzw seine eigene Meinung vertritt?

    Werde ich demnächst auch ausgewiesen, weil ich sage die CDU ist mist und damit Hasspropaganda betreibe?

    Wieso sind so viele deutschen eigentlich immer noch so rassistisch, mit ihren "Ich habe ja nichts gegen Ausländer, aber...."? (Ich habe das Gefühl, das vor allem alte Leute so sind, und die, die gar keine Ausländer kennen weil sie irgendwo in der Pampa wohnen, wo ein Ausländer Anteil von 0.01% herrscht )

     

    Fragen über Fragen

    • @Mops:

      "Ich habe das Gefühl, das vor allem alte Leute so sind, und die, die gar keine Ausländer kennen weil sie irgendwo in der Pampa wohnen, wo ein Ausländer Anteil von 0.01% herrscht."

       

      Aha! Das geht gegen Alte!

       

      Wobei nicht berücksichtigt wird, daß zu diesen Alten in Deutschland inzwischen auch sehr viele Alte, Renterinnen und Rentner, mit türkischen, arabischen, französischen, englischen, syrischen, israelischen, japanischen Wurzeln gehören!

       

      Damit sind von dem vermutlich jungen oder jugendlichen "Mops" wohl ausschließlich deutsch-stämmige Alten, Rentnerinnen und Rentner, gemeint, die in Deutschland im Norden, Süden, Westen und Osten, leben, auch und vor allem in deutschen Großstädten.

       

      Es haben sich aber in den letzten 30 bis 40 Jahren auch auslands-stämmige Rentnerinen und Rentner ihre wohlverdiente Rente in Deutschland "erwirtschaftet" und wollen sie im Alter genießen. Oder nicht?