Prozess um Ausweisung von Deniz B.: 10 Jahre Deutschland-Verbot
Keine Anklage, kein Ermittlungsverfahren, keine Vorstrafen: Doch die Justiz droht Deniz B. mit Sanktionen, weil er ein PKK-Funktionär sein soll.
BERLIN taz | Vor dem Verwaltungsgericht in Köln beginnt am Dienstag der Prozess um die Ausweisung von Deniz B.. Dem 33-jährigen Kurden wird vorgeworfen, für die PKK in Deutschland politisch aktiv gewesen zu sein. Die Behörden betrachten ihn deshalb als Gefahr, die Ausländerbehörde in Bergisch Gladbach hat ihn im August 2013 für zehn Jahre aus Deutschland ausgewiesen.
Die Sanktion läuft komplett jenseits aller Instrumente der Strafverfolgung: B. ist weder vorbestraft noch einer Straftat angeklagt. Er lebt seit 10 Jahren in Köln und Umgebung und hatte 2005 politisches Asyl bekommen. Im letzten Jahr hatte B. eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt. Verfassungsschutz und BKA meldeten jedoch „Sicherheitsbedenken“ an: B. sei „Funktionär“ der PKK. Er habe sich unter anderem an einem Hungerstreik für die Freilassung Öcalans beteiligt, bei einer PKK-Veranstaltung in Hannover Anwesende aufgefordert, sich aktiv an der Vereinsarbeit zu beteiligen und eine Jugendgruppe geleitet.
B. selbst bestritt seine Haltung zur PKK nicht: „Die Aussage, dass nach Ihrem Dafürhalten es sich bei der PKK um keine terroristische Vereinigung handelt, zeigt Ihre innere Verbundenheit zu dieser Organisation“, schreibt der Landrat des Kreises Bergisch-Gladbach in der Ausweisungsverfügung. Als Unterstützer müsse sich B. die „Gefährdung, die von dieser Terrororganisation ausgeht, auch persönlich zurechnen lassen.“
Weil B. in der Türkei Folter droht kann die Ausweisung nicht vollstreckt werden. „Da mir derzeit die Möglichkeit Ihrer Entfernung aus dem Bundesgebiet nicht gegeben ist, schöpfe ich alle mir vom Gesetzgeber gegebenen Mittel aus, die von Ihnen ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten“, schreibt der Landrat weiter. S. muss nun sich täglich bei der Polizei melden und darf den Landkreis Bergisch-Gladbach nicht verlassen. Bei Verstößen drohen Zwangsgeld und Haft. Zu den Auflagen gehört auch, dass S. in einem Flüchtlingslager bei Rösrath leben muss, statt sich eine Wohnung nehmen zu dürfen.
„So versuchen die Behörden, Kurdinnen und Kurden ihrer politischen Identität zu berauben, ihre Persönlichkeit zu brechen und sie von ihren sozialen und politischen Kontakten zu isolieren“, erklärte die kurdische Rechtshilfeorganisation Azadi.
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