piwik no script img

Prozess gegen mutmaßliche NS-TäterDie Quadratur der Greise

Mutmaßliche NS-Verbrecher werden immer häufiger als verhandlungsunfähig eingestuft. Jetzt ist der Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wächter geplatzt.

Geht am Stock: Ob der angeklagte Johann R. Blut an den Händen hat, wird sich nie klären Foto: Guido Kirchner/dpa

Stutthoff/Münster/Berlin taz | Dr. Johann R. wird sich aller Voraussicht nach vor keinem irdischen Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Münster gab am Montag bekannt, dass es beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Ein medizinisches Gutachten käme zu dem Schluss, dass R. „nicht mehr in der Lage ist, einem Strafprozess in angemessenem Maße zu folgen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Der 95-Jährige ist schwer herzkrank. Eine endgültige Entscheidung will das Landgericht Mitte März fällen, nach dem alle Prozessbeteiligten Gelegenheit zur Stellungsnahme erhalten haben.

Damit ist erstmal seit vielen Jahren ein Prozess gegen einen Beschuldigten geplatzt, dem Verbrechen während der NS-Zeit zur Last gelegt worden waren. Doch noch viel häufiger kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung, weil die hoch betagten mutmaßlichen Täter als verhandlungsunfähig gelten oder im Lauf der Ermittlungen sterben. Und das Tempo der Ermittlungen lässt bisweilen arg zu wünschen übrig.

Eher selten legen die Ermittler eine Geschwindigkeit wie bei dem Stutthof-Wachmann Johann R. vor. In Münster vergingen von der Anklage bis zum Prozessbeginn im November 2018 trotzdem 12 Monate.

Gaskammer? Welche Gaskammer?

Die Anklage hatte R. beschuldigt, er habe als junger Mann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als SS-Wachmann Beihilfe zu mehr als hundertfachem Mord begangen. R., das hat er in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung vor Gericht selbst eingestanden, tat Dienst am Eingang des KZ wie auf den hölzernen Wachtürmen, von denen sich das Gelände gut überblicken ließ.

Einer der Türme stand nahe am Krematorium, wo die Leichen der Häftlinge verbrannt wurden und es furchtbar gestunken habe. Doch R. ließ auch mitteilen: „Von systematischen Tötungen habe ich damals nichts mitbekommen. Auch die Existenz einer Gaskammer war mir nicht bewusst.“

Das KZ östlich von Danzig ist heute eine Gedenkstätte. Einige der aus grobem Holz gebauten Schlafbaracken stehen dort in einer flachen Landschaft, mit dreifach übereinander angeordneten Schlafkojen. Stacheldraht umgibt das ehemalige Lager. Einige der Wachttürme haben sich erhalten. Von dort aus ist der Blick ins Innere der Mordstätte nahezu perfekt.

Der Personalbogen von Johann R. aus Stutthof hat sich erhalten und wird heute im Archiv der Gedenkstätte verwahrt. „Versetzt am 7.6.1942“ in das „K.L. Stutthof“ ist dort zu lesen, und in der nächsten Zeile „versetzt am 1.9.1944“ zum „SS-Kampfmarschverband Kurmark in Lieberitz“. Auf einem Foto macht R. in SS-Uniform und kurzen dunklen Haaren einen fast noch kindlichen Eindruck. Er war bei seiner Versetzung in das KZ 18 Jahre alt.

Wie Schnee im August

Bis zum Kriegsende starben in Stutthof vermutlich etwa 27.000 Menschen. Sie wurden mit Genickschüssen getötet und ab 1944 in einer Gaskammer getötet. Sie verreckten infolge von Mangel- und Unterernährung, erfroren in ihren hölzernen Baracken oder bei Außeneinsätzen, starben bei Epidemien oder durch simple Erkältungen, weil eine medizinische Versorgung kaum vorhanden war.

Die Schuld oder Unschuld von R. wird sich juristisch wohl nicht mehr klären lassen. Doch geständige Nazi-Täter sind in deutschen Strafverfahren etwa so selten wie Schnee im August.

Mord verjährt nicht. Deshalb ermittelt die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg auch 74 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft weiter gegen mutmaßlich Tatbeteiligte.

Doch es scheint, als gingen der Behörde langsam die Täter aus. Die Frauen und Männer, die heute noch am Leben sind, stehen in ihrem zehnten Lebensjahrzehnt. „Keiner unserer Beschuldigten ist jünger als 92 Jahre“, sagte der Leiter der Zentralen Stelle Jens Rommel der taz. Der derzeit Älteste sei 99.

Atteste am Laufband

Mit dem hohen Alter verbunden sind häufig Krankheiten und eine eingeschränkte Wahrnehmung, die, so wie bei Johann R., in eine Verhandlungsunfähigkeit münden. Wer seinem eigenen Prozess aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr folgen kann, der darf nicht vor Gericht stehen und geht straffrei aus.

In den 1960er Jahren war die attestierte Verhandlungsunfähigkeit ein beliebtes Mittel von SS-Tätern, sich ihrer Bestrafung zu entziehen. Mediziner produzierten entsprechende Gutachten, die Gerichte agierten langmütig. So mancher vermeintlich Schwerstkranke konnte sich nach der Einstellung seines Verfahren noch Jahrzehnte lang seines Lebens erfreuen. Solche bestellten Gutachten sind heute nicht mehr denkbar.

Die Zentrale Stelle hat in jüngster Zeit einige Erfolge bei der Ermittlung mutmaßlicher NS-Verbrecher erzielt. Die Behörde übernimmt die Vorermittlungen, die weitere Strafverfolgung ist Angelegenheit örtlicher Staatsanwaltschaften und, sollte Anklage erhoben werden, der Gerichte. Doch bisweilen sind die Verfahrenseinstellungen offenbar Ergebnis des Schneckentempos, mit denen diese Ermittlungen vorangetrieben werden.

Beispiel KZ Buchenwald. Die Staatsanwaltschaft Erfurt übernahm im Jahr 2017 insgesamt zehn Verfahren von der Zentralen Stelle. Vier der ehemaligen Aufseher sind inzwischen verstorben, die anderen sechs wurden bisher noch nicht einmal vernommen. „Die Vernehmungen stehen bevor“, erklärte dazu Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen der taz.

Zu langsam, zu spät

Majdanek: Geschlagene 14 Monate benötigte das Landgericht Frankfurt am Main, um Ende Dezember die Verhandlungsunfähigkeit eines heute 97-Jährigen Angeklagten festzustellen, der als Wachposten bei Massenerschießungen in dem KZ eingesetzt worden sein soll. Das Gericht entschuldigte sich mit Arbeitsüberlastung.

Auschwitz: Elf Monate brauchte das Landgericht Mannheim, um festzustellen, ob es die Anklage gegen einen 95 Jahre alten Mann zulässt, der 1942/43 als Wachmann im Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz Dienst getan hat. In der letzten Woche folgte endlich die Entscheidung: Der Beschuldigte ist nach einem medizinischen Gutachten dauerhaft verhandlungsunfähig.

27.000 Menschen starben im KZ Stutthof: Viele davon in dieser Gaskammer Foto: Bruce Adams/Daily Mail

Und auch im Fall von Ermittlungen gegen mutmaßliche Täterinnen im KZ Ravensbrück hat sich bisher nicht viel bewegt – trotz des Engagements der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Diese ermittelt seit 2017 und 2018 gegen insgesamt acht Beschuldigte.

Von diesen sind inzwischen drei verdächtige Frauen verstorben, eine weitere gilt als verhandlungsunfähig. Die vier verbliebenen Verdächtigen seien bis Ende Januar 2019 noch nicht befragt worden, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann der taz.

Priorisierung nicht vorgesehen

Er hat im letzten Herbst ein Sonderdezernat gegründet, um die Ermittlungen zu beschleunigen. Die Beschuldigten im Alter von 94 bis 96 Jahren leben in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern. „Wir stehen unter Zeitdruck“, sagte Lehmann, der hofft, dass es bald endlich zu ersten Vernehmungen kommt.

„Empörend“ nennt Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, die lange Verfahrensdauer. Auch Holocaust-Überlebende würden sich darüber beklagen. „Man lässt die Leute einfach sterben“, klagt Heubner gegenüber der taz und spricht von „Desinteresse der Justiz“.

Staatsanwalt Rommel von der Zentralen Stelle mochte die offenkundige Langsamkeit mancher Justizorgane nicht kommentieren. Eine Priorisierung von Fällen aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Verdächtigen sei im bundesdeutschen Recht nicht vorgesehen, sagte er.

Die Zentrale Stelle bemühe sich schon bei ihren Vorermittlungen darum, herauszufinden, ob der Angeklagte erkrankt ist. Diese Hinweis werden an die einzelnen Staatsanwaltschaften weitergegeben.

Ein absehbares Ende

Nur in zwei Fällen konnten seit 2011 frühere SS-Männer verurteilt werden. Der Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning erhielt 2015 vom Landgericht Lüneburg eine vierjährige Haftstrafe. Reinhold Hanning, ein Auschwitz-Wachmann, wurde im folgenden Jahr zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Die Zentrale Stelle hat sich bei ihren Ermittlungen eine Altersgrenze von 99 Jahren auferlegt. Ältere Verdächtige werden nicht verfolgt, zumal vom Ermittlungsbeginn bis zu einer Verurteilung und einer möglichen Revision selbst im günstigsten Fall mehrere Jahre vergehen.

Da die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt – spätestens 1945 – mindestens 18 Jahre alt sein müssen, lässt sich ausrechnen, wann die Ludwigsburger Ermittlungsstelle gegen NS-Verbrecher ihre Pforten schließen muss: Spätestens im Jahr 2026 ist Schluss mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

31 Kommentare

 / 
  • Genau diese Hypothek, also das gezielte und bewusste Nicht-Aufarbeiten der NS-Verbrechen über viele Jahrzehnte hinweg, wird am Ende unser Land genau so zu Fall bringen wie die nicht aufgearbeitete Hypothek der alten rechtsnationalen Kräfte in der Weimarer Republik.

    Die Diktion "Diese Leute wurden als Fachkräfte für den Aufbau des Landes in der Nachkriegszeit gebraucht!" stimmt ja spätestens seit den ausgehenden 1960er-Jahren nicht mehr, wenn sie denn überhaupt jemals stimmte.

    Wer heute sagt "vorbei ist vorbei!" und die Sache am liebsten aus dem Sinn haben möchte, muss immer wieder mit Druck darauf fokussiert werden, dass die Geburtsfehler der BRD nicht nur aus den fortgesetzten Karrieren von NS-Größen in Justiz, Wissenschaft und Politik, sondern auch in den fortgesetzten Gewinnen der NS-Profiteure aka Krupp, Thyssen & Co., den Finanzinstituten und nicht zuletzt den Chemiewerken, die aus IG Farben, Buna und Muna hervorgegangen sind. Auch die nicht ausgeglichenen "Arisierungen", von denen die Erbengeneration noch heute profitiert, zählt dazu.

    Es gibt somit keine Gnade der späten Geburt und die Bündnistreue auch innerhalb der EU wird immer brüchiger, d.h. der Weg für Milliardenforderungen, die nicht mehr einfach abgebügelt werden können, wird immer freier und dem haben wir moralisch nichts entgegen zu setzen.

    • @Khaled Chaabouté:

      Da stimme ich Ihnen voll zu.



      Wir haben noch jede Menge aufzuarbeiten. Und dass die Herrschenden – aus nachvollziehbaren Macht-, Medienbesitz- und Vermögens-Gründen – uns da versuchen im Weg zu stehen – so what.



      Keine Ausreden!

  • „Aber: Der neue Staat musst aufgebaut werden und dafür brauchte man die alten Verbrecher.“

    Der Satz hat zwei Fehler: Es muss heißen StaatEN (also nicht nur die DDÖR) und die Täter waren seinerzeit alles andere als „alt“, 95 und dement o.ä.

    • @Rudolf Fissner:

      War @Jim Hawkins

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Rudolf Fissner:

        Ok, zwei Staaten. Mit "alt" meinte ich nicht das Lebensalter, sondern vielmehr das alte, vorherige System.

  • "Die Quadratur der Greise"



    Die taz kann das Kalauern einfach nicht lassen, egal, wie sinnentleert.

  • Eigentlich ist es nur noch ein Geischt wahren, denn Schuldige verantworte hunderte Toten mit, konnte aber ihr Leben bis dahin leben. Ein paar Jahre weniger in der Rente ist so oder so lächerlich. Rational betrachtet macht es keinen Sinn so viele finanzielle und personelle Ressourcen zu investieren bei dem maximal möglichen Nutzen, der wie oben beschireben zwischen sehr gering bis nicht existent liegt.

    Zudem ist es sehr schwierig von jruistischer Schuld zu sprechen, anegsichts der hohen Strafen die schon auf Widerstand gegen die Staatgewalt steht selbst bei völlig unberechtigten Festnahmen.



    Auf der einen Seite wird Gehorsam juristisch gestützt und eingefordert, andererseits verurteilt.



    Das ist mal wieder äußerst inkonsistent.



    Die Konsequente Anwendung würde auch jeden Soldaten hinter Gittern bringen, schließlich töten diese ständig.



    Angesichts der Tatsache, dass die meisten Richter ohnehin alte Männer sind, müssten zudem viele unter Befangenheit für ungeeingnet erklärt werden.



    Statt ständig "die Vergangenheit aufzuarbeiten" sollten wir ausd dieser lernen und unsere Ressourcen endlich für gegnwärtige Probleme und Menschen verwenden und das eefizient und nach kosistenten Mustern.



    Denn Fakt ist: vergangen ist vergangen

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    1. Zur Überschrift - soll das ein Witz sein? Wenn, dann ist er a) schlecht und b) unpassend.

    2. "Staatsanwalt Rommel (Der Name kommt mir bekannt vor - ist das Zufall?) von der Zentralen Stelle mochte die offenkundige Langsamkeit mancher Justizorgane nicht kommentieren."



    Es geht hier um den Willen: Wieso konnten diese Prozesse nicht nach 45, in den 50er allerspätestens 60er Jahren geführt werden?



    Ist dieser Teil der Nicht-Aufarbeitung des deutschen Faschismus gewollt? Mitursache für die 68er-Bewegung?

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Auch ich finde die Überschrift nicht flüssig, sondern höchst überflüssig. Dass spätestens 2026 Schluss mit DIESEM Kapitel der Aufarbeitung sein soll: endlich.

    Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass die deutsche Methode eine der Scheinheiligkeit ist:

    * die namhaften Täter wurden - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - verschont,

    * die kleinen Fische nach Jahrzehnten noch kurz vor ihrem Tod - 'prächtig' medial inszeniert - belangt. Damit der schöne Schein der Aufarbeitung gewahrt bleibt.

    Für mich ist die Naziaufarbeitung ebenso jämmerlich wie die Nazizeit selbst. Ein typisch deutsches Phänomen: so tun als ob. Fassade wahren. Was sich dahinter abspielt: Schwamm drüber.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Ich finde, solange es Überlebende gibt, sollte man jeden Verdächtigen vor Gericht stellen.

      Natürlich hat die Justiz bei der Verfolgung von Verbrechen nach 1945 astrein versagt. Darüber brauchen wir nicht streiten.

      Mir scheint es aber ein Gewinn zu sein, dass es nicht mehr erforderlich ist, einen persönlichen Tatnachweis zu erbringen.

      Und dass man auf einem Wachturm eines KZ nicht wusste was man tat, oder wo man ist, das ist natürlich völlig absurd.

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Bei dementen Alten können sie die Verhandlung auch gleich ohne den Angeklagten führen, ganz so wie „früher“. Das wär doch mal ein Bild, wie Verfahren gegen geistig Behinderte geführt werden! Und zur Strafe gibts Schnabeltassenentzug?

        Ich glaube nicht dasSie das wirklich wollen. Mit Antifaschismus hätte das jedenfalls nüscht mehr zu tun.

        • 8G
          88181 (Profil gelöscht)
          @Rudolf Fissner:

          Wenn jemand verhandlungsunfähig ist, dann ist er verhandlungsunfähig.

          Meines Wissens gab es noch keine Prozesse gegen Personen, die an Demenz litten oder gegen "geistig Behinderte" in diesem Kontext.

          Da ist wohl die Fantasie mit Ihnen durchgegangen.

          Steht übrigens auch alles im Artikel.

          • @88181 (Profil gelöscht):

            Sie schrieben „Überlebende“ & „Jeden“ nicht „verhandlungsfähig“

            • 8G
              88181 (Profil gelöscht)
              @Rudolf Fissner:

              Packen Sie doch mal ihre Goldwaage ein und gehen einen Kaffee trinken. Das ist ein Forum und keine Gerichtsverhandlung.

              • @88181 (Profil gelöscht):

                Goldwaage?

                Das Thema des Artikels ist aber nun mal „Verhandlungsfähigkeit“.

                Ihr „Da ist wohl die Fantasie mit Ihnen durchgegangen“. & „Steht übrigens auch alles im Artikel.“ gebe ich also mit Dank zurück.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @88181 (Profil gelöscht):

        Was den letzten Satz angeht: hat das allen Ernstes jemand behauptet?

        Ansonsten fasse ich offenbar den Täterbegriff enger als Sie, meinen Humanismus (an dieser Stelle) ein klein wenig größer als Sie den Ihren.

        Sei's drum.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Johann Rehbogen, Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns und KZ Aufseher in Stutthof, der Arbeitskommandos und auf den Wächtürmen Dienst tat, in seinem Prozess 2018.

          „Ich hatte keinen Zutritt zum Lager, von Erschießungen, Prügelstrafen, Mordaktionen habe er nichts gehört oder gesehen."

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @Sven Günther:

            In diesem Fall brauchen wir über den Faktor Glaubwürdigkeit nicht mehr zu reden.

            An meiner Coclusio ändert dies freilich nichts. 'Verhältnismäßigkeit der Mittel' heißt nach meiner Rechtsauffassung nicht, die Täter im engeren Sinne unter den Nazis laufen zu lassen, weil es damals opportun war. Und heute ein paar Mitläufer (oder kleine Rädchen im Nazi-Gefüge) im Greisenalter symbolisch zu bestrafen. Das ist für mich pure Scheinheiligkeit.

            Dass ein neuer Staat mit Demokratie-Anstrich mithilfe der Seilschaften aus Verbrechern aufgebaut wurde, ist für mich kein ECHTER Neuanfang. Wie sehr der alte Geist der Nazis wieder aus den Löchern kriecht, sehen und riechen wir deutlich.

            Dies ist für mich das HAUPTTHEMA.

        • 8G
          88181 (Profil gelöscht)
          @76530 (Profil gelöscht):

          Einer der Nazi-Greise sagte das.

          Ich denke, dass man in einem Land, in dem eine gleichzeitig fanatisierte, wie zufriedene Volkgemeinschaft lebte, in dem es so gut wie keinen Widerstand gegen das Unrecht gab, den Täterbegriff gar nicht eng genug fassen kann.

          Aber, es ist so gut wie vorbei. Und die wirkliche Verfolgung hätte in der Zeit erfolgen sollen, als die Jagd nach den Tätern ein Angeln im Fass gewesen wäre.

          Aber: Der neue Staat musst aufgebaut werden und dafür brauchte man die alten Verbrecher.

  • Kann man nicht wenigstens bei solchen Themen mal auf solche pseudokreativen Wortspiele in den Überschriften verzichten?

  • "Mutmaßliche NS-Verbrecher werden immer häufiger als schuldunfähig eingestuft"

    "Schuldunfähig" und "verhandlungsunfähig" sind zwei paar Stiefel. Bei der Schuldfähigkeit kommt es darauf an, ob der Täter IM ZEITPUNKT DER TAT das Unrecht der Tat einsehen und nach dieser Einsicht handeln konnte. Bei der Verhandlungsfähigkeit ist entscheidend, ob man HEUTE der Strafverhandlung folgen kann, was bei weit über 90-jährigen ggf. verneint werden muss, wenn sie bspw. dement sind. Das ändert aber nichts an der Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten.

    Ich finde es wirklich ärgerlich, wie schludrig man mit rechtlichen Termini bei Ihnen umgeht. Bitte korrigieren Sie die Unterschlagzeile.

    • Bruno , Moderator
      @rawjr:

      Danke für den Hinweis, wir haben den Teaser geändert. Grüße Bruno

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Ich will die Schuld dieser Männer (leben noch weibliche Aufseher die belangt werden könnten?) nicht in Frage stellen, es bleibt aber der fade Beigeschmack das hier überdeckt werden soll was in den 50er und 60er Jahren verpasst worden ist - die mittlere Ebene der Verbrecher anständig vor Gericht zu stellen.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      @ Machiavelli



      leben noch weibliche Aufseher die belangt werden könnten?

      Siehe im Text:



      Und auch im Fall von Ermittlungen gegen mutmaßliche Täterinnen im KZ Ravensbrück hat sich bisher nicht viel bewegt – trotz des Engagements der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Diese ermittelt seit 2017 und 2018 gegen insgesamt acht Beschuldigte.

      Von diesen sind inzwischen drei verdächtige Frauen verstorben, eine weitere gilt als verhandlungsunfähig. Die vier verbliebenen Verdächtigen seien bis Ende Januar 2019 noch nicht befragt worden, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann der taz.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @Toni@:

        Hab ich überlesen. Danke für den Hinweis.

  • Die Aufarbeitung muss weitergehen, aber um die letzten Prozesse ist es nicht mehr schade. Wer 1945 18 Jahre alt war ist heute 92. Dass die letzten Täter verschwinden und bald auch die letzten Opfer stellt uns vor neue Aufgaben, die vielen einfach zu schwer sind. Ab jetzt gibt es keine Täter mehr auf die wir verweisen können, deren Verurteilung uns entlastet, ab jetzt sind wir wirklich nur noch die Nachfahren der Täter. Ab irgendeinem Punkt wird uns die Beschäftigung mit der Geschichte nicht mehr über die Verantwortung für die Gegenwart hinweghelfen.



    Nicht, dass es nicht noch Überlebende des Holocaust gäbe und vor allen deren Nachkommen tragen eine völlig unterschätzte Last, aber brauchen die wirklich Urteile gegen uralte Wachleute? Was ändert sich dadurch? Nein, die juristische Aufarbeitung war immer schon mehr Selbstreinigungs- und Selbstvergewisserungs- Projekt der nachkriegsdeutschen Gesellschaft, eine Übertragung von Schuld, von der wir uns jetzt lösen müssen. Ab jetzt sind alle Täter tot und jeder ein Täter, der einem Gauland seine Sätze durchgehen lässt.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Leider wird aber nicht aufarbeitet sondern scheinheilige Recherche betrieben. An uralten Männern und Frauen die ihr Leben sehr gemütlich leben konnten.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      Sippenhaftung als Lösung???

      Gut, dann gehen Sie mit leuchtendem Beispiel voraus: zeigen Sie Gauland an!

      Andernfalls wäre Schweigen die klügere Alternative.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Ne, eben nicht. Wieso denn Schweigen? Und ja, Sippenhaft, warum eigentlich nicht. Man kann es aber natürlich auch einfach nur Verantwortung nennen. Anzeige wurde längst erstattet und was soll der Quatsch mit dem leuchtenden Beispiel?

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Benedikt Bräutigam:

          Asymetrische Kommunikation: nichts wirklich Neues.

          Wenn Gauland bereits angezeigt wurde, sind seine Sätze offenbar nicht 'durchgegangen'. Was wollen Sie dann noch?

          Wieso dann noch derart auf den Putz hauen, wo der bereits bröckelt? Zum Dampfablassen gibt es einfachere und effektivere Methoden ...

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Richtig, denn wir sind heute ja wieder auf dem gleichen Weg.