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Prozess gegen bayerische PolizistenNur fast ein Rocker-Skandal im LKA

Diebstahl, Strafvereitelung, Betrug: Neun Monate lang standen sechs Beamte vor Gericht. Doch jetzt sprachen die Richter vier von ihnen frei.

Im Nürnberger Prozess sagte ein V-Mann als Zeuge gegen die LKA-Beamten aus Foto: dpa

Nürnberg taz | Zwei Bewährungsstrafen in Höhe von sieben und drei Monaten und eine krachende Niederlage für die Staatsanwaltschaft – das ist das Ergebnis eines 37 Verhandlungstage dauernden Verfahrens, das an diesem Freitag in Nürnberg sein Ende fand. Sechs Beamte des Landeskriminalamts Bayern standen hier seit letztem November vor Gericht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer: Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, uneidliche Falschaussage, Betrug. Doch nun wurden die Angeklagten von fast allen Vorwürfen freigesprochen. Nur zwei von ihnen wurden wegen Falschaussage verurteilt.

Noch bei Prozessbeginn sah alles nach einem Polizeiskandal aus. Schließlich handelte es sich bei den Beamten zum Teil um hochrangige Mitarbeiter der Behörde, einer von ihnen war noch bis Ende vergangenen Jahres Leiter der Sonderkommission zum Oktoberfest-Attentat.

Im Urteil blieb von den Vorwürfen aber kaum mehr übrig als ein heilloses „Kompetenzwirrwarr“ in der Abteilung Organisierte Kriminalität des bayerischen Landeskriminalamts, wie es Richter Ulrich Flechtner nannte. Immerhin: Mögliche Dienstvergehen und gravierende Fehler, die dann zur Eskalation des Ganzen geführt hätten, musste sich zumindest der Hauptangeklagte vom Gericht vorhalten lassen.

Darum ging es: Im Jahr 2011 soll ein ins Rockermilieu eingeschleuster V-Mann des LKA gemeinsam mit anderen in Dänemark mehrere Minibagger gestohlen haben. Zwei der nun angeklagten Kommissare sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft den Mann ausdrücklich damit beauftragt haben.

Flut von Vorwürfen

Den übrigen Beamten wurde vorgeworfen, sie hätten von dem Diebstahl gewusst und die polizeilichen Ermittlungen verhindert, in dem sie den Kollegen falsche Informationen weitergegeben und sogar mehrere Akten über den Einsatz ihres V-Manns gefälscht hätten. Der Hauptangeklagte soll zudem zugelassen haben, dass der Tacho eines für den V-Mann geleasten Autos zurückgedreht worden sei.

Der Fall ist komplex, noch komplexer allerdings ist die juristische Bewertung, wie Richter Flechtner mehrmals unterstrich. Die Falschaussagen machten die beiden Verurteilten in einem Verfahren gegen Mario F., den V-Mann, in Würzburg. F., der während des laufenden Verfahrens als Nebenkläger zugelassen wurde, argumentierte, er sei wegen der Aussagen womöglich härter bestraft worden. Daher stand zusätzlich noch der Verdacht der „mittelbaren Freiheitsberaubung“ im Raum. Diesen jedoch sah das Gericht nicht bestätigt, da sich die Aussagen der Polizisten nicht auf den Kern des Verfahrens bezogen hätten.

Das Hauptproblem der Anklage in diesem Verfahren war, dass sich ein Großteil ihrer Vorwürfe auf Aussagen von Mario F. stützten. Der jedoch hat nicht nur ein beeindruckendes Vorstrafenregister, sondern im Verfahren auch einen heftigen Belastungseifer an den Tag gelegt, wie der Vorsitzende Richter ausführte. Er wechsle sein Aussageverhalten, wie es ihm gerade zum Vorteil gereiche. In einem Gutachten sei ihm außerdem ein ausgesprochen manipulatives Wesen attestiert worden.

Fehler ja, Straftat nein

Manche der Vorwürfe seien dagegen unstrittig. So habe F.s V-Mann-Führer von der Reise nach Dänemark gewusst und ahnen müssen, dass es sich um eine Straftat gehandelt habe. Da hätte er den V-Mann zurückhalten müssen. Auch habe er später Akten manipuliert. Das aber seien Fehler gewesen, ja, vielleicht auch Dienstvergehen, Straftaten aber nicht, führte der Richter aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen einem und zweieinhalb Jahren gefordert. Für sie bedeutet das Urteil nun eine weitgehende juristische Habilitation. Die beruflichen Folgen sind offen. Die Beamten waren wegen des Prozesses auch vom Dienst suspendiert worden. Ein automatisches Ausscheiden aus dem Beamtendienst, das bei einer Strafe ab zwölf Monaten erfolgt wäre, müssen jetzt nicht mal die Verurteilten befürchten.

Der Vorsitzende Richter konnte sich jedoch am Rande auch eine grundsätzliche Kritik am V-Mann-Wesen nicht verkneifen: Wer ein kriminelles Milieu mittels V-Leuten auskundschaften möchte, gerate zwangsläufig in eine sehr große Nähe der Kriminalität. Hier stünden Polizisten immer mit einem Bein im Gefängnis. „Da muss die Politik Farbe bekennen. Die Polizisten in diesem Dilemma alleinzulassen, das ist schlecht.“

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3 Kommentare

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  • Na Servus. Die Hitze - gell!



    Da biegen sich glatt die - keys!;))

    “…Für sie bedeutet das Urteil nun eine weitgehende juristische Habilitation."

    Ja - Das stand zu befürchten*!* Gellewelle.



    Läßte zwei Kleinbagger klauen!



    & Däh.



    Alles ist geritzt! Priv. Doz. - das Mindeste!;))

    Na - Si'cher dat. Da mähtste nix.



    Normal.

    unterm------



    Voll der Neid. Is mir mit meinen Urteilen nie gelungen. Woll!



    Aber wie heißt es irgendwo bei Wolfgang Hildesheimer zum Schluß*¿*



    "… Was soll ich mit nem Bagger?!"

    • @Lowandorder:

      Bei der "Habilitation" mußte ich auch sehr kichern. Journalistische Standards, my ass.

      • @Wurstprofessor:

        Peter Häberle

        Besprach mal eine solche Schrift der höheren Weihen elegant mit -



        "…,von schmaler Eleganz!"

        Um Ähnliches dürfte es sich hier auch handeln!;))



        kurz - Maa wass et nich!;)

        unterm----



        Woooo?? - Bitte - Wooooo*¿!*



        Bleiben die Säzzer - wa*!*