Prozess gegen Göttinger Abschiebegegner: Blockade vor Gericht
2014 versuchten Aktivisten aus Göttingen, eine Abschiebung zu verhindern, und gerieten mit einer Spezialeinheit aneinander. Jetzt stehen sie vor Gericht
GÖTTINGEN taz | Entschlossen wirkte Richter Philipp Moog nur zu Beginn der Verhandlung. „Alle, die sitzen geblieben sind, bekommen eine erste Verwarnung“, sagte er am Donnerstagmorgen an die rund 30 Zuschauer im Saal gewandt. „Bei einer weiteren Störung fliegen Sie raus.“ Eine knappe Stunde später sinnierte Moog halblaut über Möglichkeiten, den kaum begonnen Strafprozess am Göttinger Amtsgericht gegen drei Abschiebungsgegner auszusetzen. Und fand den Grund für eine Vertagung schließlich darin, dass das Verfahren nicht wie von ihm angenommen an diesem Tag beendet werden könne.
Er habe die Verhandlung gegen die zwei Frauen und den einen Mann wegen Widerstandes und Körperverletzung eigentlich gar nicht leiten sollen, sagte Moog, und sich nach kurzfristigen Änderungen im Richter-Verteilungsplan nur ganz kurzfristig in den Fall einarbeiten können.
Zuvor hatten die Verteidiger angekündigt, jeden der sechs gestern als Zeugen geladenen Polizeibeamten ausführlich vernehmen zu wollen. „Jeden mindestens eine Stunde“, sagte Rechtsanwalt Sven Adam. Es bestehe nämlich der Verdacht, dass die Ordnungshüter am fraglichen Tag selbst Straftaten begangen haben könnten.
Ruppige Einsätze
Der fragliche Tag ist der 10. April 2014. 50 bis 60 Aktivisten hatten Eingang und Flur eines Hauses in der Göttinger Weststadt blockiert, um die Abschiebung eines Geflüchteten aus Somalia zu verhindern. Beim Versuch, die Blockade zu durchbrechen, habe die wegen ruppiger Einsätze ohnehin in der Kritik stehende Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Göttinger Bereitschaftspolizei die Situation eskalieren lassen, berichteten Augenzeugen schon damals der taz.
Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sind spezialisierte Kräfte mit besonderen Aufgaben bei den Bereitschaftspolizeien der Länder und bei der Bundespolizei.
In Niedersachsen gibt es zwei BFE in Hannover und jeweils eine in Braunschweig, Oldenburg und Göttingen. Sie sind jeweils einer Einsatzhundertschaft zugeordnet, agieren bei Einsätzen aber selbstständig.
Die Göttinger BFE kommt vor allem bei Demonstrationen zum Einsatz und steht wegen ihres oft sehr ruppigen Vorgehens in der Kritik. Mehrere Dutzend Organisationen fordern die Auflösung der Einheit.
Die Initiative „Bürger beobachten die Polizei“ wirft der BFE vor, sie wolle durch ihr Verhalten Gegenwehr provozieren. Die BFE schaffe oft erst die Tatbestände, die sie später verfolge.
Mehr als ein Dutzend Menschen seien durch Faustschläge, Schmerzgriffe, Hundebisse und den Einsatz von Pfefferspray im geschlossenen Treppenhaus verletzt worden. „Die BFE drang nicht nur durch eine Parterrewohnung in das Haus ein, sondern sie schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose Menschen durch das Fenster des Kinderzimmers hinaus, indem sich sowohl Mutter als auch Kind zu dieser Zeit befanden“, erklärte Anfang dieser Woche die Rote Hilfe, ein Verein, der linke Aktivisten unterstützt.
Die Grüne Jugend Göttingen beschrieb den Einsatz als „beängstigend und vollkommen skrupellos“. Protestierende Menschen, die sich untergehakt hatten, seien „geschubst, geschlagen, mit Schmerzgriffen traktiert und in mehreren Fällen die Kellertreppe heruntergeworfen“ worden. Mehrere Demonstranten hätten Beulen, Prellungen und Blutergüsse davongetragen.
Polizei verteidigt sich
Die Polizei bewertete die Ereignisse anders: Einige Blockierer hätten sich der Räumung massiv widersetzt, die Beamten hätten daraufhin Pfefferspray eingesetzt. Vier Polizisten seien bei dem Einsatz verletzt worden, ein Beamter sei vorübergehend dienstunfähig gewesen.
Zwei der drei Angeklagten wird vorgeworfen, sich der Räumung der Blockade widersetzt, Beamte in die Hand gebissen und in einem Fall auch geschlagen zu haben, las die Staatsanwältin am Donnerstag aus der Anklageschrift vor. Die zweite Frau wird beschuldigt, einem Polizisten im Getümmel den Armschutz aus Plastik abgerissen zu haben.
Die 60-Jährige soll zuvor bereits mehrere Sachbeschädigungen begangen haben. Sie soll etwa den Schriftzug „Göttingen welcomes Refugees“ auf eine Straße und eine Plastikplane gemalt und ein Bundeswehr-Werbeplakat mit der Parole „Kein Werben fürs Sterben“ versehen haben. Außerdem habe sie dem Anführer des rechtsextremen Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen, Jens Wilke, im Göttinger Kreishaus rote Glitzersterne über den Kopf gestreut, als dieser seine Bewerbung als Landratskandidat der NPD abgab. Der Freundeskreis überzieht die Region seit 15 Monaten mit ausländerfeindlichen Kundgebungen, für den 1. April hat er eine neuerliche Demonstration in Göttingen angekündigt.
Wann der Prozess weitergeht, war gestern noch unklar. Klar ist aber: Sofern es keine neuen Turbulenzen im Dienstplan gibt, wird Richter Moog dann nicht mehr den Vorsitz führen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ
Der Staat, die Kirchen und das Asyl
Preise fürs Parken in der Schweiz
Fettes Auto, fette Gebühr