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Prozess gegen BundeswehroffizierEr dachte schon lange an Umsturz

Als Gymnasiast formulierte der rechte Franco A. seine Gedanken in Notizbüchern. Das ist lange her, aber vor Gericht spielen sie nun eine Rolle.

Franco A. im Februar im Gerichtssaal in Frankfurt

Frankfurt am Main taz | In einem vom Bundeskriminalamt ausgewerteten Notizbuch schreibt Franco A., ihn beschäftigte gerade ein früherer Eintrag von ihm aus dem Januar 2007. In diesem Eintrag von 2007 führt Franco A. aus, welche Möglichkeiten es gäbe, in Deutschland in seinem Sinne Einfluss zu nehmen. Damals ist er noch am Gymnasium, erst im Folgejahr, am 1. Juli 2008, beginnt er seinen Grundwehrdienst. Eine der Optionen sei, so schreibt der Gymnasiast A., „Soldat zu werden“, Karriere zu machen und „sich an die Spitze der deutschen Streitkräfte zu setzen.“ Und: „Darauf würde ein Militärputsch folgen.“

Hat sich Franco A. mit dem Gedanken an einen Militärputsch in Deutschland beschäftigt? Und wenn ja, wie lange schon? Darum ging es am Montag im Prozess vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.

Franco A., Oberleutnant der Bundeswehr, muss sich seit Mai 2021 vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, er habe eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet. Der Generalbundesanwalt wirft A. vor, einen oder mehrere Terroranschläge oder -attentate geplant zu haben.

A. hat ein Doppelleben als syrischer Geflüchteter Benjamin David geführt und er hat, wie er selbst vor Gericht zugegeben hat, mindestens drei Waffen illegal besessen, darunter ein Schnellfeuergewehr des Typs G3.

Der Putschgedanke bewege ihn

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller fragt Franco A., ob dieser in die Bundeswehr eingetreten sei, um dann irgendwann einen Militärputsch durchzuführen. Franco A. sagt: Nein, das sei nicht seine Motivation gewesen. Er sagt weiter, dass der Rahmen öffentlicher Diskussionen nun einmal sehr eng sei und seine Notizbücher für ihn der Ort waren, wo er solche Gedanken mit sich besprechen und für sich verarbeiten konnte. A. sagt vor Gericht auch mehrfach, er wolle nicht, dass seine Notizbücher, „sein Innerstes“, hier öffentlich verlesen werde. Als er sagt, er fühle sich „in dieser Sache mehrfach vergewaltigt“, klingt es so, als wäre er den Tränen nahe.

A. und der Vorsitzende Richter diskutieren lange und mehrfach, wie weit der Schutz der Intimsphäre auch in tagebuchartigen Ausführungen eigentlich geht. Koller macht deutlich, dass politische Inhalte, auch wenn es um Gefühlsausdrücke geht, durchaus eine Relevanz für das Verfahren haben können. Der Vorwurf, eine terroristische Tat geplant zu haben, verlagert sowohl die Ermittlungen als auch eine richterliche Beurteilung der Handlungen des Angeklagten weit vor den möglichen Zeitpunkt einer solchen Tat.

Letztendlich müssen die Rich­te­r:in­nen in Franco A.s Gedankenwelt schauen, deshalb werden beim Prozess Sprachnachrichten von A. abgespielt und seine Notizen von früher verlesen. Aber was hat der Eintrag eines Gymnasiasten von 2007 über eine Putschfantasie noch mit dem Franco A. von heute zu tun? Warum ist das relevant? Entscheidend ist an dieser Stelle wohl, das Franco A. diesen Putschgedanken in seinen späteren Notizen wieder aufgenommen hat, und zwar im Zeitraum 2014/2015, ein genaues Datum wurde vor Gericht nicht genannt.

Franco A. schreibt davon, er habe sein erstes Tagebuch wieder gelesen und die Stelle mit den Putschgedanken bewege ihn jetzt, „wo ich beinahe die Streitkräfte hätte verlassen müssen.“ Er schreibt auch, es verwundere ihn, dass er solche Gedanken schon so lange mit sich herumtrage.

Rassistische und radikalnationalistische Inhalte

A.s Verweis darauf, dass er fast die Bundeswehr verlassen musste, gibt einen Hinweis darauf, zu welchem Zeitpunkt er sich noch einmal über Militärputschfantasien Gedanken macht und einen Bezug zu seinen Notizen aus dem Januar 2007 herstellt. Im Januar und Februar 2014 bekam A. nämlich Ärger mit der Bundeswehr. Und zwar wegen seiner Masterarbeit, die stellenweise Züge einer antisemitischen Hetzschrift trägt.

A. lernt damals in einer französischen Militärakademie. Der französische Offizier, der A.s Arbeit beurteilt, schreibt an seine Kollegen bei der Bundeswehr, was A. da geschrieben habe, enthalte schwere Mängel. „Wenn es ein französischer Lehrgangsteilnehmer wäre, würden wir ihn ablösen.“ Ein deutscher Gutachter stellt in der Arbeit „radikalnationalistische“ und „rassistische“ Inhalte fest, A. wird zu seiner Arbeit vernommen. Letztendlich belassen es die Verantwortlichen in der Bundeswehr jedoch dabei, A. zu belehren und ihn eine neue Arbeit schreiben zu lassen.

Um mögliche antisemitische Einstellungen ging es auch in einem anderen, vom Gericht verlesenen Eintrag A.s, auch dieser wurde keinem genauen Zeitpunkt zugeordnet. Darin schreibt A: „Man darf den Leuten nicht zu schnell die Endlösung zumuten. Sie würde ihnen zu radikal erscheinen.“ Die Menschen könnten die Zwischenschritte hin zu einer solchen Lösung nicht nachvollziehen. Sie sähen nur Anfang und Ende.

„Mir würde das Schreibgerät abbrechen, wenn ich so etwas zu Papier bringen würde“, kommentiert Richter Christoph Koller am Montag. Franco A. antwortet, diese Passage sei mit Sicherheit „spirituell gemeint“ gewesen, so wie es auch bei vielen anderen seiner Ausführungen sei. Er wolle diesen Abschnitt aus seinen Notizen aber noch einmal lesen und bei der nächsten Verhandlung am 2. Mai dazu Stellung nehmen.

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5 Kommentare

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  • Die Zitate aus den Texten des Franco A. dokumentieren eine krude Mischung aus halb- und vollverdauten Fascho- und Nazitraditionen, die sowohl italienischen wie "austrogermanischen" Ursprungs sind. Klarer Fall! Man wundert sich nur, dass zwischen der ersten Festnahme des A. in Österreich und dem jetzigen Prozess so elend lange Zeit vergangen ist, obwohl die Straftaten klar sind. Wie kann so ein Typ die Justiz dermaßen viele Jahre nerven und sich öffentlich mit seinem megalomanen Narzissmus aufspielen? Seine Szene bejubelt ihn im Untergrund!? Am Ende kommt vielleicht noch nicht mal Knast mit Anrechung der U-Haft raus, weil alles nur so "vage Andeutungen" waren, die nicht verwertbar sind. Und er studiert dann weiter ... Unterirdischer Vorgang!

  • Frag mich noch immer was jetzt genau die Beweisfüheung sein soll? Ist es verboten Putschphantasien zu haben oder Rassist zu sein?

    • @Wombat:

      Hä? Helfe gern: “ Es sind schwere Vorwürfe: Terrorpläne, juristisch die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat", dazu Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll-, Waffen- und Sprengstoffgesetz, Diebstahl, Betrug.“



      &



      § 264 StPO -



      Gegenstand des Urteils



      (1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt.“



      &



      “ Zur Tat im prozessualen Sinn gehört – unabhängig davon, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegt – das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt.

      Somit umfasst der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, selbst wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind.

      Bei der Beurteilung des Tatumfangs kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen – unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung – ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; selbst zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend.



      Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 2016 – 1 StR 595/15



      Get it? Fein.

      ——- service —



      www.dw.com/de/fran...erdacht/a-43511651



      &



      www.rechtslupe.de/...gegenstand-3114744

  • Der kleine Nazi war OBERleutnant, nicht OBERSTleutnant. Zwischen den beiden Dienstgraden liegen ein paar Stufen.

  • Btw - Oberstleutnant?? - soo angeschimmelt post Abi is de Jung noch nicht! Gelle.



    (btw & entre nous only: Nichemal unser Cem zu Pflugscharen!;)



    “Die Terrorermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten (auch als Fall Franco A. bezeichnet) begannen ab 3. Februar 2017 mit der ersten Festnahme des Oberleutnants Franco A. am Flughafen Wien-Schwechat, als er eine unerlaubte Pistole nach Deutschland schmuggeln wollte.“ - servíce - 🙀🥳 - 🪖🔫 ✈️ -