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Prozess gegen Anarchistin in HamburgSie darf in Freiheit auf die Parkbank

Nach sechs Jahren endete am Donnerstag der letzte Prozess gegen eine der „Drei von der Parkbank“. Die Verurteilte muss nicht ins Gefängnis.

Ein kollektives Unmutsstöhnen im Gerichtssaal ist eigentlich selten. Im Hamburger Landgericht erfasste es am Donnerstag aber die Verteidigung, das Publikum und sogar die Staatsanwaltschaft. Der Auslöser: Der Vorsitzende Richter Thorsten Schmidt hatte erklärt, dass an diesem Tag noch kein Urteil ergehen werde. Von der nachfolgenden, gemeinsamen Bitte der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ließ sich das Gericht dann doch noch umstimmen. Eine Stunde später erging das Urteil, Lykke D. muss nicht ins Gefängnis.

Die heute 34-Jährige war eine der „Drei von der Parkbank“, die bereits 2020 rechtskräftig wegen der Verabredung zu Brandanschlägen am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg verurteilt worden waren. Es dauerte noch einmal fast sechs Jahre, ehe am Donnerstag die juristische Auseinandersetzung, ein Pingpong-Spiel zwischen verschiedenen Gerichten, endete. Fast sieben Jahre nach den versuchten Brandanschlägen der drei An­ar­chis­t:in­nen hat das Landgericht Hamburg das Urteil gegen die Angeklagte zur Bewährung ausgesetzt – so wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag in ihren Plädoyers in Eintracht forderten.

D. war in der Nacht auf den 8. Juni 2019 – dem zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg – gemeinsam mit zwei weiteren Menschen auf einer Parkbank festgenommen worden. Sie sollen sich dort getroffen haben, um anschließend an vier Orten in Hamburg Brandsätze zu zünden: an einem Auto und am Büro des Wohnungskonzerns Vonovia, beim Immobilienmaklerunternehmen Grossmann & Berger sowie am Haus der damaligen Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Doris Stapelfeldt (SPD). Die Er­mitt­le­r:in­nen behaupten, noch eine weitere Person wollte – weil es vier Standorte waren – an der Aktion teilnehmen, sie tauchte wohl aber nicht pünktlich auf.

Schon das erste Verfahren vor dem Landgericht Hamburg dauerte mehr als 50 Verhandlungstage. Am Ende wurde D. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Mitangeklagten erhielten ähnlich lange Haftstrafen. Allerdings hatten die beiden Mitangeklagten bis zum Urteil schon 16 Monate in U-Haft gesessen, sodass mit dem Urteil – anders als bei D. – ein Haftende in absehbarer Zeit bevorstand.

Die Staatsanwaltschaft ändert ihre Meinung

Auf Bewährung wollte das Landgericht in seinem Urteil im November 2020 die Strafen wegen der „rechtsfeindlichen Gesinnung“ der Angeklagten nicht aussetzen, womit das Hin und Her zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof (BGH) seinen Lauf nahm: D. ging in Revision, der BGH gab ihr in Teilen recht und hob das Urteil zumindest bezüglich des Strafmaßes auf.

Daraufhin verurteilte das Landgericht D. zu einem Jahr und acht Monaten – auf Bewährung. Das wiederum wollte allerdings die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren, bemängelte Rechtsfehler im Urteil und ging wiederum in Revision. Auch hier entschied der BGH Ende 2023: Das Urteil wird betreffend des Strafmaßes aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht überstellt.

Doch bis es damit am Donnerstag wieder losging, verstrich so viel Zeit, dass zwischendurch selbst die Staatsanwaltschaft zum Umdenken kam. Erst dauerte es am Donnerstagvormittag noch fast zweieinhalb Stunden, in denen das Gericht die zentralen vorangegangenen Urteilspassagen vorgetragen hatte.

Dann aber, in der anschließenden Beweisaufnahme, wurde klar: Auch die Staatsanwaltschaft pocht nicht mehr auf einen Haftantritt der Angeklagten. Sie hatte im März in einem Brief an das Gericht auf eine zügige Terminansetzung gedrängt und erklärt, nicht mehr auf der Forderung nach einer Haftstrafe ohne Bewährung zu bestehen.

Die „Drei von der Parkbank“ seien keine Vorbilder mehr

Im anschließenden Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft „wenig überraschend“, dass sie eine Aussetzung zur Bewährung fordert – die Dauer der juristischen Auseinandersetzung müsse berücksichtigt werden und „der Zeitablauf heilt vieles“. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sei angemessen, weil die Angeklagte seither keine Straftaten mehr begangen hat, was man mit einiger Gewissheit sagen könne, da der Staatsschutz sie in der Vergangenheit recht gut im Blick gehabt habe. Hinzu habe sie damals keine Vorstrafen gehabt.

Und: Die Angeklagte ins Gefängnis zu schicken, sei „zur Verteidigung der Rechtsordnung“ nicht erforderlich – das Vertrauen in den Rechtsstaat werde dadurch nicht erschüttert. Das gelte auch, weil die 34-Jährige heute „keine Vorbildfigur in der Szene“ mehr sei. Oder, wie es die Staatsanwaltschaft zuvor mit Blick auf andere, in jüngster Zeit verurteilte Linke wie etwa Lina E. formulierte: „Die Helden dieser Kreise sind jetzt andere.“

Weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Urteil ihren Verzicht auf Rechtsmittel erklärte, ist das Urteil rechtskräftig.

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