Prozess Heckler & Koch in Koblenz: Treffsicherheit ist dem Gericht egal
Die Firma klagt wegen des G36-Gewehrs gegen das Verteidigungsministerium. Der Richter könnte dem Waffenunternehmen Recht geben.
Die Zielgenauigkeit an sich war in der Verhandlung aber überhaupt nicht Thema. „Es geht hier nicht um eine Bewertung des G36, sondern rein darum, ob die Vertragsparteien halten, was sie in ihrem Vertrag ausgemacht haben“, sagte Richter Ralf Volckmann.
Er deutete an, dass er dem Waffenunternehmen tendenziell recht gibt. Die Bundeswehr könne es einfach verschlafen haben, so die Logik des Gerichts, dem Waffenunternehmen präzise mitzuteilen, welchen Anforderungen die gelieferten Gewehre entsprechen müssen. „In den technischen Lieferbedingungen von 1996 gibt es keine Bestimmungen zur maximal zulässigen Trefferpunktverlagerung“, so der Richter.
Das Argument der Anwälte des Ministeriums, eine untaugliche Waffe erfülle sicher nicht die generellen Anforderungen eines Vertrages, wies der Richter am Freitag zurück. „Die Anforderungen an Gewehre haben sich verändert. Dass heute Dauerbeschuss eine präferierte Kampftechnik ist, war 1996 nicht abzusehen“, sagte Richter Volckmann. Doch die Lieferbestimmungen seien nicht verändert worden.
Ursula von der Leyen
„Die Bundeswehr ist doch die Fachinstitution, die in der Lage sein muss, diese veränderten Anforderungen zu erkennen und zu verbalisieren“, sagte der Richter in Koblenz. Mehrfach sogar habe es Gelegenheit zur Präzisierung gegeben, weil die Waffen nachbestellt wurden. „Diese Gelegenheit wurde nie wahrgenommen“, so Volckmann. Mehr als in den Lieferbedingungen vereinbart, könne von Heckler & Koch nicht erwartet werden.
Auf die Frage, wie lange sie für eine weitere Stellungnahme bräuchten, blieb den Vertretern von Ursula von der Leyen da nur ein hilfloses „Tja“. Ein nächster Termin ist nun für den 15. Juli angesetzt. Zudem regte der Richter einen Vergleich zwischen den beiden Parteien an. Dass es dazu kommt, ist aber unwahrscheinlich.
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