Protest der Letzten Generation in Berlin: Letzte Ausfahrt Blockade
Die Klimagruppe Letzte Generation setzt am Dienstag ihre Störaktionen fort. Sie sagt, die Polizei sei mit der Anzahl der Aktivist:innen überfordert.
Die Berliner Polizei war bereits den Tag über mit 700 Beamt:innen im Einsatz, um erneute Störaktionen zu verhindern oder schnell beenden zu können. Zudem führte sie umfangreiche Personenkontrollen rings um einen Treffpunkt der Aktivist:innen durch, wobei auch Anwohnende in die Maßnahmen gerieten. Am frühen Nachmittag teilte die Polizei mit, erste Blockaden bereits aufgelöst zu haben. Erneut aber hätten sich viele der Blockierer:innen festgeklebt.
Am Montag, zum Start der stadtweiten Aktionen, hatten sich nach Polizeiangaben insgesamt 255 Klimaaktivist:innen an 33 Blockaden beteiligt. Von diesen hatten sich 118 festgeklebt. Im Bereich der Rudolf-Wissel-Brücke und am Hohenzollerndamm seien zudem zwei Fahrzeuge zur Unterstützung der Blockaden zum Einsatz gekommen. Aufgenommen wurden am Montag 260 Strafermittlungsverfahren vor allem wegen Nötigung im Straßenverkehr sowie 151 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen des Versammlungsfreiheitsgesetz.
71 Personen wurden mit dem Ziel der Prüfung eines Sicherheitsgewahrsams mitgenommen; alle wurden noch am Montag wieder entlassen. Die Letzte Generation teilte mit, die Polizei sei daran „gescheitert“, Ingewahrsamnahmen durchzuführen. So sollen etwa 50 Protestierende über Stunden in der Tiefgarage des Polizeireviers am Tempelhofer Damm festgehalten worden sein, ohne dass sie in Zellen verbracht wurden. Sie seien entlassen worden, weil „die Behörden die hohe Anzahl nicht bearbeiten konnten“, so die Letzte Generation.
Polizei mit falschen Behauptungen
Verwirrung hatte es darüber gegeben, dass die Polizei am Montagabend behauptet hatte, für 49 Aktivist:innen den Antrag auf Präventivgewahrsam zu stellen. Doch es blieb wohl bei dem Plan: Laut der Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten sei schließlich nur in einem einzigen Fall ein derartiger Antrag gestellt worden. Dieser wurde vom zuständigen Richter abgelehnt, weil der betroffene glaubhaft angegeben habe, sich zukünftig nicht mehr Blockadeaktionen zu beteiligen.
Um zu verhindern, dass die Aktivisten sich sofort wieder an Blockaden beteiligen, ist ein sogenannter Präventivgewahrsam möglich. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Der Gewahrsam darf in Berlin maximal bis zum Ende des nächsten Tages nach der Festnahme dauern, in der Theorie damit höchstens 48 Stunden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid
Berliner Sparliste
Erhöht doch die Einnahmen!
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts