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Probleme mit Approbationen in BerlinSteine in den Weg gelegt

Ein Zahnarzt aus Syrien darf nach drei Jahren Anstellung nicht mehr arbeiten. Die Berufserlaubnis gilt nur drei Jahre. Über einen Berliner Sonderweg.

In Berlin ist nicht zu viel Konkurrenz durch außereuropäische Fachkräfte erwünscht (Symbolfoto) Foto: picture alliance/Liam Mcburney/PA Wire/dpa

Berlin taz | „Nach sechs Jahren Studium und mehreren Jahren Arbeit sitze ich jetzt zu Hause und bekomme Geld vom Jobcenter“, sagt Bashar A. (Name geändert). „Das war nicht mein Ziel.“ Der Zahnmediziner aus Syrien hat bereits drei Jahre lang als angestellter Assistenzarzt in Berliner Zahnarztpraxen gearbeitet – mit einer Berufserlaubnis, die ihm das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ausgestellt hatte.

Doch seit mehreren Monaten ist A. nun arbeitslos – nicht, weil er entlassen wurde, sondern weil er nicht mehr arbeiten darf. Denn die Berufserlaubnis ist auf maximal drei Jahre befristet. Und eine Approbation, also die offizielle Anerkennung als Zahnarzt, will das Lageso dem aus seiner Heimat Geflüchteten nicht erteilen.

„Wir schaffen das“?

Im Sommer 2015 sind Hunderttausende Menschen auf der Suche nach Schutz nach Deutschland und in andere Länder Europas geflohen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich vor die Kameras und versprach: „Wir schaffen das.“ Was ist seither passiert? Was haben „wir“ geschafft? Wie geht es den Menschen heute? Ein taz-Dossier über Flucht und Ankunft. Alle Texte finden Sie in unserem Schwerpunkt Flucht: taz.de/flucht

Human- und Zahnmediziner unter den syrischen Geflüchteten, die seit 2014 nach Berlin kamen, müssen, wie alle Ärzte, die im außereuropäischen Ausland studiert haben, ihre Ausbildung in Deutschland einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Das Verfahren dazu ist in jedem Bundesland anders. In Berlin ist das Lageso die zuständige Behörde, auch für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung, die die Mediziner*innen ablegen müssen, deren Ausbildung vom Lageso nicht allein aufgrund ihrer Zeugnisse und anderer Dokumente als gleichwertig anerkannt wird.

In der Humanmedizin bestünden die meisten Teilnehmer*innen diese Prüfung, sagt Bassel Allozy. „Im zahnmedizinischen Bereich liegt die Durchfallquote allerdings bei 80 bis 90 Prozent.“ Es sei aber in beiden Fällen „immer ein bisschen Glückssache, bei wem man geprüft wird, denn die Prüfung ist nicht standardisiert“. Allozy stammt selbst aus Syrien, kam aber bereits als Student nach Deutschland. Heute berät der in Berlin niedergelassene Psychiater und Psychotherapeut mit seinem Verein Alkawakibi geflüchtete syrische Mediziner*innen.

Geflüchtete und Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit weist für Berlin im August 2015 3.188 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den hauptsächlichen Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria und Syrien aus. Bis zum Dezember 2019 stieg deren Anzahl auf 16.804.

Die Zahl der Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden aus diesen Herkunftsländern lag im August 2015 bei 4.042, im Dezember 2019 bei 10.752 Personen.

Von den erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügt ein knappes Viertel (24,3 Prozent) über einen akademischen Berufsabschluss. Am höchsten ist dieser Anteil bei den Geflüchteten aus dem Iran (44,3 Prozent), Pakistan (40,2 Prozent) und Nigeria (25 Prozent). Bei den Syrer*innen, der zahlenmäßig größten Gruppe in der Kategorie Asylherkunftsländer, sind es 21,4 Prozent. Die Prozentangaben beziehen sich nicht auf den Anteil von Akademiker*innen an diesen Flüchtlingsgruppen generell, sondern nur auf die, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefunden haben. (akw)

Mehr als das Vierfache an Kosten

Höchstens drei Mal dürfen Ärzt*innen in Berlin an der Kenntnisprüfung teilnehmen. Wer dann nicht bestanden hat, hat nur in einem anderem Bundes- oder EU-Land noch die Chance auf Anerkennung seiner Qualifikation. Während die Kosten für die Prüfung bei den Humanmediziner*innen 450 Euro betragen, müssen Zahnärzt*innen jeweils 1.950 Euro bezahlen – mehr als das Vierfache. Das Lageso erklärt dies mit „dem hohen Aufwand, insbesondere auch Materialbedarf für die klinisch-praktischen Prüfungsteile“.

Weiter teilt das Amt auf taz-Anfrage mit: „Zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2019 haben nach Auswertung der im Fachverfahren erfassten Daten insgesamt 387 Ärzte und Ärztinnen mit syrischer Staatsangehörigkeit und syrischer Ausbildung einen Antrag auf Erteilung einer Approbation gestellt.“ Für Antragsteller aus diesem Zeitraum seien 213 Approbationen erteilt worden. Von dem im selben Zeitraum eingegangenen Approbationsanträgen syrischer Zahnärzt*innen wurden demnach bislang positiv 22 beschieden: 17 Prozent gegenüber 55 Prozent bei den Humanmediziner*innen.

Hier gehe es eben „nicht um Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen, sondern um deutsche Arbeitsmarktpolitik“, sagt einer, der selbst im Auftrag des Senats Geflüchtete bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse berät und deshalb namentlich nicht in der Zeitung stehen will. Bei den Zahnärzten sei schlicht der Fachkräftemangel nicht so groß wie bei Humanmedizinern, die in deutschen Krankenhäusern dringend gebracht würden.

In dieselbe Richtung denkt Bassel Allozy: „Wir vermuten, dass die Kammern nicht so viele neue Zahnärzte auf den Markt lassen wollen“, sagt er. Anders als bei Humanmedizinern könne bei den Zahnärzten jeder eine Praxis eröffnen, der eine Zulassung bekäme: „Und wenn viele neue Kollegen diese Möglichkeit nutzten, stiege die Konkurrenz.“

Zahnärztekammer mit Situation nicht glücklich

Eine Nachfrage bei der Berliner Zahnärztekammer bestätigt dies allerdings nicht. Auch dort sei man mit der Situation nicht glücklich, zuständiges Amt sei jedoch das Lageso, erklärt deren Vizepräsident Michael Dreyer schriftlich: „Die Zahnärztekammer Berlin ist mit der geringen Bestehensquote bei der Gleichwertigkeitsprüfung nicht zufrieden, hat aber weder Einfluss auf das Prüfgeschehen, noch auf dessen Kosten oder auf die Wartezeiten im Rahmen des allein vom Lageso durchgeführten Verfahrens.“

Berlin sei das einzige Bundesland, bei dem die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung der fachlichen Überprüfung durch die Zahnärztekammer ausgegliedert worden sei. Man bedauere das, so Dreyer, sei aber mit Versuchen, das zu ändern, „bisher nicht erfolgreich“. 84 Stellenangebote für Zahnärzt*innen in Berlin standen Ende Juli auf der Webseite der Kammer 58 Suchenden gegenüber.

Bashar A. will sich nun auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, obwohl er Angst hat, dass er, wie er es von vielen anderen gehört hat, auch erst beim dritten Versuch bestehen wird: „Dann verliere ich wieder viel Zeit!“ Prüfungstermine gibt es nur zwei Mal im Jahr. Seinen Traum, noch eine Facharztausbildung zu machen, sieht der mittlerweile Anfang 30-Jährige deshalb schwinden.

Doch erneut flüchten, diesmal vor dem Lageso, kommt für ihn nicht infrage: „Ich habe Stellenangebote hier“, sagt er. Die Praxis, in der er zuletzt arbeitete, würde ihn gerne weiter beschäftigen, sagt A., eine Klinik habe ihm die gewünschte Facharztausbildung angeboten.

Und in einem anderen arabischen Land arbeiten, wie A. es nach seiner Flucht aus Syrien kurz getan hat, könnte er mittlerweile auch nicht mehr: „Zwar würde meine Ausbildung dort anerkannt, aber mein syrischer Pass ist abgelaufen.“ Den kann er als anerkannter Flüchtling nicht verlängern lassen. Und auf den deutschen Pass, den A. als Berufstätiger bereits hätte beantragen können, hat er als Arbeitsloser keine Chance mehr: ein Zahnarzt in der Sackgasse.

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13 Kommentare

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  • Teil 2

    Problem Nr. 2: die ewige Wartezeit!



    Ich hab persönlich 21 Monate nach dem Antrag der deutschen Approbation auf die Antwort gewartet. Nach 21 Monaten kam die Antwort, dass ich die Prüfung machen muss. Dann fängt die Wartezeit für Prüfung an. Ich hab 7 Monate auf den Prüfungstermin gewartet.



    Ich hab alles bestanden am Ende, aber finde ich das System völlig schlicht. Kein Standard. Keine Regel. Jedes Bundesland hat seine Regel. Man hat KEINE Möglichkeit die Prüfungsergebnisse wiederzusprechen. Besteht du oder nicht & fertig..man fühlt sich machtlos und wie im Meer der deutschen sinlossen Bürokratie gewurfen. Man findet keine standardisierte Regelung um nachzufolgen. Keinerlei Gleichberechtigung.

    Ich hab nur Mitleid, mit jedem der durch so ein Verfahren in seinem Leben machen muss. Es gibt viele logische gute Verbesserungsmöglichkeiten, jedoch weiß man schon, dass das nicht erwünscht ist. Warum? Das ist anderes Thema.

    • @Thabet S.:

      Ein Staatsexamen kann man nicht mit Rechtsmitteln bestehen, das ist kein Aufenthaltstitel und kein Steuerbescheid. Zum Glück liegt es allein beim Prüfling und beim Prüfer und bei niemand anderem, ob man besteht.

  • Ich würde gerne als appropierter Arzt, der außerhalb EU studiert hat und durch das Anerkennungsverfahren am Ende die deutsche Approbation erhalten hat, aus meiner Erfahrung einiges sagen:

    Während der Zeit der befristeten Berufserlaubnis muss man für die Prüfung vorbereiten. Es kann aber in geringen Fällen sein, dass man die Approbation ohne Prüfung erhalten darf (normalerweise wird jeden Antrag durch einen Gutachter geprüft und er dann trifft die Entscheidung, ob die Approbation erst nach einer Prüfung oder ohne erteilt werden soll).

    Zusammengefasst müssen wir die Zeit der befristeten Berufserlaubnis verwenden, um unsere klinische Erfahrung zu verbessern und gleichzeitig für die Prüfung vorbereiten.

    Das Problem liegt meiner Meinung nach an mehreren Punkten.



    1) prinzipiell fand ich damals das System irgendwie bescheuert, da ich erstmal als normaler Arzt ARBEITEN darf, obwohl ich gleichzeitig auf den Bescheid des Gutachters abwarte. Irgendwie bin ich ein Arzt aber Fragezeichen!! Ich darf an Menschen operieren, obwohl es möglich ist, in der Zukunft meine Approbation nicht bekommen würde! Logischerweise muss man von Anfang an die Prüfung bestehen bzw. die Approbation bekommen und erst dann arbeiten..aber irgendwie funktioniert in vielen Bundesländern so ( Ausnahme die ich kenne ist Baden-Württemberg, dort darf man gar nicht mit Berufserlaubnis arbeiten, sondern nur mit einer deutschen Approbation, also erst nach der Prüfung..es ist etwas komplizierter aber logischer meiner Meinung nach).

    Dann kommt das Problem mit der Prüfung an sich. Wie im Artikel erwähnt wurde: es gibt kein Standard!!! Das ist kompletter Irrsinn, die ich immernoch nicht nachvollziehen kann. Warum zum Teufel ist es so!!



    Es hängt komplett davon ab, wer dich prüfen wird und seine Laune an Prüfungstag ..und sogar schlimmer von seiner Meinung nach, falls er noch rassistisch ist (und sie sind NICHT wenig und wird oft klar gesagt)

  • Der Ruf der zahlreichen privaten (!) Universitäten allein im Damaskus ist nicht gut. Niemand kann wissen, wie und was da für Geld alles so gelehrt wird. Die hohe Durchfallquote ist kein Zufall.

    Das Medizinstudium an einer deutschen Universität schaffen auch nur 50 % der Studierenden abzuschließen. Als Zahnarzt darf man zudem sofort nach Abschluss alleine loslegen (im Gegensatz zur Humanmedizin). Also da ist eine sorgfältiges Studium ist daher unablässig.

    Und wer nicht antritt, kann sowieso nicht bestehen.

  • Einfach Mittelalterlich !

    • @Sonnenhaus:

      Was ist mittelalterlich? Das, bevor man in Deutschland als Arzt arbeiten darf, erst einmal nachweisen muß, auf dem gleichen Wissensstand zu sein, wie ein deutscher Mediziner beim dritten Staatsexamen?



      Wenn man das nicht brauchen sollte, warum müssen dann in Deutschland Medizin Studierenden ein drittes Staatsexamen ablegen?

  • Warum hat Bashar eigentlich in den 3 Jahren seine Prüfung nicht nachgeholt? Er wußte doch, dass die Arbeitserlaubnis nur 3 Jahre gilt. Verstehe ich nicht.

    • Alke Wierth , Autorin des Artikels, Kolumnistin taz.stadtland
      @Holger Steinebach:

      Sehr geehrter Herr Steinebach, Sie haben recht, das hätte ich im Text deutlicher erklären sollen. Es gibt ja außer der Kenntnisprüfung die Möglichkeit, dass die Gleichwertigkeit allein aufgrund der vorgelegten Dokumente festgestellt wird. Dieser Prüfvorgang dauert oft ein bis drei Jahre, weil etwa Dokumente nachgefordert werden, die der/die Antragsteller*in auf der Flucht nicht mitgenommen hat und die oft nur schwer aus dem Fluchtland zu besorgen sind. Außerdem kann gegen eine Ablehnung der Approbationserteilung auf Grundlage von Dokumenten Widerspruch eingelegt oder gar geklagt werden. Viele Antragsteller*innen warten zunächst das Ende dieses Prüfprozesses ab und machen erst dann, wenn nötig, die Kenntnisprüfung, da diese ja wie beschrieben sehr teuer ist und nur begrenzt wiederholt werden kann. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. MfG Alke Wierth

      • @Alke Wierth:

        Ganz ehrlich, ich hab bisher von keinem Arzt oder Apotheker, der ausschließlich in Syrien, Libanon, Jordanien, Ägypen, ... - oder einem vom medizinischen Niveau ähnlichem Drittstaat studiert und praktiziert hat, gehört, das er ohne Gleichwertigkeitsprüfung die Approbation erhalten hätte.



        Insbesondere, da die Gleichwertigkeit der Unterrichteten Fächer gefordert wird, was meines Wissens schon aufgrund der zu großen Unterschiede in der technischen Ausstattung und der Lehrmaterialien, eigentlich fast unmöglich ist. Nur wenn Teile des Studiums in Europa oder den USA absolviert wurden, gäbe es eine Chance.



        Die meisten ausländischen Ärzte in Europa aus dieser Region haben in Europa studiert und sind hiergeblieben.



        Das ist mein Wissenstand über diese Thematik.



        Interessant wäre es zu erfahren, wieviele Ärzte die in Syrien studiert und praktiziert haben, es ausschließlich auf Dokumentenbasis geschafft haben, eine Approbation zu bekommen

        • Alke Wierth , Autorin des Artikels, Kolumnistin taz.stadtland
          @Vladimir Z.:

          Sehr geehrter Herr Z., siehe im Artikel: "Weiter teilt das Amt auf taz-Anfrage mit: „Zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2019 haben nach Auswertung der im Fachverfahren erfassten Daten insgesamt 387 Ärzte und Ärztinnen mit syrischer Staatsangehörigkeit und syrischer Ausbildung einen Antrag auf Erteilung einer Approbation gestellt.“ Für Antragsteller aus diesem Zeitraum seien 213 Approbationen erteilt worden. Von dem im selben Zeitraum eingegangenen Approbationsanträgen syrischer Zahnärzt*innen wurden demnach bislang positiv 22 beschieden: 17 Prozent gegenüber 55 Prozent bei den Humanmediziner*innen." Bei den Humanmediziner*innen aus diesem Zeitraum mussten 150 die Kenntnisprüfung absolvieren, 63 haben die Approbation nach Vorlage ihrer Ausbildungszertifikate etc. bekommen. Von en 22 approbierten ZahnärztInnen haben 14 die Prüfung erfolgreich abgelegt, 7 haben die Approbation nach Prüfung der Dokumente bekommen.

  • Also, wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Zahnarzt drei Jahre Zeit, sich auf die Gleichwertigkeitsprüfung vorzubereiten. In dieser Zeit darf er sogar als Zahnarzt arbeiten. Er hat sich aber nicht vorbereitet, und jetzt jammert er rum, das er auf einmal nur noch nach bestandener Gleichwertigkeitsprüfung als Zahnmediziner weiterarbeiten darf. Ich gehe einmal davon aus, das bei Erteilung der vorläufigen , auf drei Jahre befristeten, Approbation diese Tatsache mitgeteilt wurde.



    Weder die Zusammensetzung der Prüfungskommision, die Prüfungsthemen noch die Möglichkeit der nur dreimaligen Wiederholung sind etwas besonderes und unterscheiden sich von anderen Bundesländern und Fächern.



    Gleiches gilt z.B. auf für Apotheker/innen aus Drittstaaten. Der einzige Unterschied hierzu ist nur, das sie vor der Gleichwertigkeitsprüfung nur als Praktikanten arbeiten dürfen, und nicht als vollwertige Approbierte. Vielleicht liegt es ja bei den Zahnärzten in Berlin daran.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ja, nun. Berlin war bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen schon immer eigen.



    Wir ehemaligen DDR Bürger können ein Lied davon singen.



    Muss er umziehen, hab ich auch gemacht.

  • Unabhängig vom Einzelschicksal ist und bleibt es ein Skandal, das hier jedes der 16 Bundesländer sein eigenes Süppchen kocht, mit teilweise komplett anderen Bearbeitungszeiten, vorzulegenden Dokumenten und Prüfungen.

    20 km Unterschied können da über das berufliche Schicksal entscheiden, das hat etwas von Gutsherrenart.