Private Straßenfinanzierung: Rendite ohne Risiko
Um Investoren an Investitionen zu beteiligen, will die Bundesregierung die Autobahnen an eine neue Gesellschaft übertragen. Das stößt auf Kritik.
BERLIN taz | Die Bundesregierung würde die deutschen Autobahnen gern in eine neue Gesellschaft übertragen, die zwar in Staatsbesitz bleiben soll, ihre Investitionen aber teilweise mit privaten Kapital finanzieren könnte. Einen entsprechenden Bericht des Handelsblatts dementierte ein Sprecher von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch ausdrücklich nicht.
Er sagte lediglich, dies sei „kein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode“. Das Bundesfinanzministerium, das ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet haben soll, erklärte allgemein, man prüfe, wie privates Kapital stärker für Investitionen herangezogen werden könne.
Der Plan sieht vor, die deutschen Autobahnen komplett in eine Fernstraßengesellschaft zu überführen. An deren Bauprojekten könnten sich dann Banken, Versicherungen und Fonds beteiligen. Für den Bund hätte das den Vorteil, dass diese Kredite nicht auf die öffentlichen Schulden angerechnet werden und somit auch nicht unter die gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremse fallen; die Investoren, die derzeit für ihr Geld kaum Zinsen bekommen, dürften sich über eine ordentliche Rendite ohne Risiko freuen.
Zustimmung gibt es offenbar auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), in dessen Auftrag eine Kommission derzeit neue Modelle für die Beteiligung von Privatkapital an staatlichen Investitionen prüft (taz berichtete).
Zustimmung ungewiss
Kurzfristig wird sich dieser Plan nicht umsetzen lassen, denn derzeit haben die Bundesländer die Hoheit über Bau und Betrieb der Fernstraßen. Um die Zuständigkeit an eine Bundesgesellschaft zu übertragen, wäre eine Grundgesetzänderung notwendig; ob es dafür eine ausreichende Mehrheit gäbe, ist ungewiss.
Denn an den Plänen gibt es durchaus Kritik. Carl Waßmuth, Attac-Mitglied und Sprecher der Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“, fürchtet, dass in dem neuen Modell private Unternehmen mitreden dürfen, wo investiert wird. „Das ist ein völliges Unding“, meint er. Zudem sei der Plan für den Steuerzahler teuer, weil die Rendite der Privatinvestoren immer deutlich höher sei als die Zinsen, die der Staat selbst bezahlen würde.
„Langfristig muss der Bund dadurch 50 bis 100 Prozent mehr bezahlen“, warnt Waßmuth. ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker fürchtet, dass Autofahrer die Renditeerwartungen über Abgaben finanzieren müssen.
Leser*innenkommentare
unSinn
Wenn Gabriel die ganz hohen Vorstandchefs von Allianz, Ergo und Deutscher Bank in seine ÖPP-Kommission beruft, dann kann es sich der Sozialdemokrat gar nicht leisten, diese Herren ohne risikolose Aussicht auf jahrzehntelange Zahlungen aus staatlichen Kassen auseinander gehen zu lassen.
Um die neogeniale Geschäftsidee "privat-öffentliche Fernstraßengesellschaft" überhaupt in Gesetzesform und Bürgerwirklichkeit umzusetzen, braucht es wieder mal einen niedersächsischen Sozialdemokraten mit Kanzlergen.
Schließlich will er ihnen zeigen, dass ein angehender SPD-Kanzlerkandidat auch Neoliberalismus kann. Und dazu gehört seit über 20 Jahren offenbar die Chuzpe der Gewählten, die ihnen anvertrauten Steuergelder ohne Ende den großen privaten Investoren hinterherzuwerfen und ihnen saftige Renditen zu garantieren.
Da stört es die mathematikschwachen Herren "Schaden-vom-Volk-Abwehrer" gar nicht, dass sie mittlerweile sogar vom Bundesrechnungshof erfahren haben, wie alle ÖPP-Modelle -in welcher Form auch immer- zwangsläufig für den Staat und die triefäugig bedauerten späteren Generationen ungleich teurer kommen müssen als eine eigene staatliche Kreditaufnahme mit üblicher Auftragsvergabe.
Ute Krakowski
Ja, der Gabriel wieder! Gut ist alles, was den Reichen die Säcke füllt und irgendwie als "harmlos" bemäntelt werden kann ... !
Lowandorder
Die Finanzseite ist die eine schlechte Seite der Medaille --
Weit problematischer aber ist, welcher Gerichtsbarkeit diese bisher nicht näher rechtlich definierten Bundesfernstraßengesellschaft(en) unterfallen.
Das hängt von deren rechtlichen Konstruktion ab.
Bisher unterfällt der Bau von Autobahnen uneingeschränkt der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte - mit der Konsequenz, daß alle tatsächlichen wie rechtlichen Akte gemäß den Verwaltungsprozessualen Vorgaben uneingeschränkt der sog. Offizialmaxime, dem Untersuchungsgrundsatz der Verwaltungsgerichte unterliegen.
Danach sind die staatlichen Behörden zur Herausgabe jeglicher Unterlagen auf Aufforderung der Gerichte verpflichtet.
Das wäre im Fall - wofür viel spricht - privatrechtlich konstruierter Gesellschaften (wie anders) komplett anders - weil das Instrument der Offizialmaxime in den Prozessen vor den Zivilgerichten dieser Art Gerichten - geschaffen für Rechtsstreite unter Privatrechtsträgern- gerade
nicht zu Verfügung steht;
es gilt die Parteimaxime.
Dies hat schon in der Vergangenheit zu mehr als durchsichtigen Irritationen geführt.
Als nämlich der Verdacht aufkam - daß der Verkehrsminister Günther Krause sich bei der Vergabe der Autobahnraststätten habe bestechen lassen - stellte sich sein Ministerium kackfrech auf den Standpunkt - diese Vergabe sei Privatrecht - die Verwaltungsgerichte daher nicht zuständig!
Nachdem sich das homerische Gelächter in den Gerichtsfluren gelegt hatte und die angeforderten Akten rausgerückt waren - der Fall plan as plan can be war - ging der feine Herr.
So geht das - noch.
Sascha
Was bringt eigentlich eine Schuldenbremse, wenn man dadurch Schulden nur (teuer) auslagert, anstatt sie ab zu bauen?
Lars Willen
Das 1% dem 34% des Vermögens gehören möchten die Autobahn besitzen um sie ohne Tempolimit zu benutzen.Freihe Fahrt für Reiche Bürger