Präsidentschaftswahl in Katalonien: Puigdemont setzt auf Plan D
Ex-Regierungschef verzichtet vorläufig auf seine Kandidatur, um die Blockade der Justiz zu umgehen. Joaquim Torra soll ihn erstmal ersetzen.
MADRID taz | Die regierungslose Zeit in Katalonien geht zu Ende. Knapp fünf Monate nach den von Madrid angesetzten Neuwahlen am 21. Dezember 2017 erklärte der ehemalige Regierungschef Carles Puigdemont, dass er zugunsten von Joaquim Torra – genannt „Quim“ – auf seine Kandidatur verzichtet. Die Parlamentssitzung, auf der sein Programm vorstellt, beginnt am Samstag um 12 Uhr. Die Abstimmung wird wohl am Sonntag sein. Sollte es – wider Erwarten – bis zum 22. Mai keine Regierung geben, müssten Neuwahlen angesetzt werden.
Puigdemont lebt derzeit In Deutschland. Spanien hat seine Auslieferung wegen „Rebellion“ und „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ im Zusammenhang mit dem verbotene Referendum über die Loslösung Kataloniens von Spanien am 1. Oktober beantragt.
Auch seine Kandidatur scheiterte an der spanischen Justiz. Zwar hatte die Mehrheit der Unabhängigkeitsbefürworter im katalanischen Parlament eigens das Reglement zur Wahl eines Regierungschefs geändert. Ein Kaniddat darf nun sein Regierungsprogramm auch per Videokonferenz orstellen kann. Doch der konservative spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy legte dagegen Widerspruch beim Verfassungsgericht ein. Solang das nicht entschieden hat, darf Puigdemont nicht kandidieren.
Der ehemalige katalanische Regierungschef bestimmte deshalb am Donnerstagabend per Videoansprache von Berlin aus „Quim“ Torra als Alternativkandidaten. Der 55-jährige Anwalt gilt als unerbittlicher Verfechter der Unabhängigkeit seiner Heimat.
Puigdemont erklärte ausdrücklich, dass Torra, der mit den nötigen Stimmen im Parlament rechnen kann, eine Übergangslösung sei. Sollte das Verfassungsgericht das neue Reglement in einigen Monaten doch noch für rechtmäßig erklären, will Puigdemont erneut ins Amt. Er war von Madrid Ende Oktober abgesetzt worden, als Katalonien unter Zwangsverwaltung gestellt wurde.
Puigdemont und vier seiner Minister setzten sich nach Belgien ab. Zusammen mit zwei weiteren Politikerinnen, die sich in der Schweiz aufhalten, werden sie per europäischem und internationalem Haftbefehl gesucht. In Spanien selbst sitzen sieben ehemalige Minister und zwei Aktivisten in Untersuchungshaft.
Torra ist das, was die Befürworter der Unabhängigkeit – neben Puigdemonts „Gemeinsam für Katalonien“ (JxCat), die Republikanische Linke Kataloniens (ERC) und die antikapitalistische Kandidatur der Volkseinheit (CUP) – Plan D nennen. Plan A war Puigdemont, Plan B der in Untersuchungshaft sitzende ehemalige Chef der Katalanischen Nationalversammlung (ANC) und Plan C der ehemalige Sprecher Puigdemonts Jordi Turull. Letzterer erhielt nicht genug Stimmen und wurde nach der Abstimmung in Untersuchungshaft genommen.
Kandidat ohne Raum
Torra ist der erste Kandidat, der bisher keine offenen Rechnungen mit der Justiz hat. Obwohl er zum harten Kern der Befürworter des Referendums vom 1. Oktober und der Unabhängigkeitserklärung am 27. Oktober gehörte, wird gegen ihn nicht ermittelt. Damit steht seinem Einzug als 131. „President“ in die katalanische Regierung „Generalitat“ nichts im Wege.
Einmal im Amt, wird sich Torra ein Büro in der Generalitat suchen müssen. Denn Puigdemont, der für seine Anhänger weiterhin der „rechtmäßige Präsident“ ist, hat darum gebeten, dass sein Büro frei bleibt, bis er irgendwann aus seinem Exil zurückkehren kann.
Leser*innenkommentare
60440 (Profil gelöscht)
Gast
Spannend, spannend, was so läuft in Schlumpfhausen. Und die Nasen wollten nen eigenen Staat ...
Peter Meisel
Solange das "Königliche Spanien" sich nicht an das demokratische Recht der Minderheiten zur Selbstbestimmung hält, bleibt es faschistisch?
siehe: Resolution adopted by the General Assembly
2625 (XXV). Declaration on Principles of International Law concerning Friendly Relations and Co-operation among States in accordance with the Charter of the United Nations
The General Assembly,
Recalling its resolutions 1815 (XVII) of 18 December 1962, 1966 (XVIII) of 16 December 1963, 2103 (XX) of 20 December 1965, 2181 (XXI) of 12 December 1966, 2327 (XXII) of 18 December 1967, 2463 (XXIII) of 20 December 1968 and 2533 (XXIV) of 8 December 1969, in which it affirmed the importance of the progressive development and codification of the principles of international law concerning friendly relations and co-operation among States,
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The principle of equal rights and self-determination of peoples
By virtue of the principle of equal rights and self-determination of peoples enshrined in the Charter of the United Nations, all peoples have the right freely to determine, without external interference, their political status and to pursue their economic, social and cultural development, and every State has the duty to respect this right in accordance with the provisions of the Charter.
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