Polizeigewalt in Leipzig: Wegen Körperverletzung verurteilt
Ein Bereitschaftspolizist hatte 2015 brutal eine Sitzblockade geräumt. Jetzt ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Nach Berichten der Leipziger Volkszeitung (LVZ) hat das Amtsgericht dem Angeklagten nachgewiesen, damals einem 17-jährigen Gegendemonstranten grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem sprühte er ohne Vorwarnung Reizgas auf Teilnehmende einer Sitzblockade und trat mehrfach mit schweren Einsatzstiefeln in Richtung der Sitzenden, womit er ihre Verletzungen billigend in Kauf nahm, so das Gericht. Beim Prozessauftakt im November hatte die Staatsanwaltschaft Nico S. insgesamt sieben verschiedene Angriffe auf Gegendemonstranten vorgeworfen und elf Monate Haft gefordert.
Wie Gerichtssprecher Stefan Blaschke auf Anfrage bestätigte, verurteilte das Amtsgericht Nico S. am Dienstag schließlich in drei Fällen wegen versuchter Körperverletzung sowie wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu neun Monaten Haft. Weil Nico S. nicht vorbestraft ist, wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Zudem soll er 1000 Euro an den Verein Opferhilfe zahlen.
Die polizeilichen Übergriffe bei den Legida-Gegendemos hatten vor zweieinhalb Jahren zu großer Medienaufmerksamkeit geführt. Zur Verurteilung des Polizisten hatten am Ende auch Videoaufzeichnungen seiner Übergriffe in den Medien beigetragen, die das Gericht ausgewertet hat. Darauf waren individuelle Merkmale zu sehen, berichtete die LVZ im November: Taktische Beschriftung auf seiner Uniform, spezielle Aufnäher auf der Kluft sowie Protektoren und Helm ließen auf seine Identität schließen. Außerdem hatte Nico S. bei seinen Angriffen auf die Gegendemonstranten eine Kamera zur Beweissicherung in der Hand.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sächsischen Linkspartei hatte nach den Legida-Gegendemonstrationen schwere Vorwürfe gegen die in Leipzig eingesetzten Polizisten erhoben. Auf Youtube veröffentlichte der Politiker zum Protestauftakt einen Zusammenschnitt von Videos, die Polizeigewalt verschiedener Beamter bei der Räumung von Blockaden an jenem 20. April 2015 zeigen, an dem auch Nico S. gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen war. „Ich habe damals auch Anzeige gegen die betreffende Polizeieinheit gestellt. Ohne Erfolg, weil die betreffenden Polizisten nicht identifiziert werden konnten“, erklärte er zum Video. Es gehe auch nicht um einen einzelnen Polizisten, „sondern um eine ganze Gruppe und einen Einsatzleiter der dies befeuert hat“, so Böhme.
Nach dem LVZ-Bericht erklärte Richterin Martina Kadler-Orthen, Demonstranten hätten natürlich auch kein Recht darauf, eine Kreuzung zu blockieren: „Das sind Störer, aber das rechtfertigt nicht den Einsatz jeden Mittels. Auch Störer haben ein Recht auf persönliche Unversehrtheit“. Bei allem, was Polizeibeamten zugemutet werde, hätten sie doch die Pflicht, sich an Recht und Gesetz zu halten. Es dürfe nicht geduldet werden, dass Polizeibeamte Gesetze brechen. Ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
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