Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Stephan Ernst für den Mord an Walter Lübcke lebenslang in Haft muss. Auch das Urteil gegen Markus H. bleibt bestehen.
Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke lief es am Donnerstag vor Gericht schlecht. Laut Gutachter komme für ihn auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht.