Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Angeklagter voll schuldfähig

Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke lief es am Donnerstag vor Gericht schlecht. Laut Gutachter komme für ihn auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht.

Der Hauptangeklagte Stephan E. im Gerichtssaal in Frankfurt am Main

Laut Gutachter wird der Hauptangeklagte Stephan E. als schuldfähig eingestuft Foto: Ronald Wittek/dpa

FRANKFURT/MAIN afp/dpa | Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat ein Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. als schuldfähig eingestuft. Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Sachverständige Norbert Leygraf am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main. E. habe einen Hang zur schweren Straftaten.

Folge man den Vorwürfen aus der Anklage, werde E. „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei entsprechenden Möglichkeiten erneut Straftaten begehen“, sagte Leygraf. Es lägen keine Hinweise für eine psychische Erkrankung wie eine manische Psychose oder hirnorganische Schäden vor. Eine krankhafte Störung sei daher nicht anzunehmen. E. habe Lübcke auch nicht im Zustand einer Bewusstseinsstörung erschossen.

Leygraf beschrieb E. als „zurückhaltenden Einzelgänger“, dessen Leben zwei verschiedene Seiten habe. Zum einen habe er sich nach seiner ersten Haftstrafe in den 90er Jahren ein bürgerliches Leben aufgebaut, sei Familienvater geworden und ein „geschätzter Arbeitskollege“. Gleichzeitig sei er ein aktives Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen, führte der Sachverständige aus.

Zu Beginn des Prozesstags war am Donnerstag zunächst ungewiss gewesen, ob die Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stattfinden könnte: Der Angeklagte Stephan Ernst klagte nach Angaben seines Anwalts über Kopfschmerzen und bezeichnete sich als nicht verhandlungsfähig. Die vom Gericht vorgeschlagene medizinische Untersuchung durch den Gutachter, der auch Arzt ist, lehnte er allerdings ab. Der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel wiederum wies den Vorschlag zurück, einen Notarzt zu rufen. Die Verhandlung wurde für eine Beratung zwischen Ernst und seinem Verteidiger kurz unterbrochen.

In der folgenden Diskussion kam auch eine mögliche Infektion E.s mit dem Coronavirus zur Sprache. Da Leygraf kein Fieberthermometer dabeihatte, wurde eines in einer Apotheke gekauft. Sagebiel unterbrach die Verhandlung für eine halbe Stunde, um E. untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ergab schließlich, dass E. verhandlungsfähig sei. Der Beginn der Vorstellung des Gutachtens begann dadurch rund drei Stunden später.

Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Der Prozess gegen ihn begann im Juni. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte Urteilsverkündung wird sich nach OLG-Angaben verschieben.

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