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Politiker-TodeslistenEin Rechtsradikaler gesteht

Im Darknet soll ein Rechtsradikaler gezielt zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen haben. Vor Gericht geriert er sich als Justizopfer.

dpa | Ein 50-jähriger Mann aus der rechten Szene in Dortmund hat gestanden, zu Attentaten auf bekannte Politiker wie die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU) aufgerufen zu haben. Er räumte ein, eine entsprechende Website ins Darknet gestellt zu haben. „Die Seite war eine reine Provokation“, behauptete er aber beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Auf die Frage des Vorsitzenden Richter, wen er denn habe provozieren wollen, sagte er zum Richter: „Na, Sie.“

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten Terrorfinanzierung und Anleitung zu Terroranschlägen vor. Er soll im Darknet selbst verfasste Todesurteile veröffentlicht und Krypto-Spenden als Kopfgeld eingeworben haben, um Dritte zu Mordanschlägen zu bewegen.

Es handele sich bei dem deutsch-polnischen Informatiker um einen „überzeugten Anhänger der Rassenideologie des Nationalsozialismus“, der diese mit radikal-libertären Grundsätzen verbinde. Er wolle Juden und Menschen mit Migrationshintergrund die Grundrechte aberkennen und sie von Wahlen ausschließen.

Um die staatliche Ordnung zu destabilisieren, habe er im Darknet die inzwischen abgeschaltete Plattform „Assassination Politics“ (Politik der Attentate) geschaffen und dort zu Anschlägen auf Richter, Polizisten, Staatsanwälte und prominente Politiker aufgerufen.

Von Böhmermann bis Lauterbach

Dazu habe er „Strafakten“ erstellt, etwa der ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), der ehemaligen Bundesminister Annalena Baerbock (Grüne), Karl Lauterbach (SPD), Jens Spahn (CDU), des Virologen Christian Drosten und des TV-Moderators Jan Böhmermann.

Auch Staatsanwälte, die gegen die Rechtsextremistin Svenja Liebich und den AfD-Politiker Björn Höcke vorgingen, landeten auf der Todesliste. „Er wollte politische Attentäter zu eigenständigen Mordanschlägen veranlassen“, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage.

Dafür habe er auch Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben, Sprengkapseln und Zündern sowie zur Herstellung von Napalm mitveröffentlicht.

In sogenannten Doxing-Listen habe er persönliche Daten von rund 1.000 weiteren Personen veröffentlicht, darunter von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seiner Familie.

Tiraden gegen Richter und Staatsanwälte

Zum Prozessauftakt erschien der Deutsch-Pole in einem hellgrauem Jogginganzug und stellte sich als Justizopfer dar. Anwälte, darunter auch ein rechter Szeneanwalt, hätten ihn verraten, Polizisten hätten ihn misshandelt, Richter hätten Rechtsbruch begangen, eine Richterin habe die Beweisaufnahme gefälscht. „Mein Vortrag müsste eigentlich ausreichen, um die Justiz in der Latrine zu versenken“, sagte er.

Der 50-Jährige ist älteren Angaben zufolge bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung verurteilt.

Der in Polen geborene Mann hatte in Deutschland auf dem zweiten Bildungsweg Informatik studiert und als Softwareentwickler zuletzt für eine Bank fünf Jahre im Homeoffice gearbeitet und 4.000 Euro netto im Monat verdient.

Über Youtube in die rechte Szene

Er habe sich seit 2017 über Youtube-Kanäle politisch radikalisiert und sei dann in die rechte Szene in Dortmund-Dorstfeld gelangt, gestand er. Dort habe er die Rechtsextremisten Michael Brück und Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) kennengelernt und die Partei Die Rechte mit monatlich 20 Euro unterstützt. Er habe auch am Trauermarsch für Borchardt nach dessen Tod teilgenommen.

An einer Demonstration für die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sei er ebenso beteiligt gewesen wie an der Demo in Berlin, bei der sich der „Sturm auf den Reichstag“ ereignet habe. Zudem habe er an mehreren Coronademos teilgenommen.

Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den Verdächtigen im vergangenen November in Dortmund festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Der Prozess soll am 17. Juli enden. Das Gericht hat elf Verhandlungstage eingeplant.

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