Pleite der Kryptobörse FTX: Ausgeliefert an die USA
Der FTX-Gründer Bankman-Fried wurde von den Bahamas in die USA ausgeliefert. Rechtsexpert:innen rechnen damit, dass der ehemalige CEO eine lange Haftstrafe erhält.

afp/reuters | Die Schlinge um den unter Betrugsverdachts stehenden Gründer und ehemalige Chef der inzwischen bankrotten Kryptobörse FTX, Sam Bankman-Fried, zieht sich weiter zu. Im Zusammenhang mit der Pleite bekannten sich zwei Top-Manager:innen wegen Betrugs schuldig, teilte die US-Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Caroline Ellison, die ehemalige Chefin von Alameda Research, und Gary Wang, der ehemaligen Chief Technology Officer von FTX, waren wegen ihrer Rolle bei dem mutmaßlichen Betrug, der zum Zusammenbruch von FTX geführt haben soll, angeklagt. Beide erklärten, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, um die Hintergründe des Bankrotts aufzuklären.
Der Gründer ist indes nach seiner Festnahme auf den Bahamas an die USA ausgeliefert worden. „Sam Bankman-Fried ist in der Obhut des FBI und auf dem Weg in die USA“, erklärte Staatsanwalt Damian Williams in New York. US-Medienberichten zufolge kam der einst gefeierte Kryptowährungs-Star am Mittwochabend in der US-Metropole an.
FTX hatte am 11. November Gläubigerschutz beantragt, nachdem Kund:innen als Reaktion auf die heimliche Verschiebung von Einlagen im Volumen von zehn Milliarden Dollar massenhaft Gelder abgezogen hatten. Bankman-Fried trat am selben Tag als Chef zurück. Er hat sich bei Kund:innen entschuldigt, Betrugsvorwürfe jedoch zurückgewiesen.
Digitale Währungen eingebrochen
Die Pleite von FTX im vergangenen Monat hatte die Krypto-Welt schwer erschüttert und den Kurs mehrerer Digitalwährungen wie dem Bitcoin einbrechen lassen. Seitdem wurden immer mehr Details über das fragwürdige Finanzgebaren des lange Zeit als Krypto-Wunderkind gefeierten Bankman-Fried bekannt. Vor gut einer Woche wurde er dann in seiner Wohnung in Nassau auf den Bahamas festgenommen.
Die USA, die seine Auslieferung beantragten, warfen ihm unter anderem Betrug an Kund:innen und Kreditgeber:innen, Verschwörung zum Betrug, Verschwörung zur Geldwäsche und Verstöße gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung vor. Rechtsexpert:innen rechnen bei einem Schuldspruch mit einer langen Haftstrafe.
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