piwik no script img

Plattformmacht und RegulierungTransparenz gegen Werbemanipulation

Essay von

Alina Clasen

Kein Verweis auf den Schutz der Pressefreiheit beim Entwurf für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) der Europäischen Union (EU).

Illustration: Yorgos Konstantinou

P olitische Werbung spielt zur Vermarktung von Ideen und Persönlichkeiten eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung und kann gesellschaftliche und demokratische Prozesse maßgeblich beeinflussen. Durch den technologischen Wandel hat sich die Form politischer Werbung von traditionellen Medien zu grenzüberschreitenden digitalen Werbeanbietern weiterentwickelt. Daraus leitet sich eine höhere Verantwortungs- und Sorgfaltspflicht ab, über Vorgänge und Fakten von öffentlichem Interesse zeitnah zu informieren und ihr Handeln offenzulegen.

Transparenzanforderungen ermöglichen, dass Informationen, zum Beispiel wer die geschaltete Werbung sponsert, bereitgestellt werden müssen. Nut­ze­r*in­nen können so irreführende Werbeanzeigen besser erkennen, ihr Bewusstsein hinsichtlich der gezielten Beeinflussung schärfen und sich eine eigene Meinung bilden. Transparenz hilft, manipulative Targeting-Strategien der digitalen Plattformen offenzulegen, möglicher ausländischer Einflussnahme entgegenzuwirken und demokratische Debatten besser zu schützen.

Die seit Oktober 2025 geltende EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) hat in der EU einen einheitlichen Regelungsrahmen zu Transparenz- und Sorgfaltspflichten eingeführt. Das ist mit Blick auf die wachsende gesellschaftliche Polarisierung dringend erforderlich. Jedoch muss sichergestellt werden, dass sich Plattformen wie Google und Meta diesen neuen Pflichten nicht durch ein simples Verbot entziehen können und die Sichtbarkeit gesponserter politischer Inhalte im digitalen Raum gewährleistet wird.

Schlange schnappt Mann
Illustration: Yorgos Konstantinou
Beilage zum Tag der Pressefreiheit 2026

Der Text ist Teil der Sonderbeilage der taz panterstiftung zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai, die zusammen mit der wochentaz erschienen ist. Das Oberthema ist Technologie und Pressefreiheit. Die Publikation wird nur durch Spenden finanziert. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Alle Texte aus der Beilage erscheinen auch auf taz.de im Schwerpunkt Pressefreiheit.

Meta und Google reagierten auf die neuen Transparenzanforderungen nämlich mit umfassender Einschränkung: Die Plattformen lassen die Ausspielung von Anzeigen „zu gesellschaftlich relevanten Themen“ nicht mehr zu. Begründung: Die Verordnung schaffe Rechtsunsicherheit. Diese Einschränkungen wirken jedoch unpräzise, weil sie über das, was nach der TTPW-VO als politisch zählt, hinausgehen. Zudem funktioniert die Sperre durch den Algorithmus nicht umfassend und nicht alle Anzeigen werden erkannt und blockiert.

Private Digitalkonzerne entscheiden

Damit entziehen sich die Plattformen ihrer Verantwortung unter der TTPW-VO, beschneiden den Zugang zu Wahlinformationen für Bür­ge­r*in­nen und beeinträchtigen die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, sich am demokratischen öffentlichen Diskurs beteiligen und zum Beispiel Fundraisingkampagnen schalten zu können. So wurden auch Anzeigen von Reporter ohne Grenzen auf Meta-Plattformen blockiert. Die Gefahr: Je mehr diesem Beispiel folgen, desto mehr wird die Möglichkeit einer Beteiligung am politischen Diskurs und der politischen Meinungsbildung geschwächt.

Die Entscheidungsmacht darüber, was bezahlte politische Werbung ist, liegt damit weiter bei privaten Digitalkonzernen. Während Google und Meta einen immer größeren Anteil des Werbemarktes für sich beanspruchen, verlieren Medien immer mehr an Seitenaufrufen und stehen unter wachsendem wirtschaftlichem Druck. Die Medienvielfalt und der Zugang zu vertrauenswürdiger Information geraten zunehmend in Bedrängnis. Mit der Einführung von KI-Anwendungen in der Suchmaschine hat sich diese Abhängigkeit verschärft. Das Kernproblem, dass privatwirtschaftliche Unternehmen über die informelle Grundversorgung der digitalen Öffentlichkeit bestimmen, bleibt ungelöst.

Politisch relevante Inhalte und Meinungsäußerungen, die im redaktionellen Kontext geäußert werden und unbezahlt sind, werden nicht erfasst. Erst wenn Medienhäuser politische Inhalte gegen Bezahlung in ihren Publikationen veröffentlichen, agieren sie laut der Gesetzgebung als Herausgeber und unterliegen den Bestimmungen der Verordnung.

Die Kritik der Plattformen ist jedoch nicht aus der Luft gegriffen. Es gibt Umsetzungsprobleme und Rechtsunsicherheiten durch die sehr weitreichenden Definitionen des Begriffs „politische Werbung“. So könnte es zur Überregulierung politischer Äußerungen durch einen breit gefassten Begriff kommen. Akteure, die Werbung schalten wollen, könnten aus Sorge vor Sanktionen im Vorfeld von einer womöglich politischen Werbung Abstand nehmen. Es braucht eine differenzierte Definition, um den verschiedenen Formen politischer Werbung im digitalen Raum gerecht zu werden.

Kritisiert wurde der bürokratische Mehraufwand, der mit den Transparenzbestimmungen einhergeht. Die Kritik lässt jedoch außer Acht, dass Transparenz nur dann sinnvoll ist, wenn die veröffentlichte Information einen Mehrwert hat. Ver­brau­che­r*in­nen brauchen eher leicht verständliche Infos, während ein Fachpublikum mehr Nutzen von einem umfassenden Archiv hat. Dem versucht die Verordnung durch die Differenzierung in Kennzeichnung, Transparenzbekanntmachung und einem europäischen Archiv gerecht zu werden.

Schutz der Pressefreiheit per Gesetz

Besonders wenn autoritäre Drittstaaten wie Russland immer häufiger versuchen, Wahlprozesse wie in Moldau oder Ungarn durch Desinformationskampagnen zu manipulieren, braucht es freie und unabhängige Medien. Sie decken Missstände auf, stellen Verantwortliche zur Rechenschaft und stärken die demokratische Resilienz. Deshalb muss sich der Schutz der Pressefreiheit auch im Gesetzentwurf wiederfinden, den die Bundesregierung im Dezember vorgelegt hat.

In der aktuellen Fassung des PWTG ist die Durchsuchung redaktioneller Geschäftsräume und die Beschlagnahme von Dokumenten erlaubt. Damit die Rechtssicherheit für Redaktionen und Medienhäuser gewahrt bleibt, braucht es den Verweis auf die Rechtsvorschriften, die die Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes garantieren. Sie müssen uneingeschränkt gelten und dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Alina Clasen arbeitet bei Reporter ohne Grenzen als Advocacy-Referentin zu Medienpolitik im Digitalen.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare