Pläne der EU-Staaten: Angriff auf Verschlüsselung
Die EU plant, die Verschlüsselung von Messenger-Diensten auszuhebeln, wie ein geleaktes Dokument zeigt. Bürgerrechtler:innen protestieren.
So wird in dem vom Sender veröffentlichten Papier gefordert, dass Grundrechte auf der einen und die Kompetenzen von Behörden „besser ausbalanciert“ werden müssten, etwa wenn es um den Kampf gegen organisiertes Verbrechen oder Terrorismus gehe.
Konkrete Maßnahmen werden in dem fünfseitigen Dokument, wohl eine Reaktion auf den Anschlag in Wien, nicht genannt. Es wird jedoch angedeutet, dass die Politik den Behörden eine Art Generalschlüssel verschaffen will. Damit könnten etwa Strafverfolger oder Geheimdienste auf verschlüsselte Nachrichten zugreifen.
Solide umgesetzte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist heute bei vielen Messenger-Diensten, etwa bei Whatsapp, Signal und Threema Standard. Die Verschlüsselung führt dazu, dass nur Absender:in und Empfänger:in einer Nachricht diese lesen können. Staatliche Behörden, aber auch Unbefugte von dritter Seite haben keinen Zugriff, auch der Betreiber des Dienstes nicht.
Gäbe es nun Nachschlüssel oder einen Generalschlüssel, könnten nicht nur Behörden einfach auf die Nachrichten zugreifen – ohne zusätzliche Hürden wie eine direkte Überwachung auf dem Endgerät. Der oder die Server, wo sich die Schlüssel befinden, wäre auch ein attraktiver Ort für Angreifer:innen. Darüber hinaus wäre eine absichtlich eingebaute Sicherheitslücke – und nichts anderes wäre so ein Generalschlüssel – ebenfalls für Angreifer:innen ausnutzbar.
„Solche Überwachungsmaßnahmen sind gegen Terrorismus überhaupt nicht geeignet“, kritisiert der Datenschutz-Vorkämpfer Padeluun vom Verein Digitalcourage. Die meisten Terrorist:innen seien behördlich bekannt. „Es gibt also keine Notwendigkeit, alle Bürger:innen zu überwachen.“ Die EU scheint es es allerdings eilig zu haben: Der Beschluss könnte schon Anfang Dezember bei einer Videokonferenz der EU-Innen- und -Justizminister:innen verabschiedet werden. Danach müsste eine entsprechende Verordnung erarbeitet werden und den Weg durch Parlament und Rat gehen.
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