Pläne der EU-Kommission: Digitalrechte im Schredder
Die EU-Kommission will mehrere Digitalgesetze ändern und spricht von einer Vereinfachung. Doch für Nutzer:innen gibt es schlechte Nachrichten.
W ie tief ist eigentlich der Einblick, den Handy-Bewegungsdaten in unseren Alltag erlauben? Also Daten darüber, wann sich eine Person wo aufgehalten hat, wie sie Mobilfunkanbieter und viele Apps sammeln? Die Antwort auf diese Frage – sehr tief! – gab vor Jahren erstmals der Grünen-Politiker Malte Spitz einer breiten Öffentlichkeit. Und zwar mit seinen eigenen Daten, die er sich von seinem Mobilfunkanbieter erstritten hatte.
Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll so etwas in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Kommission hat diese Woche den Entwurf für eine Reform mehrerer Digitalgesetze vorgelegt. Ihre Vertreter:innen sprechen von einer Vereinfachung – doch die Liste liest sich eher, als wäre sie von einem Weihnachtswunschzettel der Industrie inspiriert.
Da sind zum Beispiel die Auskunftsrechte. Momentan haben Nutzerinnen, Bürger, Arbeitnehmer:innen das Recht, von speichernden Stellen darüber Auskunft zu erhalten, welche persönlichen Daten dort über sie liegen. Dieses Recht soll weitgehend geschreddert werden. Will jemand etwa vom Hersteller seines Autos, vom eigenen Arbeitgeber oder einem Online-Händler wissen, welche Daten dieser über einen gespeichert hat, darf das Ansinnen abgelehnt werden. Dafür reicht schon die Vermutung, der:die Betroffene könnte mit der Anfrage mehr verfolgen als Datenschutzzwecke: zum Beispiel eine Veröffentlichung oder einen Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden, die gerade in prekären Arbeitsverhältnissen gerne nicht vollständig bezahlt werden.
Aufschub für KI
Weitere Beispiele: Die Regeln für Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) aus dem Hochrisikobereich, etwa Medizin oder Justiz, sollen später gelten als geplant. Die Nutzung von sensiblen persönlichen Daten für das KI-Training könnte für Unternehmen einfacher werden.
Und auch an die Grundfesten des Datenschutzes will die Kommission ran: etwa an die Frage, wann Informationen überhaupt als personenbezogene Daten gelten. Klingt nach juristischem Kleinkram? Ist es aber nicht. Momentan sind persönliche Daten auch dann geschützt, wenn sich ihnen nicht direkt ein Name zuordnen lässt. Also: ein Social-Media-Profil mit Geburtstag, Wohnort, Vorlieben und Freundeskreis, aber ohne Klarname – das sind Informationen unter dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung.
Das soll sich ändern. Den Schutz soll es nur noch geben, wenn das Unternehmen selbst den Namen herausfinden kann. Datenhändler und Trackingnetzwerke dürfen sich freuen: Sie ordnen den riesigen Datensätzen mit persönlichen Informationen nämlich in der Regel keine Namen zu, sondern nur Identifikationsnummern.
Die Vorschläge der Kommission kommen zu einem merkwürdigen Zeitpunkt. Politiker:innen der EU und auch Deutschlands betonen immer wieder, was das Alleinstellungsmerkmal hiesiger Technologie sein kann: Werte. Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Ethik als zentrale Abgrenzung zu Entwicklungen aus den USA und auch China. Gerade jetzt, wo Europa endlich einen Schritt hin zu digitaler Souveränität gehen will, wäre es fatal, dieses Alleinstellungsmerkmal fallen zu lassen. Im Gegenteil: Ziel sollte sein, es zu stärken. Das geht aber nur, wenn Werte nicht nur Worte sind – sondern auch Taten.
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