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Plädoyers im Oberlinhaus-ProzessAm Ende eine Entschuldigung

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf 15 Jahre Haft für die Pflegerin, die vier Menschen getötet hat. Die Angeklagte bittet um Verzeihung.

„Es tut mir ganz doll leid“: Die Angeklagten rechts hinter Glas im Gerichtssaal Foto: dpa
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Potsdam taz | Eine Antwort, warum ihr Sohn ihnen genommen wurde, erwarten die Eltern nicht, sagt Beatrice Vossberg, die Anwältin der Nebenkläger*innen. Wie an jedem Prozesstag sitzen die Eltern des getöteten Christian S. auch am Freitag wieder der mutmaßlichen Mörderin ihres Sohnes im Landgericht in Potsdam gegenüber. Sie kannten die Pflegerin Ines R. als eine „fürsorgliche und mütterliche“ Person, vor Gericht sagte die Mutter aus, dass sie immer froh war, wenn Ines R. ihren Sohn pflegte. Der 1985 geborene Christian S. kam als Frühgeburt zur Welt und erlitt als Folge einen Hirnschaden. Seine Eltern pflegten ihn 17 Jahre lang zuhause, dann zog er ins Oberlinhaus.

Der Prozess am Landgericht Potsdam kann keine Antwort auf eine unerklärliche, schreckliche Tat geben, aber unter dem Vorsitz von Richter Theodor Horstkötter beschäftigt sich das Gericht seit Ende Oktober ausführlich mit der Situation im Thusnelda-von-Saldern-Haus, mit Problemen in der Pflege und mit der psychischen Situation der Angeklagten Ines R..

Sie soll am 28. April 2021 vier Menschen mit Behinderung in der Wohneinrichtung getötet haben, eine Frau überlebte schwer verletzt. In den Tagen nach der Tat gab es zahlreiche erschütterte Reaktionen, viele Medien berichteten. Knapp acht Monate nach der Tat ist die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Gewalttat in Potsdam abgeebbt, die Pressestelle des Oberlinhaus gibt an, ihre Be­woh­ne­r*in­nen schützen und daher zunächst keinen Pressetermin machen zu wollen.

Erinnerung an die Opfer

Am Freitag ist der Andrang im Gerichtssaal Acht des Landgerichts in Potsdam wieder größer als zuletzt. Auch ehemalige Schulkameradinnen von Ines R. sind gekommen. Sie haben von der Tat in der Zeitung gelesen und wollen sich vor Ort einen eigenen Eindruck von dem Prozess gegen die Person machen, die sie aus ihrer Kindheit und Jugend kannten.

Die Staatsanwältin Maria Stiller und der Verteidiger der Angeklagten Henry Timm halten an diesem zehnten Verhandlungstag ihre Plädoyers. Zu Prozessbeginn hatte Stiller der Angeklagten vorgeworfen „planvoll und heimtückisch“ vorgegangen zu sein und die Wehrlosigkeit der Menschen, die alle einen Pflegegrad 5 hatten und halbseitig oder vollständig gelähmt waren, ausgenutzt zu haben.

Dass die Taten der Angeklagten heimtückisch waren, wiederholt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie geht zunächst bewegend auf die getöteten Menschen ein: Lucille H. wurde im Alter von 43 Jahren getötet, sie lebte nach einem schweren Autounfall im Oberlinhaus und hinterlässt zwei Kinder. Martina W. wurde nur 31 Jahre alt, sie hatte eine frühkindliche Hirnschädigung, wuchs bei ihrer Großmutter auf und lebte dann seit ihre Jugend im Oberlinhaus. Andreas K. wurde 1964 geboren und war nach einem Hirninfarkt 2016 stark körperlich eingeschränkt. Er kommunizierte mit Daumen hoch und Daumen runter. Und Christian S., der Sohn der Nebenkläger*innen, der 38 Jahre alt wurde und der „Sonnenschein der Familie war“, wie es seine Mutter Karin S. formulierte.

Die Staatsanwältin referiert auch noch einmal den Tatablauf, verweist auf die schrecklichen Bilder, die Pfleger*innen, Erst­hel­fe­r*in­nen und Po­li­zis­t*in­nen am 28. April sehen mussten. Sie erzählt von der Qual, die die Geschädigte Elke T. durchlitt, die den Angriff durch eine Notfall-Operation überlebte. „Die Täterschaft der Angeklagten steht außer Zweifel“, sagt Stiller. Die Schwere der Schuld aber sei fraglich. Sie hält eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Haft für angemessen. Diese müsse in einer angemessenen klinischen Unterbringung vollzogen werden, denn die Angeklagte stelle weiterhin eine Gefahr für sich und andere dar. Außerdem plädiert sie auf ein lebenslanges Berufsverbot für die Angeklagte.

Entschuldigung der Angeklagten

Die Verteidigung hält die Angeklagte hingegen für Schuldunfähig. Der Anwalt Henry Timm geht in einer saloppen Rede auf die schweren psychischen Störungen von Ines R. ein. „Meine Mandantin war mit Sicherheit das kleinste Licht im Räderwerk des Thusnelda-von-Saldern-Hauses“, sagt Timm im Gericht. Wie schlimm die Situation war spiegele sich auch in der hohen Fluktuation des Personals wieder. Dass die Angeklagte in einer Klinik untergebracht werden soll, darin sind sich alle Parteien einig: „Dieses Monster, dieser Dämon“, müsse aus der Angeklagten herausgeholt werden, so Timm.

Am Ende des Verhandlungstags hat die Angeklagte das Wort: „Ich möchte mich bei den Angehörigen der Opfer für das Leid entschuldigen, dass ich verursacht habe“, sagt Ines R. mit fester Stimme. Sie könne sich nicht erklären, was zu dem Kontrollverlust geführt habe: „Innerlich kann ich es überhaupt nicht glauben, dass ich sowas gemacht habe.“ Ihr ganzes Leben, dass sie sich aufgebaut habe, sei nun weg. „Es tut mir ganz doll leid“, schließt sie. Es ist zugleich das erste öffentliche Schuldeingeständnis der Angeklagten. Dass sich seine Mandantin spontan äußerte habe ihn überrascht, sagte Henry Timm gegenüber der taz. Dazu sei sie in der Vergangenheit nicht in der Lage gewesen.

Prozess wirft Schlaglicht auf Pflegesituation

Im Laufe des Prozesses hatten die Angeklagte und mehrere Mit­ar­bei­te­r*in­nen die Arbeitsbedingungen und auch die erschreckenden Lebensbedingungen für die Menschen vor Ort geschildert. Viele Fachkräfte berichteten, dass sie kaum noch zu der Förderung der Menschen mit Behinderung kamen, die in dem Haus des kirchlichen Trägers Oberlin wohnten. Ihre Tätigkeiten hätten sie aufgrund von Personalmangel teilweise auf die Grundhygiene beschränken müssen, so eine Pflegerin, die inzwischen gekündigt hat. Das Verfahren werfe ein Schlaglicht auf die dramatische Situation in der Pflege, sagt auch Staatsanwältin Stiller in ihrem Plädoyer.

Die Angeklagte Ines R. hatte in der ersten Sitzung von einer traumatischen Kindheit berichtet und von ihren Söhnen, von denen einer eine Behinderung hat, der andere erkrankte zwischenzeitlich schwer an einem Hirntumor. Ihr Ehemann sprach vor Gericht von einer akuten Belastungssituation seiner Frau kurz vor der Tat.

Die 52-Jährige hat schon mehrere Suizidversuche unternommen und gilt nach Einschätzung von Ärz­t*in­nen aktuell als suizidal. Eine Gerichtspsychiaterin schätzte die Angeklagte als schwer vermindert schuldfähig ein und empfahl eine Unterbringung im Maßregelvollzug.

Am 22. Dezember soll der Vorsitzende Richter nach aktueller Planung ein Urteil verkünden.

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