Photovoltaik im Kleingarten: Strom von der Laube
Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird geklagt.
Die Deutsche Umwelthilfe und der Kleingartenverein FairBund unterstützen sie dabei – und fordern Klarheit von der Regierung mit einer Änderung des Kleingartengesetzes oder über das Solarpaket II. Es gehe darum, „den Kleingärtner:innen ein Recht auf Solaranlagen zu gewährleisten“, erklärte Anton Marx von FairBund am Dienstag bei der Vorstellung der Klage: „Optimal wäre eine ausdrückliche Zulässigkeit, damit keine Fragen offen bleiben.“
2022 hatte das Ehepaar Lau eine Solaranlage gekauft und auf dem eigenen Gewächshaus des Schrebergartens installiert. Peter Lau begründet diese Entscheidung: „Auch ich als Bewohner eines Mietshauses möchte meinen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten.“ Außerdem werden die Sommer heißer und gerade in Brandenburg immer trockener. Das Gemüse brauche Bewässerung, für die brauche es Strom. Warum diesen nicht selbst erzeugen, fragt Peter Lau.
Eigentlich ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen und auch die Nutzung von eigenem Strom nicht direkt im Bundeskleingartengesetz verboten, erklärte Sebastian Lange, Rechtsanwalt des Ehepaars. Das Problem sei, dass es keine klaren Regelungen gebe. Zuerst sei die Installation beim Gartenvorstand auf Begeisterung gestoßen, dann kamen Einwände.
Was Gartenvorstände dürfen
Möglicherweise könnten die Schrebergärten mit Solaranlage nämlich ihren Status als Kleingartenanlage verlieren. Denn im Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen in Kleingärten untersagt. Häufig wird das so ausgelegt, dass es in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf.
Der Vorstand verbot zunächst die Anlage und verlangte dann eine Demontage der bereits abgeschalteten Module. Dem kamen die Laus nicht nach. Darauf folgte die Kündigung des Pachtvertrags. Nun soll das Gericht auch generell feststellen, ob Gartenvorstände die Nutzung von Photovoltaikanlagen verbieten dürfen.
Ehepaar Lau eine Solaranlage
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen