Petition gegen Freie Sachsen: Wählen oder verbieten?
Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ hoffen bei der Landtagswahl auf einen Erfolg, wohl vergebens. Eine Petition fordert nun, die Partei zu verbieten.
Großen Erfolg dürfte die rechtsextreme Partei bei der sächsischen Landtagswahl damit nicht haben: Umfragen zählen die „Freien Sachsen“ unter „Sonstige“, sehen sie unter der Fünf-Prozent-Hürde. Aber schon bei den Kommunalwahlen im Juni erzielten die Rechtsextremen Achtungserfolge, holten sachsenweit gut 110 Mandate in den Kreistagen und Kommmunalparlamenten. In Luzenau wurde eine Vertreterin der „Freien Sachsen“ gar zur stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.
Für die Landtagswahl setzen die Freien Sachsen nun auf die Forderung nach einem „Säxit“, einem Austritt Sachsens aus Deutschland, oder Provokationen wie in Riesa, als sich der „Freie Sachse“ Peter Schreiber, ein früherer NPD'ler, uneingeladen auf ein Wahlpodium setzte. Vor allem aber setzt die Partei auf eine Kampagne zum Stimmen-Splitting: Da die AfD in den meisten Wahlkreisen die Direktmandate gewinnen werde, spiele deren Zweitstimme doch keine Rolle, behauptet die Partei. Daher solle man die Zweitstimme den „Freien Sachsen“ geben, damit sie im Landtag mit der AfD „eine Mehrheit gegen die Blockparteien“ bilden könne.
AfD-Spitzenkandidat Jörg Urban verwahrte sich dagegen: Jede Stimme für eine Partei, die keine fünf Prozent erreiche, sei verschenkt. Die AfD führt die „Freien Sachsen“ formal auf einer Unvereinbarkeitsliste – im Kommunalen allerdings stehen Vertreter*innen beider Parteien gemeinsam auf der Straße, in Eilenburg oder Zittau wurde jeweils ein Vertreter der „Freien Sachsen“ in die AfD-Fraktion aufgenommen.
Verbot als „Schlag gegen organisierten Rechtsextremismus“
Kurz vor der Wahl kommt Gegenwind nun woanders her: Die sächsische Piratenpartei fordert in einer Petition ein Verbot der „Freien Sachsen“ – wie es andere Initiativen auch tun. Die Partei sei ein Sammelbecken von Neonazis, von früheren NPD-lern und völkischen Siedlern, heißt es in der Petition. Die „Freien Sachsen“ bekämpften die Demokratie, bedrohten Vertreter*innen anderer Parteien, schafften ein „regionales Klima der Angst“. Ein Verbot sei daher „notwendig“ und wäre „ein entscheidender Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“. Die Initiator*innen befürchten auch, dass die „Freien Sachsen“ je nach Wahlergebnis 200.000 bis 300.000 Euro über die staatliche Wahlkampfkostenerstattung erhalten könnten. Bisher unterschrieben gut 4.400 Personen die Petition.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte zuletzt auf taz-Nachfrage erklärt, über Verbotsüberlegungen rede er grundsätzlich nicht. Das seien „rechtliche Entscheidungen, keine politischen“.
Der sächsische Verfassungsschutz hatte die Partei aber bereits kurz nach ihrer Gründung 2021 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Er sieht sie auch aktuell als „Mobilisierungsmaschine“ der rechtsextremen Szene. Im Landtagswahlkampf seien die „Freien Sachsen“ jedoch weit weniger präsent mit Wahlkampfständen oder Plakaten als bei der jüngsten Kommunalwahl, sagte eine Sprecherin der taz. Ihre Vertreter*innen fielen hauptsächlich auf, indem sie Auftritte von Landes- und Bundespolitikern „stören und diese öffentlich diffamieren“. Die Politiker würden als „Heuchler“ und „Volksverräter“ verächtlich gemacht, das Vertrauen in die Demokratie werde so „untergraben“. Gleiches treffe auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Auch Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen, das Kommunen im Umgang mit Rechtsextremen berät, betont, dass die „Freien Sachsen“ „zweifellos aggressiv-kämpferisch“ gegen die demokratische Grundordnung vorgingen. „Insofern sollte es in einer wehrhaften Demokratie selbstverständlich sein, dass ein Parteiverbot geprüft wird. Es ist schade, dass es dafür eine Petition braucht und die staatlichen Behörden nicht von sich aus handeln.“
Die Neonazis würden indes auch nach einem Verbot noch aktiv sein, mahnt Nattke. Deshalb sei auch ein „viel konsequenteres Vorgehen“ gegen Straftaten ihrer Mitglieder nötig. Immer wieder grenzten ihre Reden an Volksverhetzung, übler Nachrede oder Beleidigung, komme es zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, so Nattke. „Hier könnten die ‚Freien Sachsen‘ bereits ohne ein Verbot zur Verantwortung gezogen werden. Leider passiert das aber viel zu wenig.“
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