Pestizide in Deutschland: Im Namen der Bienen und Käfer
Der Ökoverband BUND legt Widerspruch gegen Pestizidzulassungen ein. Die zuständigen Behörden sind im Rechtsstreit.
Landwirte sollen nur dann Insekten gefährdende Chemikalien auf ihre Flächen spritzen dürfen, wenn sie dafür ab dem nächsten Jahr auf zehn Prozent ihrer Flächen gar keine Pestizide ausbringen. So will es das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) untersteht. Aber ist das rechtens?
Um diese Frage dreht sich der Streit um die Zulassungen, die vor Kurzem 18 Unkraut- und Insektengifte erhalten haben. Denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für das Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zuständig ist, erteilte sie Ende Februar – ohne die UBA-Auflage. Seither giften sich Schulze und Klöckner gegenseitig an. Sprach Schulze in der taz von „einen klaren Verstoß gegen die Regeln“, twitterte Klöckner, es liege „kein Rechtsbruch“ vor und verwies auf „Fakten“.
Am Mittwoch hat sich der Umweltverband BUND eingeschaltet und beispielhaft Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Mitteln eingelegt. Die Umweltschützer fordern das BVL auf, bis Ende April die beiden Insektizide Fasthrin 10 EC und Alafatac 10 EC vom Markt zu nehmen. „Beide enthalten ein Nervengift aus der Gruppe der Pyrethroide, die Insekten krampfen, bekommen Koordinationsstörungen und sterben“, so BUND-Expertin Silvia Bender. „Reagiert die Behörde nicht, werden wir in einem Eilverfahren vor Gericht ziehen.“
Das BVL darf Pestizide nur mit Einwilligung des UBA zulassen. „Keinesfalls“ jedoch, so schrieb dessen Chefin Maria Krautzberger bereits Mitte März in einem Brief an das BVL, habe die vorgesehene Übergangsfrist gestattet, „dass das BVL eine befristete Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung erteilt.“
Welche Behörde ist im Recht?
Das BVL hält dagegen. Erst vor wenigen Tagen erklärte es auf seiner Webseite, die für 2019 geforderten Auflagen seien berücksichtigt worden. Damit stünden die befristeten Zulassungen „im Einklang mit dem geltenden Pflanzenschutzrecht“. Indes stellten die ab 2020 vom UBA geforderten Auflagen einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Landwirte“ dar und seien „rechtlich nicht umsetzbar“.
Der Widerspruch bewirkt nun, dass schnell geklärt werden muss, ob Schulzes oder Klöckners Behörde im Recht ist. „Das BVL argumentiert, als sei keine Landwirtschaft zu machen ohne Chemie, das sehen wir anders“, so Bender vom BUND.
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