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Palästinenser-DemonstrationVerwaltungsgericht prüft Verbot

Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht.

Demonstration von Pa­lesti­nen­se­r:in­nen in Berlin am 8. April in Berlin Foto: Michael Kuenne/Zuma Press/imago

Berlin dpa | Die Entscheidung der Berliner Polizei, eine für diesen Samstag geplante Palästinenser-Demonstration zu verbieten, beschäftigt nun das Verwaltungsgericht. Es sei ein entsprechender Eilantrag gegen die Entscheidung eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Freitagnachmittag. Das Verwaltungsgericht sollte noch am Freitag darüber entscheiden.

Die Berliner Polizei hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten – eine für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen.

Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der Demonstration am Sonntag zunächst nicht.

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7 Kommentare

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  • “Das Verbot der pro-palästinensischen Demonstration am Samstag in Berlin ist vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Ganz vom Tisch ist die Sache damit aber noch nicht.“



    www.rbb24.de/polit...en-wochenende.html



    “Die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes begründete das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration damit, dass die Polizei zu recht davon ausgegangen sei, dass von der Versammlung eine unmittelbare Gefahr für "zentrale Rechtsgüter" wie beispielsweise Leib und Leben ausgehen könnte. Es liege eine nicht zu beanstandende Gefahrenprognose der Polizei vor. Darin heisst es, in der Vergangenheit sei es bei ähnlichen Demonstrationen u.a. zum Einsatz von Flaschen und Pyrotechnik gekommen.

    Die Polizei hatte die Verbote für Samstag und Sonntag damit gerechtfertigt, dass volksverhetzende und antisemitischen Äußerungen zu befürchten seien. Sie sah außerdem das Risiko von Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten.“

    Interessant - die letztlich unterschiedliche Begründung.



    “Gefahrenprognose“ ist old Style.

    • @Lowandorder:

      Ach, Sie kennen die Verfahrensakte? Die Erfahrung lehrt, dass Journalisten entweder juristische Texte nicht verstehen oder bewusst so verkürzen, dass eine Schlagzeile daraus wird.

      Ich würde mal vermuten, dass seitens der Polizei alles vorgetragen wurde, was ein Verbot trägt. Und selbst in Ihrem Zitat steht ja "u. a." drin. Somit ist zu vermuten, dass die Gefahr der Begehung einer Vielzahl von Straftaten angenommen wurde, Leib, Leben, Eigentum, öffentliche Ordnung, Ehrschutz, Volksverhetzung ..

      • @Erwin Schiebulski:

        Ach was! Laß ehna beim ☕️satzlesen naturellement gern den Vortritt! Woll.



        (Liggers. 30 Jährchen sind dir wie 1 Tag;)

    • @Lowandorder:

      das verspricht, ein lustiges wochende zu werden.

  • Das die Polizei- also die Ermittlungsbehörde- staatanwaltliche Verbote erlassen kann, ist ein Skandal in einer Demokratie. Noch skandalöser ist, dass es alle hinnehmen, weil die Jurisdiktion überlastet ist, während die ExeKutive in Geld zu schwimmen scheint

    • @Fakta Füchsin:

      Kann es sein, dass Sie gerade etwas überfordert sind?.Nach meinem Verständnis hat die Polizei als Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr die Demo verboten.

      Die StA hat damit gar nichts zu tun. Und natürlich muss die Polizei da schnell reagieren können. Gegen solche Entscheidungen gibt es auch den Rechtsweg, wie man gerade sehen konnte.

    • @Fakta Füchsin:

      Es entspricht der Gewaltenteilung, da die Anordnung von einem Staatsanwalt kommt. Die Betroffenen können genau so schnell eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot durchsetzen, wenn ihnen ein Richter zustimmt.