Opposition will Stimmrecht schon im Mai: Behinderte Menschen sollen wählen
FDP, Linke und Grüne ziehen vor das Verfassungsgericht. Menschen mit Betreuer sollen schon an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen.
Auch die Koalition will den mehr als 80.000 Betroffenen das Wahlrecht gesetzlich zusichern, aber erst nach der Europawahl Ende Mai. Das sei „diskriminierend und nicht verfassungsgemäß“, sagte Haßelmann. Was die Koalition tue, grenze an „Arbeitsverweigerung“ und eine „Missachtung des Gerichtes“, ergänzte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Deshalb müsse man „rettende Sofortmaßnahmen“ ergreifen.
Es geht um Menschen mit Behinderung oder psychisch Kranke, für die in allen Angelegenheiten ein rechtlicher Betreuer bestellt ist – und die nach derzeitigem Recht von Wahlen ausgeschlossen sind. Im Jahr 2013 betraf das nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts 82.220 Menschen. Auch Straftäter, die bei Begehung der Tat schuldunfähig waren und deshalb in der Psychiatrie untergebracht sind, dürfen nicht wählen. Karlsruhe hatte Ende Februar entschieden, dass der Wahlrechtsausschluss unrechtmäßig ist.
Eine Reform zugunsten der Betroffenen hatte schon seit Herbst auf Eis gelegen. Die Neuwahl des Europaparlaments nahe mit großen Schritten und es wäre „nur ein Knopfdruck notwendig“, um die betreuten Menschen zu beteiligen, sagte Thomae. Eile ist geboten: Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl werden laut Bundeswahlleiter bis zum 14. April erstellt.
Entscheidung wohl in drei bis vier Wochen
Man rechne mit einer Entscheidung des Gerichts über die einstweilige Anordnung in den kommenden drei bis vier Wochen, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Friedrich Straetmanns. Aus Sicht der drei Oppositionsfraktionen muss die Entscheidung aus Karlsruhe von Ende Februar nicht nur für die nächste Bundestagswahl, sondern auch für die Europawahl gelten, da die jeweiligen Gesetze wortgleich seien. Wenn das Verfassungsgericht so rechtzeitig vor der Europawahl seine Entscheidung verkünde, dann könne damit nur ein Arbeitsauftrag für das Parlament verbunden sein, betonte Straetmanns.
Union und SPD hatten in ihrer Einigung festgehalten, durch eine Änderung des Europawahlgesetzes wenige Wochen vor der Europawahl „würde in die laufenden Wahlvorbereitungen eingegriffen werden“. Denn auch das passive Wahlrecht sollen Betroffene ausüben dürfen, sich also wählen lassen können. Davon wären auch Verfahren zur Kandidatenaufstellung betroffen.
Das Thema beschäftigt die Große Koalition schon länger. Die damalige Sozialministerin, Andrea Nahles, veröffentlichte im Juli 2016 eine Studie zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, die ihr Ministerium in Auftrag gegeben hatte. Sie sehe die Studie „als eindeutigen Auftrag, die geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses gemeinsam mit den Expertinnen und Experten neu zu bewerten“, sagte Nahles damals. Passiert ist seither wenig.
In vielen europäischen Staaten existiert ein Wahlausschluss wie in Deutschland nicht. In der deutschen Gesetzgebung gibt es Widersprüche: So dürfen etwa Demenzkranke, die über eine Vollmacht von Angehörigen betreut werden, ihr Wahlrecht behalten.
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