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Opfer von Homophobie in BaWüSchwul und immer noch vorbestraft

SPD und Grüne in Baden-Württemberg wollen sich bei den Opfern des Schwulenparagrafen 175 entschuldigen. Betroffene sollen rehabilitiert werden.

Bis 1969: verbotene Liebe. Bild: dpa

STUTTGART taz | V-Männer in der Schwulenszene, eine Fotosammlung mit Verdächtigen – in den Fünfzigerjahren brüstete sich die Stuttgarter Sittenpolizei damit, „zum Schrecken der Homosexuellen Stuttgarts geworden“ zu sein. Ein hochrangiger Beamter lobte „tüchtige Beamte“, denen die gesteigerte Anzeigen-Zahl zu verdanken sei. Grundlage war der sogenannte Schwulenparagraf 175 im Strafgesetzbuch, in dem es hieß: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“ Der Paragraf 175 galt in dieser Nazifassung bis zum Jahr 1969.

In der Nachkriegszeit war Baden-Württemberg Vorreiter bei der Verfolgung Homosexueller. Allein 1959 wurden dort 29 Prozent aller bundesweiten Urteile nach Paragraf 175 verhängt. Zwischen 1957 und 1969 gab es nach Recherchen der Grünen-Fraktion im Landtag insgesamt 5.400 Verurteilungen. Die Männer – heute 65 Jahre alt oder älter – gelten noch immer als vorbestraft.

Dieser Geschichte will sich nun auch die Landespolitik stellen. Die grün-rote Regierungskoalition hat beantragt, dass sich Baden-Württemberg offiziell bei den damals Verurteilten entschuldigt und deren Ehre wiederherstellt – was nur eine Aufhebung der Urteile bedeuten kann. Betroffenen soll für Zeiten der Haft Entschädigung gezahlt und gegebenenfalls bei der Aufarbeitung von Traumata geholfen werden.

Ralf Bogen hat ein Stück homosexuelle Geschichte des Landes aufgearbeitet und in dem Buch „Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern“ veröffentlicht. Er kennt zwei Männer, die nach Paragraf 175 verurteilt wurden. Bis heute wollen sie damit nicht an die Öffentlichkeit. „Die sind traumatisiert“, sagt Bogen, „sie sind ihr ganzes Leben ausgegrenzt und kriminalisiert worden. Nie hat jemand sie ermutigt, das Unrecht, das sie erlebt haben, mitzuteilen.“ Der ideelle Aspekt einer Entschuldigung sei daher viel wichtiger als Geld. „Es geht darum, das Leid anzuerkennen.“

„Jetzt muss man was anbieten“

Brigitte Lösch, grüne Landtagsvizepräsidentin, war Antreiberin des nun gestellten politischen Antrags. Vorgeprescht und mit der Neuigkeit an die Öffentlichkeit gegangen ist aber SPD-Landeschef Nils Schmid. Lösch hat nach eigenen Angaben seit eineinhalb Jahren an dem Antrag gearbeitet. Doch von der SPD sei lange keine Reaktion gekommen. In diesem Jahr ist Schmid Schirmherr des Christopher Street Day in Stuttgart. „Jetzt muss man ja was anbieten“, sagt Lösch.

Für Christoph Michl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft CSD, zählt vor allem der Antrag. „Der Weg dahin ist mir egal“, sagt er. Mit der CSD-Schirmherrschaft nehme seine Interessengemeinschaft Politiker wie Nils Schmid in die Pflicht, sich mit den Forderungen der Community auseinanderzusetzen. Die Vorkämpfer für ihre Belange seien freilich andere.

Für eine Entschuldigung bleibt nicht mehr viel Zeit. Klaus Beer, 82, war Richter am Ulmer Amtsgericht, zwischen 1963 und 1965 hat er mehrere Homosexuelle nach Paragraf 175 verurteilt. Vor zwanzig Jahren hat er jedoch begonnen, über das Thema zu schreiben, heute fordert er eine offizielle Entschuldigung seitens der Politik bei den Betroffenen. Für seine eigene Entschuldigung sei es schon zu spät, sagt er der taz, die von ihm Verurteilten seien längst verstorben. Den späten Zeitpunkt, zu dem sich das Land Baden-Württemberg nun zum Handeln entschließt, hält er für feige. „Die Politik hängt sich an das Thema, wo es im Volk durch ist.“

Für Brigitte Lösch hat das Thema aber durchaus Brisanz. „Wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Signal gegen einen wiederauflebenden Hass auf Homosexuelle, wie er sich etwa in den Diskussionen um den Bildungsplan stellenweise gezeigt hat“, sagt sie.

Auch Thomas Ulmer, Landes- und Bundesvorsitzender des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter, hält das Signal für wichtig: „Die Kollegen sind nicht mehr im Dienst, die den 175 mit Härte durchgesetzt haben. Aber sie haben ihre Einstellungen noch lange an junge Kollegen weitergegeben.“ Ressentiments gegen Homosexuelle hielten sich bei der Polizei bis heute, sagt er.

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2 Kommentare

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  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass "Wiedergutmachungszahlungen" juristisch haltbar sein können.

     

    Wenn eine Tat zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht strafbar war, kann sie durch ein später entstandenes Gesetz nicht zu einer nachträglichen Strafe führen.

     

    Umgekehrt kann eine Tat, die unter Strafandrohung geschah, nicht durch eine spätere Aufhebung des entsprechenden Gesetzes nachträglich straffrei werden oder zu einer Entschädigung führen.

  • da haben wir ihn wieder, diesen eigenartigen widerspruch im denken, der wie ein blinder fleck fest verankert irgendwo tief im gehirn sitzt. gerade beim thema homosexualitaet platzt er gern heraus wie ein herpes: ein richter, der zum damals gueltigen recht menschen fuer ihre homosexualitaet verurteilt hat, findet, das thema ist schon im volk durch. wieviele grobe fehleinschaetzungen gibt es in dieser aussage? die politik ist feige? mag sein, aber als baden-wuerttemberger muesste er doch wohl auch annehmen koennen, dass unter einer fortgefuehrten CDU-regentschaft das thema bis heute noch nicht auf dem tisch laege. dass die gruenen das jetzt anstossen, ist also feige? und wie sieht es nochmal aus mit den diskussionen um den lehrplan in BW? thema durch? dann brauch man wohl auch nicht mehr drueber reden, ist vielleicht der feige vater dieses gedankens.