Ölbohrungen im Nationalpark: Von Wattenmeer und Bergen
Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister will neue Ölbohrungen im Wattenmeer verhindern. Der betroffene Energiekonzern wird das nicht hinehmen.
Der Energiekonzern Deutsche Erdöl AG (DEA) darf im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer keine weiteren Erkundungsbohrungen vornehmen. Das hat das Umweltministerium in Kiel entschieden. Die beantragten Versuchsbohrungen seien „nicht genehmigungsfähig“, so das Ministerium unter Berufung auf ein aktuelles Rechtsgutachten.
Nach dem Nationalpark-Gesetz seien entsprechende Eingriffe in den Nationalpark grundsätzlich verboten, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Montagabend vor dem Umweltausschuss des Landtags. Seit über 30 Jahren betreibt die ehemalige RWE-Tochter DEA, 2015 an den russischen Oligarchen Michail Fridman verkauft, auf der Sandbank Mittelplate im später geschaffenen Nationalpark eine Ölplattform.
Die dortigen Vorkommen gelten mit rund 100 Millionen Tonnen als die größten in Deutschland, bisher wurde erst ein Drittel gefördert. Die Lizenz ist noch bis 2041 gültig. Mit den beantragten vier Probebohrungen will der Konzern weitere vermutete Vorkommen von rund 20 Millionen Tonnen erkunden.
Nach Ansicht von DEA betritt der Minister mit diesem Vorgehen rechtliches Neuland. Das aktuelle Rechtsgutachten liege dem Konzern aber noch nicht vor, so ein Sprecher: „Sobald es verfügbar ist, wird es sorgfältig geprüft und bewertet.“ Bislang hatte das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das als Bergbaubehörde für alle vier norddeutschen Küstenländer zuständig ist, DEA-Anträge nach dem Bergrecht entschieden. Dieses sehe „eine Versagung einer Erlaubnis nicht vor“.
Habeck indes beruft sich mit dem neuen Gutachten auf den Vorrang des Nationalpark-Gesetzes. Deshalb dürfte ein langwieriger Rechtsweg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte folgen.
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