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Oberverwaltungsgericht hebt Verbot aufRechtsrock-Konzert statt Naturschutz

Der Landkreis wollte das Rechtsrock-Konzert in Themar zum Schutz seltener Vogelarten verhindern. Nun hat das Verwaltungsgericht das Verbot aufgehoben.

Gesucht: neues Schlupfloch zum Verbot des Nazikonzerts Foto: dpa

dpa | Das für dieses Wochenende geplante Neonazi-Konzert im südthüringischen Themar kann stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar wies am Mittwoch eine am selben Tag eingelegte Beschwerde des Landkreises Hildburghausen endgültig zurück. Sie hatte sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 1. Juni gerichtet, in dem es einem Eilantrag gegen das Verbot des Konzerts stattgegeben hatte.

Der Landkreis wollte die Veranstaltung an diesem Freitag und Samstag verhindern, weil in der Nähe seltene Vogelarten ihre Jungen aufziehen und durch die Rechtsradikalen gestört werden könnten. Das Verwaltungsgericht hatte jedoch ein Verbot des Rechtsrock-Festivals aufgehoben. Es sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für zu erwartende Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Der Veranstalter hatte sich gegen das Verbot gerichtlich gewehrt.

Bereits im vergangenen Jahr gab es in der Stadt im Süden Thüringens ein Festival, zu dem rund 6000 Rechtsextreme aus ganz Europa angereist waren. Es galt als das größte Rechtsrock-Konzert des Jahres in Deutschland. Während der Veranstaltung sollen Besucher und Band-Mitglieder nach Angaben der Staatsanwaltschaft Meiningen „Sieg Heil“ gerufen haben. Außerdem sollen damals indizierte Lieder gespielt und der Hitler-Gruß gezeigt worden sein.

Wie im vergangenen Jahr sind in Themar zahlreiche Gegenproteste geplant sowie ein Marsch, der an die Todesopfer rechter Gewalt erinnern soll. Im April hatte es im ostsächsischen Ostritz ein Neonazi-Festival mit rund 1200 Teilnehmern gegeben.

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