OLG zu katalanischem Separatistenführer: Auslieferung Puigdemonts zulässig
Richter erlauben Überstellung des Katalanen Carles Puigdemont. Aber nur wegen Untreue, nicht wegen Rebellion.
Gegen Puigdemont besteht ein europäischer Haftbefehl wegen beider Delikte. Vorgeworfen wird Puigdemont, dass er ein unzulässiges Referendum über die Abspaltung Kataloniens vom spanischen Staat im Oktober 2017 trotz drohender Gewalt nicht absagte und mit staatlichen Mitteln finanzierte.
Aufgrund dieses Haftbefehls war Puigdemont im März in Schleswig-Holstein nahe der dänischen Grenze festgenommen worden. Das OLG Schleswig hatte Anfang April Auslieferungshaft angeordnet, diese aber mit Blick auf die geringe in Spanien drohende Strafe im April ausgesetzt.
Das OLG blieb bei seiner schon bei mehreren Haftentscheidungen vertretenen Linie, dass eine Auslieferung wegen Rebellion nicht zulässig ist, da das Verhalten Puigdemonts in Deutschland nicht strafbar wäre. Bei dem Referendum sei nicht das für einen Hochverrat erforderliche Maß an Gewalt erreicht worden.
Untreue auch in Deutschland strafbar
Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs passe nicht. Puigdemont sei nicht „Hintermann“ oder „geistiger Anführer“ der vereinzelt verübten Gewalttaten gewesen. Ihm sei es nur um die Durchführung des Referendums gegangen.
Zulässig sei dagegen die Auslieferung wegen Untreue. Diese sei auch in Deutschland strafbar. Im übrigen falle Untreue nach internationalen Maßstäben auch unter den Begriff der „Korruption“ für die nach EU-Recht gar keine Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nötig ist. Ob Puigdemont sich bei der Finanzierung des Referendums tatsächlich strafbar gemacht hat, müsse nun die spanische Justiz prüfen.
Die Schleswiger Richter betonten ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ in ein rechtstaatliches Verfahren in Spanien. Eine „politische Verfolgung“ Puigdemonts durch willkürliche Bestrafung sei jedenalls nicht zu befürchten.
Deutschland verlassen
Das OLG beließ Puigdemont auf freiem Fuß. Bisher sei er seinen Meldeverpflichtungen „peinlich genau“ nachgekommen. Puigdemont habe wiederholt betont, er werde sich dem Verfahren stellen und der Entscheidung der deutschen Justiz beugen. Im OLG-Beschluss, der der taz vorliegt, heißt es: „Der Senat nimmt den Verfolgten, der sich wohl auch als Person der politischen Zeitgeschichte kaum den mit einer Flucht verbundenen ‚Gesichtsverlust‘ leisten könnte, bei seinem Wort.
Die konkrete Abwicklung der Auslieferung obliegt nun dem Generalstaatsanwalt Schleswig-Holsteins.
Theoretisch könnte Puigdemont Deutschland verlassen. In einem anderen Staat müsste dann das Auslieferungsverfahren neu beginnen. Nach einer derartigen Flucht würde Puigdemont dort dann aber wohl bis zum Abschluss des Verfahrens in Auslieferungshaft genommen.
Az.: 1 Ausl (A) 18/18 (20/18)
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