Nutzerdaten von Online-Plattformen: EuGH schränkt Datenspeicherung ein
Laut EuGH dürfen Nutzerdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagen Aktivisten.
Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagte der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept für die von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten, die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen.“
Katharina Raabe-Stuppnig, Juristin der von Schrems geleiteten Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business“ (NOYB), wies darauf hin, dass die Entscheidung Grundsatz-Charakter habe. „Dieses Urteil gilt auch für alle anderen Online-Werbeunternehmen, die oft keine Verfahren zur Datenminimierung haben.“
Meta wies darauf hin, mehr als fünf Milliarden Euro in Datenschutz investiert zu haben. Werbetreibenden sei es zudem nicht erlaubt, sensible Daten zu teilen. „Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern.“
Sensible Daten für Werbezwecke genutzt
Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Er hatte diese zwar bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht, sie aber nicht in seinem Facebook-Profil angegeben.
Eine Analyse seiner von Meta gespeicherten Daten habe dennoch ergeben, dass sich daraus Rückschlüsse auf seine Homosexualität ziehen lassen. Außerdem habe er schon Jahre vor der Veranstaltung entsprechende Werbung erhalten, ergänzte Schrems im Gespräch mit Reuters.
Schrems' Aussagen von der Podiumsdiskussion dürften zwar unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Streit in der SPD über Kanzlerkandidatur
Die Verunsicherung
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden