NutzerInnendaten von Whatsapp: Datenschützer bremst Facebook
Facebook darf vorläufig keine Whatsapp-User*innendaten abschöpfen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Caspar hat das verhindert.
Caspars Anordnung verbietet nun Facebook, personenbezogene Daten von Whatsapp für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu nutzen. „Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben“, begründet Caspar seine Anordnung.
Derzeit fordert Whatsapp seine Nutzer*innen auf, die neuen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu akzeptieren. Die neuen Richtlinien stellen dem Messenger einen Blankoscheck zum unbegrenzten Datentransfer mit allen zum Facebook-Imperium gehörenden Unternehmen aus. Welche Nutzer*innen-Informationen sie konkret zu welchem Zweck austauschen wollen, darüber schweigen sich die Unternehmen der Facebook-Gruppe aus. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, soll über den Messenger in Zukunft nur noch eingeschränkt kommunizieren können, verkündete Whatsapp vor einigen Wochen. Ein Widerspruchsrecht wird den User*innen nicht eingeräumt.
Da Facebook Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat, fällt das Unternehmen in Caspars Zuständigkeitsbereich. Er kann deshalb nicht die neue Datenschutzrichtlinie selbst, wohl aber die Datenverarbeitung der im Messenger ankommenden Daten durch Facebook verhindern.
Kein Widerspruchsrecht gegen Datennutzung
Der Datenschützer bezeichnet die geplanten Änderungen der Datenschutzrichtlinie als „vage und widersprüchlich“ und „möglicherweise rechtswidrig“. „Die Unternehmen müssen deutlich erklären, was hinter dem Vorhang passiert. Es geht nicht an, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligung zur Datenweitergabe pauschal erklären müssen und der Konzern dann später darüber entscheidet, zu welchen Zwecken er sie nutzt“, moniert Caspar. „Zudem muss den Whatsapp-Nutzer*innen auf jeden Fall ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden“, fordert der Datenschützer.
Die Dringlichkeitsanordnung von Caspar gilt ab sofort. Die Erlasse im Dringlichkeitsverfahren sind für Fälle gedacht, bei denen „unter außergewöhnlichen Umständen“ sofort Recht und Freiheiten von Personen geschützt werden müssen. Die Hamburger Datenschutzbehörde kann damit aber nur für höchstens drei Monate die Umsetzung der neuen Regeln stoppen – und ausschließlich in Deutschland.
Facebook kann nun gegen den Sofortvollzug der Eilverfügung beim Hamburger Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Endgültig entschieden werden müsste der Fall auf EU-Ebene, vom Europäischen Datenschutzausschuss, den der Hamburger Datenschutzbeauftragte noch in der kommenden Woche anrufen will.
Alternativen Telegram oder Signal
Vorsichtigen Whatsapp-Userinnen empfiehlt Caspar, die Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen „zu verweigern und abzuwarten, wie das Unternehmen reagiert“. Ansonsten bleibt den User*innen noch die Möglichkeit, zu anderen Messengern wie Signal oder Telegram zu wechseln.
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