Novemberhilfe für Corona-Ausfälle: Unbürokratisch und nicht ganz fair
Betriebe und Soloselbständige bekommen Umsatzausfälle wegen Corona erstattet. Ohne Ungerechtigkeiten wird das nicht abgehen.
M an kann sich vorstellen, wie Restaurantbesitzer, Soloselbständige und auch Bordellbetreiber ein Dankgebet zum Himmel schicken, falls sie ihre Umsätze vom vergangenen Jahr einigermaßen steuerehrlich angegeben haben. Denn nach den Umsätzen von 2019 bemisst sich die staatliche „Novemberhilfe“, durch die Betriebe, die vom teilweisen Shutdown wegen Corona betroffen sind, eine Kompensation erhalten.
Diese Hilfe ist vergleichsweise unbürokratisch und sie ist zu begrüßen, weil etwa auch freiberufliche KünstlerInnen, BühnentechnikerInnen und andere KleinunternehmerInnen, die wenig Fixkosten haben, in den Genuss von staatlicher Unterstützung kommen. Das ist alles gut, klar ist aber auch: Ganz gerecht können diese Hilfen nicht sein. Zu komplex ist die Wirtschaft miteinander verzahnt, zu unterschiedlich sind betriebswirtschaftliche Rechnungen, zu heikel sind die Branchenabgrenzungen.
Nur wer nachweisbar direkt von den staatlich angeordneten Schließungen betroffen ist oder den betroffenen Betrieben zuarbeitet, der bekommt Geld. Aber was ist mit Einzelhandelsgeschäften in Ladenstraßen, die wegen Corona hohe Umsatzeinbußen haben? Was ist mit TaxifahrerInnen, HochzeitsfotografInnen, Reiseveranstaltern, die derzeit kaum etwas verdienen, aber nicht schließen müssen und daher keine Kompensation durch die „Novemberhilfen“ bekommen?
Ganz abgesehen davon sind die betriebswirtschaflichen Rechnungen unterschiedlich. Wer mit einer Schließung gleichzeitig hohe Kosten für Leihgebühren oder gelieferte Waren spart, freut sich über eine Erstattung von 75 Prozent des Umsatzausfalls, die nicht nach den eingesparten Kosten fragt.
Unbürokratische staatliche Hilfen produzieren immer Übergangene, erzeugen Neid und Ressentiments. Zumal die Bedarfslagen dahinter sehr unterschiedlich sein können: Der alleinerziehenden Theaterschauspielerin ohne Rücklagen gönnt man jede Hilfe, aber Kleinselbständige mit Großerbschaft im Rücken ernten schon mal einen missgünstigen Spruch, wenn sie von ihren Soforthilfen erzählen.
Jede staatliche Subvention und Kompensation muss begründet, gerechtfertigt und abgegrenzt werden, da es um Steuergelder geht. Wer umständliche und bürokratische Bedarfsprüfungen ablehnt, auch weil sie oft etwas Übergriffiges haben, der muss auch mit den Abbruchkanten und Ungerechtigkeiten leben können. Was unbürokratisch ist, kann nie für alle ganz fair sein. Für Klagen und Nachbesserungen ist ja immer noch Zeit.
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