Schwere Vorwürfe gegen Richter: Panne im Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen einen Thüringer Richter wegen Missbrauchsdarstellungen – und hat versäumt, die Info weiterzugeben.
Foto: Philip Dulian/dpa
Eine Panne bei der Staatsanwaltschaft Hannover hat in Thüringen für Wirbel gesorgt. Seit 2023 wird hier gegen einen Richter ermittelt, der gewaltige Mengen an Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gehortet haben soll. Der Jurist wohnt in Hannover, arbeitet aber in Thüringen.
Die Privaträume des jetzt 63-jährigen Juristen wurden 2024 durchsucht, nach Hinweisen vom „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)“ aus den USA. Gefunden wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 1,7 Millionen kinderpornografische und etwa 155.000 jugendpornografische Dateien, die zum Teil schweren sexuellen Missbrauch an Säuglingen und Kindern abbilden sollen.
Öffentlich bekannt wurden diese Vorwürfe, als die Bild-Zeitung Ende Juli darüber berichtete, andere Medien folgten. Das Thüringer Justizministerium erklärte daraufhin, es sei aufgrund der Anklageerhebung beim Landgericht Hannover am 4. Juni informiert worden und habe sofort ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der beschuldigte Jurist soll zu diesem Zeitpunkt als Richter an einem Sozialgericht in Nordthüringen eingesetzt, dort aber krankgeschrieben gewesen sein. Zuvor war er am Verwaltungsgericht Weimar und außerdem stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes.
Hätte man früher reagieren müssen?
Aufgrund der Schwere der Vorwürfe beantragte das Thüringer Justizministerium am 15. Juli die vorläufige Dienstenthebung beim Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Die Entscheidung darüber steht noch aus.
Für Verwirrung hatte die Frage gesorgt, warum das nicht viel früher geschehen war – immerhin lief das Ermittlungsverfahren zu diesem Zeitpunkt ja schon mehr als zwei Jahre. Sowohl im Thüringer Justizministerium als auch im niedersächsischen Justizministerium zeigte man zunächst mit dem Finger auf den jeweils anderen.
Am Mittwoch musste der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Oliver Eisenhauer, schließlich eingestehen: Der Fehler lag wohl in Hannover. Durch ein „Büroversehen“ sei ein entsprechendes Informationsschreiben nicht an die Justiz in Thüringen versandt worden. Das niedersächsische Justizministerium ging aber davon aus, dass die Mitteilung weisungsgemäß erfolgt sei, weil es eine Kopie des Schreibens in den Akten hatte.
Das ist auch deshalb misslich, weil in rechten Medien ohnehin schon der Verdacht befeuert wird, hier solle ein brenzliges Verfahren verschleppt werden – der beschuldigte Richter ist nämlich überdies langjähriges SPD-Mitglied, hat für die Partei schon für den Thüringer Landtag kandidiert und saß in der Bundesschiedskommission.
Justizministerin im Visier der Opposition
Die Linke in Thüringen zeigte sich zudem irritiert, dass die Diensträume des betreffenden Richters nicht durchsucht wurden. Die Fraktion kündigte entsprechende Anfragen im Landtag an und fordert eine Unterrichtung im Justizausschuss. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hannover habe es aber schlicht keine Hinweise darauf gegeben, dass es entsprechende Datenströme zu weiteren Geräten im dienstlichen Bereich gab. „Ohne hinreichenden Anfangsverdacht können wir da auch nicht durchsuchen“, erklärt Eisenhauer auf taz-Anfrage.
In Hannover bekommt der Vorfall dadurch politisches Gewicht, dass er sich einreiht in eine ganze Serie von Pannen im Verantwortungsbereich des Justizministeriums.
Da ist die Affäre um den mittlerweile verurteilten Staatsanwalt, der mit Kokaindealern zusammengearbeitet hat. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft Hannover keine gute Figur gemacht, weil sie den Maulwurf in den eigenen Reihen zu lange hatte weiterarbeiten lassen und die Ermittlungen zu spät an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben hatte.
Mit der politischen Aufarbeitung soll sich eigentlich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) befassen – doch der kommt kaum vom Fleck, weil man sich nicht auf Aktenvorlagen und die Reihenfolge der Zeugenvernehmung einigen kann. Schon vier Mal tagte der PUA hinter verschlossenen Türen, kommende Woche soll es eine erste zumindest teilweise öffentliche Sitzung geben.
Nicht die einzigen Pannen bei der Staatsanwaltschaft
Die CDU-Opposition hat sich deshalb auch schon mit einem öffentlichen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) gewandt. Er solle seine Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) anweisen, die Auskunftsrechte der Opposition respektvoller zu handhaben. Die CDU hat sich allerdings schon seit geraumer Zeit auf Wahlmann eingeschossen. Da ging es zunächst um ihre – nach Auffassung der Opposition zu teuren – Dienstreisen, dann um diverse IT-Pannen.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover hatte es neben dem „Maulwurf“ noch mindestens eine weitere Panne gegeben. Im Juni des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass eine Datenschutzstrafe von 4,3 Millionen Euro bei VW nicht mehr eingetrieben werden konnte, weil der zuständige Staatsanwalt vergaß, den Beschwerde-Schriftsatz an das Oberlandesgericht Celle zu unterschreiben. Wobei man fairerweise sagen muss: Dass die Beschwerde mit Unterschrift Erfolg gehabt hätte, ist auch nicht garantiert.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist mit über 400 Beschäftigten außerdem die größte des Landes, mit einem entsprechend gewaltigen Arbeitspensum. Wer in einer so großen Behörde nach Fehlern sucht, wird vermutlich immer welche finden.
Die Justizministerin hat aber noch in einem anderen Bereich zu kämpfen: dem Strafvollzug. Der machte zuletzt ebenfalls mit gleich drei Skandalen in kurzen Abständen bundesweit Schlagzeilen. Da war der Verdächtige im Fall Stade, der in seiner Zelle Selbstmord beging; der Vergewaltiger und Frauenmörder Benjamin F., der sich bei einem begleiteten Ausgang zu seiner Mutter mit dem Motorrad absetzte und es bis nach Italien schaffte; und der 23-jährige Missbrauchstäter, der seinen Hafturlaub von der Jugendanstalt Hameln nutzte, um erneut Kinder zu missbrauchen. Auch in diesen Fällen wirft die CDU der Ministerin vor, den Justizausschuss nur widerwillig und unvollständig informiert zu haben.
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