piwik no script img

Neues HeizungsgesetzHeizen soll wieder Spaß machen

Die Regierungsfraktionen haben sich auf Grundzüge für ein neues Heizungsgesetz verständigt. Sie lockern die Vorgaben deutlich.

Bis zuletzt gerungen: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Unions-Fraktionschef Jens Spahn beraten sich im Bundestag Foto: Fabian Sommer/dpa

dpa/afp | Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes verständigt. Dies gaben die Fraktionen am Dienstagabend bekannt. Die Neuregelung soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition ersetzen. Die Fraktionsspitzen Jens Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) und Alexander Hoffmann (CSU) stellten die Einigung am Dienstagabend um 19.15 Uhr gemeinsam öffentlich vor.

Öl- und Gasheizungen sollen demnach weiter in Wohnhäusern eingebaut werden. Das von der Ampel-Regierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung des sogenannten Heizungsgesetzes vereinbart. Eigentlich wollten sie die Eckpunkte dafür schon bis Ende Januar vorlegen. Doch darüber gab es bis zuletzt Streit.

Förderung soll erstmal bleiben

Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann nun vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.

Das steht in dem fünfseitigen Eckpunktepapier, auf das sich die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Es muss nun noch in Gesetzestexten konkretisiert werden. Die bei der Union verhasste Regelung fällt weg, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte – sie gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet, für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.

Die bisherige Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Insbesondere für den Bestand gibt es dabei aber viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen. Zudem wird der Heizungstausch gefördert.

Kein Ausbau funktionierender Heizungssysteme

Stattdessen heißt es nun: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“

Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.

Koalition betont: Klimaschutzziele bleiben

Für Mieter, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.

„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, so die Koalition. Vornehmlich der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.

Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl – diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.

Wärmeplanung wird vereinfacht

Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.

Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.

Wie es weitergehen soll

Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war Anfang 2024 in Kraft getreten. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen eigentlich an der Vorgabe festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.

Was gefördert wird

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare