Neues Europäisches Asylsystem GEAS: Von der EU-Grenze nach Berlin-Tegel
Berlin will Europas neue Asylregeln möglichst „human“ umsetzen, sagt die Integrationssenatorin. Flüchtlingsinitiativen und Grüne sind skeptisch.
Mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (GEAS), das diesen Freitag in Kraft tritt, kommen auch auf die deutsche Hauptstadt und neu hier ankommende Geflüchtete große Veränderungen zu. Doch obwohl die Bundesländer die Reform eigentlich ab sofort umsetzen müssten, ist vieles noch unklar.
Eine Sache immerhin hat Senatorin Cancel Kiziltepe (SPD) kürzlich bei einer Expertenanhörung im Integrationsausschuss klargestellt: Ein „Sekundärmigrationszentrum“ mit schlechteren Bedingungen für Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, werde es in Berlin nicht geben. Überhaupt werde Berlin „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen im Sinne der Menschen, um eine humane Umsetzung der GEAS-Reform möglich zu machen“.
Die EU will mit GEAS Migration noch stärker als bisher unterbinden und regulieren. Flüchtlinge aus Ländern, die als „sicherer Herkunftsstaat“ gelistet sind oder deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, sollen in Lagern an den EU-Außengrenzen interniert werden, bis in einem beschleunigten „Grenzverfahren“ über ihren Fall entschieden ist. Alle anderen sollen im EU-Land ihrer Einreise das Asylverfahren durchlaufen. Wer trotzdem weiterreist, soll leichter als bisher ins Ankunftsland „zurück überstellt“ werden.
Leistungen könnten gekürzt werden
Laut GEAS-Anpassungsgesetz sollen die Bundesländer dafür „Sekundärmigrationszentrum“ einrichten, inklusive gekürzter Leistungen und Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Bisher heißen solche Einrichtungen „Dublin-Zentren“, es gibt je eines davon in Brandenburg und Hamburg. Etwa 25 Prozent aller Asylanträge hierzulande sind „Dublin-Fälle“, wie man bisher sagte.
Dass Berlin keine gesonderten Zentren für sie einrichten will, haben der Berliner Flüchtlingsrat und andere Organisationen wie das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Allerdings vermisst Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat eine klare Positionierung gegen Leistungskürzungen und -ausschlüsse, da bei Letzterem „ansonsten eine dramatisch erhöhte Zahl obdachloser Menschen beziehungsweise von Menschen in Asog-Einrichtungen (d. h. Wohnungslosen-Heime; Anm. d. Red.) zu befürchten ist“, sagte sie der taz.
In einigen Bundesländern, wenn auch nicht in Berlin, sei es bereits vorgekommen, dass Dublin-Flüchtlinge nach einer kurzen Übergangszeit gar keine Leistungen und damit auch keine Unterkunft mehr bekommen hätten.
Neues „Ankunftzentrum“ zum Jahresende
Der Berliner Flüchtlingsrat und zahlreiche Initiativen – darunter We'll come United, Wir packen' an, Women in Exile – rufen für diesen Freitag zu einer Demo gegen das neue Europäische Asylsystem. Vom Berliner Senat fordern sie „kein Lager für Menschen mit angeblicher schlechter Bleibeperspektive auf dem ehemaligen Flughafen Tegel und andernorts“, ein Recht auf Besuch, Präsenz von NGOs und Beratung in jeder Unterkunft sowie die konsequente Umsetzung der Schutzansprüche von besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen. Die Kundgebung startet um 16 Uhr vor dem Roten Rathaus. (sum)
Kiziltepe sagte im Ausschuss, sie halte Leistungskürzungen oder gar -ausschlüsse für „sehr gefährlich“ und man „prüfe, wie wir hier verfassungskonform unterwegs sein können“. Eine klare Absage ist dies nicht. Ihr Sprecher erklärte auf taz-Nachfrage: „Die Umsetzung von Leistungskürzungen bzw. Leistungsausschlüssen wird weiter sorgfältig geprüft.“
Was feststeht: Das neue Ankunftszentrum (Akuz) auf dem Ex-Flughafen Tegel wird frühestens gegen Jahresende fertig. Bis dahin werden Ankommende weiterhin im Ankunftszentrum Reinickendorf auf dem Gelände der früheren Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aufgenommen.
Im neuen Akuz soll Platz sein für 2.600 Menschen. Diese Größenordnung – Tegel wäre damit wieder die größte Flüchtlingseinrichtung der Stadt, erst Ende 2025 war das alte, hochumstrittene Akuz geschlossen worden – macht dem Flüchtlingsrat große Sorgen. Er befürchtet, das dort vor allem Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“, Dublin-Fälle oder Menschen aus „sicheren“ Herkunftsländern, untergebracht werden sollen. „Das könnte dazu führen, dass Berlin zwar offiziell nicht in Haft nimmt, aber trotzdem ein großer Teil der Geflüchteten in diesem undefinierten Rechtsraum ‚schlechter Bleibeperspektive‘ auf dem Flughafen Tegel verharren muss“, so Barnickel.
Der Sprecher von Kiziltepe erwidert, ein Großteil der Plätze sei zum einen als „Puffer“ für unerwartete Situationen wie 2022 zu Beginn des Ukrainekriegs gedacht, zum anderen sei Tegel auch eine Erstaufnahmeeinrichtung wie andere, in der Flüchtlinge, die für ihr Asylverfahren nach Berlin verteilt werden, untergebracht werden. Er betonte, dass es dort keine Restriktionen wie Bewegungs- oder Ausgangsbeschränkungen geben werde.
Andrea Haefner, Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige
Besonderer Schutzbedarf für Queere
In einem kleineren Teil des Akuz, 600 Plätze der 2.600 sind dafür vorgesehen, soll das neue „Screening“ stattfinden, das nach den neuen GEAS-Regeln in den ersten drei Tagen nach der Ankunft abgeschlossen sein muss. Im Kern ist es eine erweiterte Aufnahmeprozedur, die alle nach Berlin kommenden „illegal eingereisten“ Menschen durchlaufen müssen – also eigentlich alle, denn „legale“ Wege nach Deutschland gibt es für Nichteuropäer bekanntlich kaum. Neu ist: Neben Identitätsfeststellung, Abgleich mit der Eurodac-Datei und Sicherheitsüberprüfung muss es nun regelhaft eine Gesundheitskontrolle geben – und eine „Vulnerabilitätsprüfung“.
Letztere bedeutet, dass die Behörden mittels eines Fragebogens besondere Schutzbedarfe herauszufinden versuchen, etwa weil ein Flüchtling durch Folter oder andere unmenschliche Behandlungen traumatisiert ist oder anderweitig spezielle Bedürfnisse hat. Auch LGBTQIA* haben nun laut Geas besonderen Schutzbedarf. Diese Vulnerabilitätsprüfung ist für viele Flüchtlingsexperten eine der wenigen positiven Neuerungen.
Sie wollen beim Googeln taz-Texte besser finden? Dann können Sie mit einem Google-Konto die neue Funktion „bevorzugte Quellen“ nutzen. Um die taz hinzuzufügen, müssen Sie nur diesen Link anklicken und einen Haken setzen.
Sie wollen Google lieber meiden? Dann nutzen Sie doch DuckDuckGo oder Ecosia.
Mit ihr seien „konkrete Rechte verbunden“, die das Asylverfahren oder die Unterkunft betreffen können, erklärte Andrea Haefner vom BNS bei der Anhörung. Zugleich sei mit GEAS die Feststellung einer besonderen Schutzbedürftigkeit noch wichtiger geworden, da auf diesen Personenkreis andere Elemente der Reform – etwa das „beschleunigte Verfahren“ für Menschen aus „sicheren“ Ländern oder Leistungskürzungen – nicht angewandt werden dürfen. „Die systematische Vulnerabilitätsprüfung ist für die Menschenrechte wichtiger denn je“, sagte Haefner.
Allerdings bestehe die Gefahr, dass so, wie das Verfahren bisher in Berlin geplant ist, die Vulnerabilität gar nicht erkannt wird. Haefner schlug im Ausschuss daher vor, dass der entsprechende Fragebogen nicht von den Flüchtlingen alleine, sondern mithilfe von Sozialarbeitern ausgefüllt wird, damit wichtige Tatsachen nicht aus Scham oder Angst verschwiegen werden. Kiziltepes Sprecher erklärte jedoch auf taz-Anfrage, das Gespräch mit „qualifizierten Mitarbeitenden des Sozialdiensts“ sei nach dem Ausfüllen des Fragebogens geplant, dann sei noch genügend Gelegenheit für „Unklarheiten oder Bedenken“.
Zivilgesellschaft muss einspringen
Ein weiterer Vorschlag des BNS: Die Verwaltung möge zur Ermittlung von Schutzbedarfen „zivilgesellschaftliche Expertise“ einbeziehen. Man stehe bereit, so Haefner, allerdings brauche es dafür „frei zugängliche Räume“. Ob es die in Tegel geben wird, ebenso wie Raum für eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wie sie Geas vorschreibt, ist allerdings offen. „Hierzu befindet sich das LFU noch in Abstimmung“, so der Sprecher der Integrationsverwaltung zur taz.
Jian Omar, flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen, sieht ebenfalls die Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe nicht erkannt werden, etwa weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Tatsächlich sagte der kommissarische Leiter des LFU, Steffen Weickert, im Ausschuss, man bekomme für die Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfungen 47 zusätzliche Stellen – die entsprechende „Sammelausschreibung“ sei allerdings erst kürzlich erfolgt.
Umso wichtiger, so Omar zur taz, seien verbindliche Zugangsrechte und geeignete Räume für zivilgesellschaftliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Fachstellen. „Wer Schutzbedarfe erkennen will, muss auf qualifiziertes Personal und unabhängige Fachstellen setzen.“
An Flüchtlungsschulen ändert sich nichts?
Besondere Schutzrechte sieht Geas für Kinder und Jugendliche vor. Zum einen steht Flüchtlingskindern jetzt eine Gesundheitsversorgung wie Einheimischen zu – nicht bloß eine Behandlung bei akuten Krankheiten wie bisher. Auch die Schulpflicht für Flüchtlingskinder wird konkreter: Spätestens nach drei Monaten müssen sie nun in eine Regelschule gehen.
Für Berlin bedeute dies, die separate Beschulung in Großunterkünften aufzugeben, sagte Roland Reimann von Xenion, dem psychosozialen Behandlungszentrum für traumatisierte Geflüchtete, im Ausschuss. Doch dies wird nicht geschehen. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sagte auf taz-Anfrage: „Bei der Beschulung in Unterkünften handelt es sich um Filialstandorte bestehender Regelschulen und damit um einen Bestandteil des Regelschulsystems.“ Diese seien notwendig, weil es in Berlin zu wenig Schulplätze gebe. Auch sehe Geas keine Verpflichtung vor, geflüchtete Kinder „unmittelbar“ in Regelklassen zu integrieren.
Das sieht der Migrations- und Sozialrechtsexperte Konstantin Hruschka anders. Der taz sagte er: „Flüchtlingsschulen direkt in den Unterkünften sind nicht vorgesehen, diese Praxis muss laut Gesetz enden.“
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 290 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert