Neues Bibliotheksgesetz für Berlin: Wer lesen will, muss rechnen
Berlin bekommt erstmals ein Bibliotheksgesetz. Doch zentrale Vorgaben stehen unter Haushaltsvorbehalt, vom ursprünglichen Anspruch ist zu wenig geblieben.
Berlin bekommt nach jahrelangem Ringen ein Bibliotheksgesetz. Nur zehn Tage vor der Wahl, an diesem Donnerstag, soll das Abgeordnetenhaus das „Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Bibliotheken in Berlin“, wie es offiziell heißt, verabschieden. Doch ausgerechnet dort, wo das Gesetz die Bibliotheken dauerhaft gegen Sparzwänge absichern könnte, wird es unverbindlich: Fachliche Standards und Versorgungsrichtwerte, aber auch Transformationsprozesse wie die Modernisierung der Infrastruktur stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Zwar kommt nun endlich das lange geforderte Gesetz – doch von seinem ursprünglichen Anspruch, die kommunale Bibliotheksversorgung zur staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären und unabhängig von der jeweiligen Kassenlage strukturell abzusichern, ist wenig übrig. Kritiker*innen sprechen von einem eher symbolischen Gesetz.
Dabei sind die rund 80 öffentlichen Bibliotheken in Berlin längst mehr als Orte, an denen Bücher ausgeliehen werden. Sie sind Lernräume, Treffpunkte und Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang – und erfüllen gerade in einer Stadt mit hoher Kinderarmut eine wichtige soziale Funktion. Im Bildungsmonitor landet Berlin bei der Schulqualität auf Platz 15 von 16, nur vor Bremen. Zugleich zeigt die aktuelle PISA-Studie bundesweit einen neuen Tiefstand bei der Lesekompetenz.
Wer zu Hause keinen ruhigen Platz für Hausaufgaben hat, kann hier Zuflucht suchen. Zugleich ermöglichen Bibliotheken Zugang zu Informationen jenseits von KI, vermitteln Medienkompetenz und bieten Räume für gesellschaftliche Teilhabe – sie werden also in Zeiten von Desinformation, Demokratieschmelze und einer zunehmend polarisierten Gesellschaft immer wichtiger. „Das Bibliotheksgesetz ist ein wesentlicher Meilenstein“, sagt der Direktor der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB), Jonas Fansa, der taz. „Endlich bekommt der Auftrag unserer öffentlichen Bibliotheken eine gesetzliche Grundlage.“
Auf dem Papier würdigt der von CDU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf diese gewachsene Bedeutung durchaus. Bibliotheken werden als „Orte der Begegnung, Integration, Inklusion und Kommunikation“ bezeichnet und als „Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“ definiert. Zu ihren Aufgaben zählt das Gesetz, unter anderem Chancengleichheit, Lese- und Schreibkompetenz, Medienkompetenz und politische Bildung zu fördern.
Die Unabhängigkeit der Bibliothekare ist sicher
Auch berlinweite fachliche Standards für Personal, Räume und Ausstattung sollen entwickelt werden. Zudem garantiert das Gesetz die „Unabhängigkeit der bibliothekarischen Arbeit“ und erschwert damit politische Einflussnahme auf Bestände und Programme. „Ich bin selbst ein Kind der Bibliotheken“, sagt SPD-Kulturpolitikerin Melanie Kühnemann-Grunow. „Besonders wichtig finde ich angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen, dass wir mit diesem Gesetz den Bibliotheken so viel Autonomie zugestehen.“
Doch selbst Kühnemann-Grunow hätte sich an anderer Stelle mehr Verbindlichkeit gewünscht. Dass der Haushaltsvorbehalt im Gesetz so häufig auftauche, sei „leider die Sache der Haushälter, die das nicht sein lassen können“, sagt sie mit Blick auf die kommenden Sparhaushalte. „Ich hätte mir da als Kulturpolitikerin auch ein größeres Bekenntnis gewünscht.“
Auch ZLB-Direktor Jonas Fansa sieht hier die entscheidende Schwäche. Zwar bezeichnet er das Bibliotheksgesetz als „wesentlichen Meilenstein“, weil der Auftrag der öffentlichen Bibliotheken erstmals eine gesetzliche Grundlage bekomme. Die materielle Absicherung leiste es jedoch nicht: „Das Gesetz garantiert keine Planungssicherheit, weder für die Bezirke noch die ZLB.“
Der entscheidende Punkt ist also nicht, ob Berlin ein Bibliotheksgesetz braucht, sondern, was genau dieses Gesetz garantiert. Denn die Idee stammt noch aus der rot-rot-grünen Regierungszeit – und war ursprünglich verbindlicher gedacht.
Die Kassenlage kann alles ruinieren
Schon während seiner ersten Amtszeit von 2016 bis 2021 habe man entschieden, sowohl die Bibliotheks- als auch die Musikschulinfrastruktur gesetzlich abzusichern, sagt der damalige Senator für Kultur Klaus Lederer der taz. Die Situation vieler Bibliotheken sei damals prekär gewesen. „Wir haben vorgehabt, die Bibliotheks- und die Musikschulinfrastruktur auf gesetzliche Basis zu stellen, damit sie nicht mehr als ‚freiwillige‘ Aufgaben je nach Kassenlage entwickelt oder ruiniert werden.“
2018 beauftragte das Abgeordnetenhaus den Senat mit einer Bibliotheksentwicklungsplanung. Es folgte ein aufwendiger Beteiligungsprozess. 2021 beschloss der rot-rot-grüne Senat, das Bibliothekswesen gesetzlich abzusichern. Ein Eckpunktepapier der Kulturverwaltung lag dann im Juli 2023 vor.
Der ursprüngliche Anspruch war es, die kommunale Bibliotheksversorgung zur Pflichtaufgabe zu erklären. Nun sollen fachliche Standards von Kultur- und Finanzverwaltung gemeinsam definiert werden, für zentrale Folgeregelungen gelten jede Menge Haushaltsvorbehalte. Auch die ursprünglich anvisierten Sonntagsöffnungen tauchen gar nicht mehr im Gesetz auf.
Klaus Lederer, Ex-Kultursenator
Für Lederer ist das Gesetz damit weitgehend entkernt. „Es ist also maximales Misstrauen gegenüber eventuellen Kosten, das dieses Gesetz atmet – und das lässt vermuten, dass es auf keinen Fall etwas am Status quo der Bibliothekslandschaft zum Besseren verändern soll.“
Ähnlich fällt die Kritik des Grünen-Haushaltspolitikers und früheren Finanzsenators Daniel Wesener aus. „Besser spät als nie“, sagt er der taz. Es sei gut, dass die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werde. CDU und SPD hätten das von Rot-Rot-Grün initiierte Gesetz jedoch „über zwei Jahre verschleppt“ und zentrale Passagen gestrichen.
Besonders kritisiert Wesener ebenfalls die fehlende Pflichtaufgabe. Kultursenator Stefan Evers (CDU) habe sich dabei offenbar nicht gegen den Finanzsenator durchsetzen können, spottet Wesener – „obwohl diese Ämter zurzeit bekanntlich von ein und derselben Person verantwortet werden“. Grüne und Linke wollen noch Änderungsanträge einbringen, um Teile der ursprünglichen Fassung wiederherzustellen.
Selbst wenn das Gesetz am Donnerstag wie geplant beschlossen wird, bleibt damit offen, was es praktisch verändert. Ob Bezirke mehr Personal einstellen oder Standorte sichern können, entscheidet weiterhin auch der Haushalt. Auch die seit Jahren ungelöste Standortfrage der ZLB dürfte ein Bibliotheksgesetz allein nicht lösen.
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