piwik no script img

Neuer Vorschlag zur MietpolitikUnion gegen Umwandlungsverbot

Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ist skeptisch.

Keine Umwandlungen mehr? Häuser in Frankfurt/Main Foto: dpa

BERLIN taz | In der Unionsfraktion im Bundestag gibt es Widerstand gegen das von der Bundesregierung geplante teilweise Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Sprecher der Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, Jan-Marco Luczak, sagte der taz, er sehe die „Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sehr kritisch“.

Deutschland sei bei der Eigentumsquote Schlusslicht in Europa, so der CDU-Politiker. Dabei sei „Wohneigentum für viele Familien ein großer Wunsch“, wie der „große Erfolg des Baukindergelds“ zeige. Es sei daher richtig, die Eigentumsbildung zu fördern. „Ich finde es inkonsequent, wenn wir einerseits viele Milliarden für die Eigentumsförderung bereitstellen, gleichzeitig das Entstehen das Entstehen neuer Eigentumswohnungen behindern.“ Im Falle der Umwandlung seien „Mieter heute schon gut geschützt, bis zu zehn Jahre haben sie Kündigungsschutz“, so Luczak.

Die Bundesregierung hatte zuletzt im September 2019 eine Verschärfung der Umwandlungsregeln beschlossen und einen Gesetzentwurf bis Ende des vergangenen Jahres versprochen. Der steht immer noch aus.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU), dessen Ministerium federführend bei der Gesetzesausarbeitung ist, hatte am vergangenen Wochenende in der Welt am Sonntag geäußert, er sei „für eine Begrenzung der Umwandlung“, aber „mit Augenmaß“. „Eine Gesetzesänderung solle jedenfalls nicht verhindern, dass Mieter einer Wohnung die Chance bekommen, diese selbst zu kaufen“, so Seehofer.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist, wie in dieser Woche bekannt wurde, mit einem eigenen Regelungsvorschlag vorgeprescht. Dieser sieht vor, dass Landesregierungen ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in den Umwandlungen von den Behörden nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bis Ende Februar will das Bauministerium einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Mit Steuern könnte man hier ja auch mal STEUERN :) d. h. kein Umwandlungsverbot, dafür die in diesem Zug erzielten Verkaufs-Gewinne GENERELL ZUR HÄLFTE steuerlich abschöpfen. Mit den so erzielten Steuer-Einnahmen einen neuen Sozialwohnungsbau machen und den Mietern beim Kauf helfen.

  • Was ist denn "Außenmaß", also bis zu welchem "Außenmaß" darf man denn noch über sein eigenes, allein bezahltes, Eigentum verfügen, und wann ist die DDR endlich wiederhergestellt ?