Umwandlung in Eigentumswohnungen: Das Milieu bleibt geschützt

Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten dürfen weiterhin nur mit Genehmigung in Eigentum umgewandelt werden. Vorkaufsrecht bleibt ein Problem.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke)

Die Umwandlungsverordnung wirkt, sagt Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Das Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten bleibt vorerst bestehen. Auch in den kommenden fünf Jahren dürfen Mietwohnungen in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten nur unter bestimmten Auflagen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Man habe nach wie vor bekanntlich eine angespannte Wohnungsmarktlage in Berlin, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag in der Senatspressekonferenz.

Die Verordnung beruht auf einer bundesrechtlich geregelten Ermächtigung, alle fünf Jahre muss die Landesregierung die Verordnung neu begründen. „Wir stellen fest, dass die Umwandlungsverordnung wirkt“, sagte Lompscher. Wurden zum Beispiel im Jahr 2015 in den damals bestehenden Milieuschutzgebieten – vor allem Gebiete im östlichen Innenstadtring –, noch 5.163 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, waren es 2018 in demselben Gebiet nur noch 1.301 Wohnungen. Das ist immerhin ein Minus von 75 Prozent.

Insgesamt seien in Berlin 2018 knapp 13.000 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden – davon lagen rund 5.200 Wohnungen in Milieuschutzgebieten. Der weitaus häufigste Grund, warum die Bezirke dort die Umwandlung trotzdem genehmigen müssen: Wenn der Eigentümer den MieterInnen für sieben Jahre ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen einräumt, muss das Bezirksamt grünes Licht geben. Eine Bundesratsinitiative, die Berlin angestoßen hatte, wollte den Passus im Baugesetzbuch ändern, fand aber vor allem mit den CDU-geführten Ländern keine Mehrheit.

Zumindest Lompscher sah da am Dienstag aber einen „Hoffnungsschimmer“ am Horizont. Immerhin habe Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) die Verabschiedung des Mietendeckels im Abgeordnetenhaus vergangene Woche mit den Worten kommentiert, man müsse auch über die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum nachdenken.

Der Mietendeckel, also das Einfrieren der Mieten für fünf Jahre und Obergrenzen bei Neuvermietungen, hat indes laut Lompscher noch nicht zu vermehrten „Umwandlungstendenzen“ geführt, weil Vermieten nun nicht mehr lukrativ ist. Allerdings sei der Mietendeckel ja auch gerade erst verabschiedet worden und trete erst noch offiziell in Kraft.

Insgesamt 900.000 BerlinerInnen wohnen in 59 Milieuschutzgebieten. Zwei weitere soll es demnächst geben: eins in Reinickendorf, sowie ein erstes Schutzgebiet für Spandau.

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