Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Bitte auf Wiedervorlage
Endlich werden Regelverstöße von Autofahrer:innen teurer. Das reicht aber nicht: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren.
D as wurde aber auch Zeit: Rasen und Falschparken ist für Autofahrer:innen mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ab sofort viel teurer als bisher. Das ist überfällig, denn zu hohe Geschwindigkeiten und falsch parkende Autos gehören für Fußgänger:innen und Radfahrende zu den größten Risikofaktoren. Autofahrende, die zu schnell abbiegen und andere gefährden, verlieren künftig den Führerschein. Autos dürfen nicht mehr auf Radstreifen halten. Parken auf Geh- und Radwegen kostet jetzt 110 Euro – für notorisch Falschparkende ist das durchaus schmerzhaft.
Ob die höheren Bußgelder etwas bringen, hängt allerdings davon ab, ob die Kommunen die Straßenverkehrsregeln auch engmaschig kontrollieren. Daran haben sie ab sofort ein größeres Interesse: Denn viele Bußgelder liegen jetzt bei mehr als 50 Euro und damit über der Grenze, ab der die Strafe den Kommunen mehr Geld bringt, als sie an Verwaltungsaufwand kostet.
Gleichzeitig ist der neue Bußgeldkatalog eine der letzten Gelegenheiten, um sich über Noch-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kräftig zu ärgern – und zwar nicht nur, weil er das Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs bis nach der Bundestagswahl verschleppt hat. Scheuer hatte die im Februar 2020 vom Bundesrat verabschiedete Reform der Straßenverkehrsordnung nach kurzer Geltungsdauer wegen eines von seinem Haus verschuldeten Formfehlers gestoppt.
Dann hat er bei Nachverhandlungen im Bundesrat erreicht, dass Raser:innen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie vorgesehen. Wer durch die Tempo-30-Zone an der Schule mit 51 brettert oder außerorts 35 Stundenkilometer zu schnell ist, bekommt den Führerschein leider doch nicht abgenommen.
Die Novelle hat nicht nur dieses Manko. Um die Straßen sicherer zu machen, ist viel mehr nötig: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren, die Straßenverkehrsordnung braucht eine neue Logik. Der oder die künftige Verkehrsminister:in darf sich nicht mit den jetzigen Neuerungen begnügen, sondern sollte die Reform auf Wiedervorlage legen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Wahlprogramm der Union
Scharfe Asylpolitik und Steuersenkungen
Scholz stellt Vertrauensfrage
Traut mir nicht
Krise bei Volkswagen
1.000 Befristete müssen gehen
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Neue israelische Angriffe auf Damaskus