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Neue UnternehmensformGewinne zurück in die Konzerne

Justizministerin Hubig bringt eine neue Unternehmensform auf den Weg. Sie soll einer Genossenschaft ähneln und sich an ihren Mitgliedern orientieren.

Will verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften fördern: Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Foto: imago

Keine Boni an die Geschäftsführung und keine Gewinnentnahme – das verspricht ein neues Unternehmenskonzept von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll geschaffen werden. Darauf hatten sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Besonders Start-Ups und Mit­tel­ständ­le­r*in­nen würden profitieren, heißt es in einem Konzeptpapier des Justizministeriums. Zuerst berichtete das Handelsblatt.

Demnach soll die GmgV genossenschaftsähnlich sein und einer mitgliedschaftlichen Logik folgen. Ihre Essenz: die Vermögensbindung. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern fließen zurück ins Unternehmen. Dabei gehe es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften, erklärte Hubig.

Fir­men­che­f*in­nen könnten damit sicher gehen, dass der gewünschte Zweck ihres Unternehmens bestehen bleibt – auch wenn Er­b*in­nen die Firmen nicht übernehmen können oder wollen. „Wer sein Unternehmen auf diese Weise langfristig ausrichten möchte, soll das auch können: unkompliziert und nachhaltig“, sagte Hubig.

Schon 2021 hatten zahlreiche Un­ter­neh­me­r*in­nen und Wirt­schafts­ex­per­t*in­nen einen Aufruf der Stiftung Verantwortungseigentum unterzeichnet, die sich für die neue Rechtsform aussprach. „Wir begrüßen sehr, dass wir der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen nun einen so großen Schritt näher sind“, sagte Till Wagner, geschäftsführender Vorstand der Stiftung am Montag.

Konzerne wie Bosch und Alnatura sind Vorbilder

Unternehmen wie Bosch, Alnatura oder Patagonia deuten dem Aufruf zufolge an, wie treuhänderisches Eigentum schon jetzt funktionieren kann. Bei kleinen und mittelständigen Firmen sind hingegen oft noch rechtliche Hilfen notwendig, verbunden mit hohen Kosten. Und: Restrisiken bleiben, da eine Vermögensbindung etwa durch Beschluss der Ge­sell­schaf­te­r*in­nen doch wieder aufgehoben werden kann.

Wer sein Unternehmen auf diese Weise langfristig ausrichten möchte, soll das auch können: unkompliziert und nachhaltig

Stefanie Hubig, SPD

Deshalb soll es laut dem Konzeptpapier in der GmgV nur reine Mitgliedschaften und keine Ge­sell­schaf­te­r*in­nen geben. Die sollen weder vererbbar noch übertragbar sein – ein deutlicher Unterschied zu Kapitalgesellschaften. Auch Beschäftigte sollen sich so unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation in das Unternehmen einbringen können. Das individuell eingebrachte Kapital spiele keine Rolle.

Steuerlich soll es keine Unterschiede zwischen GmbH und GmgV geben. Das würde eine Steuerlast von circa 30 Prozent bedeuten. Vermögen der neuen Unternehmensform würden jedoch nicht der Erbschaftssteuer unterliegen – sie können nämlich nicht vererbt werden. Wie im Falle von Familienstiftungen sieht das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) jedoch eine Ersatzbesteuerung vor. Diese ist alle 30 Jahre fällig.

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1 Kommentar

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  • Und wo liegt jetzt der Unterschied zur Genossenschaft oder Kooperative?