Neue Regeln für Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen schneller bestrafen

Wer als Hartz-IV-Empfänger gegen seine Auflagen verstößt, bekommt die Leistungen gekürzt. Dies soll künftig rascher geschehen als bisher.

Schärfere Sanktionen: Wer zu spät kommt, dem wird das Geld gekürzt. Bild: ap

BERLIN dpa | Hartz-IV-Empfängern soll nach einem Bericht der Bild künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten vom Jobcenter das Geld gekürzt werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt. Außerdem solle Hartz IV künftig zwölf und nicht mehr wie bisher sechs Monate lang bewilligt werden, schreibt das Blatt ohne Nennung von Quellen.

Sanktionen werden verhängt, wenn Hartz-IV-Bezieher gegen Auflagen verstoßen und beispielsweise Termine im Jobcenter verpassen oder ihnen angebotene Arbeit verweigern.

Die Kommunen drängen angesichts vieler Klagen auf eine Vereinfachung der Hartz-IV-Bestimmungen. „Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der Passauer Neuen Presse. Das führe zu einer Vielzahl von Widersprüchen und Rechtsstreitigkeiten: „Viele komplizierte Berechnungen der Einzelansprüche sollten durch die Möglichkeit der Pauschalierung vereinfacht werden.“

Je einfacher und transparenter das System gestaltet werde, umso mehr könnten sich die Jobcenter auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren, „nämlich Menschen wieder in Arbeit zu bringen“, sagte Landsberg.

Die deutschen Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide und gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV ist 2013 erfolgreich gewesen. Das hatte die Zeitung Die Welt unter Berufung auf erstmals erhobene Daten des Bundesarbeitsministeriums berichtet.

Hartz-IV-Gesetz „kaum noch zu durchschauen“

Landsberg sagte allerdings, der Grundsatz „Fördern und Fordern“ habe sich bewährt. „Deshalb wäre es falsch, Sanktionsmöglichkeiten abzuschaffen.“ Anders sieht dies Linksparteichef Bernd Riexinger. Er sagte der Zeitung, die Bilanz der Sanktionen sei negativ. „Da wird viel Geld für einen teuren Überwachungsapparat ausgegeben, der massenhaft Rechtsverstöße produziert.“ Wenn sich fast jede zweite Strafe bei der gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig herausstelle, dann stehe „das gesamte Sanktionssystem im Feuer“.

Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, räumte ein, dass das Hartz-IV-Gesetz komplex und „kaum noch zu durchschauen“ sei. „Wenn ich etwas ändern oder mir etwas wünschen könnte, wäre es, der ursprünglichen Idee der Grundsicherung zu folgen, und die vielen Einzelleistungen zu Pauschalen zusammenzuführen. Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen, alles bis ins Detail zu regeln.“

Der Deutsche Richterbund (DRB) verlangte eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte. „Die vorhandenen Richterinnen und Richter reichen bei weitem nicht aus, um sämtliche Verfahren zügig zu bearbeiten“, sagte DRB-Präsidiumsmitglied Bernhard Joachim Scholz der Neuen Osnabrücker Zeitung. Insgesamt fehlten in Deutschland etwa 2000 Richter und Staatsanwälte, davon viele Richter bei den Sozialgerichten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.