Neue Pässe und Personalausweise: Ohne Morphing, mit Fingerabdrücken
Die digitale Verschmelzung mehrerer Passbilder zu einem Foto soll künftig verhindert werden. Die Linke protestiert gegen Fingerabdruckpflicht.
![weiße Figerabdrücke auf blauem Grund weiße Figerabdrücke auf blauem Grund](https://taz.de/picture/4374036/14/Personalausweis-Passfoto-Fingerabdruck-1.jpeg)
Beim Morphing werden digitale Passbilder von bis zu sieben Personen durch eine spezielle Software zu einem neuen Passbild verschmolzen. Dieses Passbild können dann mehrere Personen benutzen, was Kontrollen erschwert.
Manipulationen an Passbildern können aber nicht erkannt werden, wenn die Bürger ihre Passbilder in Papierversion auf die Passbehörde mitbringen und die Fotos erst dort eingescannt werden. Die Bundesregierung schlug deshalb zunächst vor, dass Passbilder für Ausweise nur noch in der Behörde unter Aufsicht von Beamten gemacht werden dürfen. Die FDP sprach spöttisch von „betreuten Selbstportraits“. Dagegen protestierten jedoch die freien Fotostudius, denen ein großer Markt verloren zu gehen drohte.
Der Protest hatte Erfolg. Künftig soll beides möglich sein, sagte jetzt Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Einerseits sollen die bundesweit 6.115 Pass- und Ausweisbehörden mit Kameras und Fotoautomaten ausgerüstet werden. Daneben sollen Bürger aber auch in Zukunft Passfotos von freien Fotografen nutzen können.
„Wer ein künstlerisch anspruchsvolles Passfoto haben möchte, der kann weiterhin zum Experten gehen“, sagte der CDU-Abgeordnete Josef Oster. Die Fotografen müssen das Foto dann aber elektronisch an die Behörde übermitteln. Eine Zuverlässigkeitsprüfung der Fotografen ist nicht geplant.
Pflicht zum Fingerabdruck
Eine zweite Neuerung ist beim Personalausweis vorgesehen. Künftig müssen alle Bürger den linken und rechten Zeigefinger scannen lassen, so dass sie im Chip des Personalausweises (nicht sichtbar) gespeichert werden. Seit 2007 gibt es diese Pflicht bereits bei Reisepässen. Bei Personalausweisen war dies freiwillig und wurde 2019 bei rund 40 Prozent der neu ausgestellten Ausweise genutzt.
Mit Hilfe der Fingerabdrücke soll die Polizei im Zweifel kontrollieren können, ob der Personalausweis tatsächlich vom Berechtigten genutzt wird oder nur von einer ähnlich aussehenden Person. Die geplante Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und muss deshalb auch in Deutschland umgesetzt werden.
Dennoch gibt es heftigen Protest gegen die Reform, vor allem von Seiten der Linken. Die Abgeordnete Ulla Jelpke befürchtet, dass die Ausweise für die Bürger so eher unsicherer werden. Kriminelle könnten die Fingerabdrücke auslesen und dann mit der gestohlenen Identität krumme Geschäfte machen. „Die sichersten Daten sind jene, die die Bürgerinnen und Bürger für sich behalten und die gar nicht erst irgendwo gespeichert werden,“ erklärte Jelpke. Auch der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatte sich gegen die Speicherpflicht ausgeprochen.
Datenschützer raten zu Vorsorge
Die Bundesregierung wies die Befürchtungen aber zurück. Die Fingerabdrücke würden auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeichert. Sie könnten nur von Behörden mit einem hoheitlichen Zertifikat ausgelesen werden. Beim Reisepass sei nach über zehn Jahren noch kein Fall des missbräuchlichen Auslesens bekannt geworden.
Wichtig ist aus Sicht des Datenschutzes, dass die Daten nur auf dem Ausweis gespeichert werden. Bei der Behörde muss der Fingerabdruck an dem Tag gelöscht werden, an dem der neue Ausweis abgeholt wird. Es wird also keine Fingerabdruck-Datei der gesamten Bevölkerung angelegt.
Die Bürgerrechts-Organisation Digitalcourage empfiehlt den Bürgern dennoch, bis zum 30. Juli 2021 einen neuen Personalausweis zu beantragen. Bis dahin können noch Ausweise ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden.
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